# taz.de -- STRAFRECHT: Polizisten suchen Schutz
> Den Tatbestand "tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte" wollen Bremer
> Polizei-Gewerkschaft und CDU im Gesetz verankern. Juristen kritisieren
> den Vorstoß
(IMG) Bild: Mitunter vermissen Bremens Polizisten den nötigen Respekt
Ein verschärftes Strafrecht bei Gewalt gegen PolizistInnen fordert der
Bremer Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GDP). Unterstützt wird
er jetzt von der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Die hat den Landtag
aufgefordert, sich auf Bundesebene für das GDP-Anliegen stark zu machen.
"Wir wollen, dass ein Zeichen gesetzt wird", sagt GDP-Landeschef Horst
Göbel. Zeichen sein soll ein neuer Paragraf 115 im Strafgesetzbuch samt
neuem Tatbestand. "Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte" soll der
heißen. Der bestehende Paragraf 113 "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte"
knüpfe Widerstandshandlungen an Vollzugssituationen. "Angriffe aus dem
Nichts" würden nicht erfasst, so Göbel.
Und eben die würden sich häufen, sagt er. Bisheriger Höhepunkt sei 2008 der
Versuch von vier Jugendlichen gewesen, ein mit zwei Beamten besetztes
Polizeiauto im Bremer Westen anzuzünden. Zuvor hatten sie die Streife mit
einem vorgetäuschten Notruf in einen Park gelockt. "Wir brauchen ein Signal
in Richtung der Täter", sagt Göbel, "die Gesellschaft darf es nicht
hinnehmen, wenn Polizisten angegriffen werden". Schließlich seien sie "im
Auftrag von Staat und Gesellschaft unterwegs".
Deshalb sollen nach Paragraf 115 nicht nur Angriffe auf Polizisten während
der Ausübung des Dienstes geahndet werden können. Auch Angriffe "in
Beziehung auf den Dienst" sollen darunter fallen. Das fordert die
Gewerkschaft mittlerweile bundesweit. Rückendeckung bekommt sie dabei vor
allem in unionsregierten Ländern.
Bremens polizeiliche Kriminalstatistik für 2008 führt 493 Fälle von
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf. Im Jahr zuvor waren es 416
gewesen. Wie oft PolizistInnen Opfer von Übergriffen wurden, lässt sich
daraus allerdings nicht ablesen: Die Statistik erfasst auch Übergriffe auf
Justizvollzugsbeamte. Göbel geht davon aus, dass sich vor allem die
"Qualität" des Widerstandes verändert habe. Er beobachte einen zunehmenden
"Autoritätsverlust". Der Respekt fehle nicht nur gegenüber der Polizei.
"Die Anerkennung, dass jemand etwas zu sagen hat, geht zurück", sagt er.
Eine "Verrohung der Umgangsformen" beobachtet auch Ulrich Hoffmann, Richter
am Amtsgericht. Er wolle "nicht verharmlosen", sagt er. Aber: "Ich sehe
kein erhöhtes Schutzbedürfnis von Polizisten gegenüber anderen Verletzten."
Die bestehenden Regelungen zu Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung oder
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte reichten aus.
Der geforderte Paragraf wäre eine "nicht gerechtfertigte und nicht
notwendige Privilegierung von Polizeibeamten". Dass danach auch Angriffe in
Beziehung auf den Polizeidienst geahndet werden sollen, hält er für
"handwerklich unsauber". "Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, was
darunter alles fallen kann", sagt Hoffmann. Etwa ein Streit mit einem
Polizisten aus der Nachbarschaft, über dessen Auftreten man sich geärgert
hat.
"Das wäre eine Sonderregel für Polizisten" warnt auch der
Rechtswissenschaftler Johannes Feest vor der geforderten neuen Norm. Die
Unterschiede zum bestehenden Strafrecht seien gering - abgesehen von einer
Vorverlagerung der Strafbarkeit. Auch "schwache Tathandlungen unterhalb der
Beleidigung und der Körperverletzung" könnten nach 115 geahndet werden,
sagt Feest. "Ich bin nicht sicher, ob das schon strafbar sein sollte". In
erster Linie würde der neue Paragraf ein "symbolisches Zeichen" setzen.
"Das ist aber nicht die Funktion unseres Strafrechts", sagt er.
Ähnlich sehen auch die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen die
Forderungen von GDP und CDU. Von einer "Symboldebatte" spricht
Grünen-Innenpolitiker Björn Fecker. "Nicht hart an der Sache" sei der
Antrag der CDU, sagt SPD-Innenpolitiker Thomas Ehmke. Ihr ginge es nur
darum, einem "bestimmten Publikum zu gefallen".
Ehmke und Fecker verweisen auf eine Studie über Gewalt gegen Polizisten,
die das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) derzeit im
Auftrag der Innenministerkonferenz durchführt. Deren Ergebnisse wolle man
abwarten. Im Innenressort lehnt man eine Änderung des Strafrechts nicht
grundsätzlich ab. Doch auch dort setzt man auf die KfN-Studie: "Wir
brauchen erst einen Überblick, welche Straftaten gegen Polizisten
tatsächlich vorliegen", sagt Sprecher Rainer Gausepohl.
Amtsrichter Hoffmann spricht indes von einem "vermehrten Anzeigeverhalten
bei Beleidigungen". Das beobachte er vor allem bei jüngeren PolizistInnen.
"Daran stört besonders, dass häufig zugleich ein Entschädigungsantrag
gestellt wird", sagt er. Das erschwere die richterliche Praxis: Die
Gerichte müssten sich darauf verlassen können, dass "Polizeibeamte neutrale
und lautere Zeugen" sind. Häufig seien sie in einem Verfahren die einzigen
nicht unmittelbar beteiligten Zeugen. Stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld
im Raum, "müssten wir sie als parteiisch ansehen - so wie alle
Geschädigten, die als Zeugen auftreten", sagt Hoffmann.
"Damit müssen die Gerichte umgehen können", hält GDP-Mann Göbel dem
entgegen. "Polizisten", sagt er, "haben dasselbe Recht auf Schmerzensgeld
wie jeder andere, der Opfer wird". Auch Opfer von Polizeigewalt seien
"durch unzählige Paragraphen" geschützt. "Ins Hintertreffen kommen die
Bürger durch ein verschärftes Strafrecht bei Gewalt gegen Polizisten
nicht", glaubt er.
14 Feb 2010
## AUTOREN
(DIR) Anna Gras
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