# taz.de -- Ermittlungen in sozialen Netzwerken: Die Polizei, dein Facebook-Freund
       
       > Die Polizei entdeckt soziale Netzwerke: Plattformen wie Facebook seien
       > "wahre Fundgruben", schreiben zwei Dozenten in einer
       > Polizei-Fachzeitschrift – und geben Kollegen Tipps.
       
 (IMG) Bild: Verhaftungen dank Facebook und Co. sind längst keine graue Theorie mehr.
       
       BERLIN taz | Giwar Hajabi ist offenbar untergetaucht. Der als Xatar bekannt
       gewordene Gangster-Rapper wird beschuldigt, an einem millionenschweren
       Überfall auf einen Goldtransporter beteiligt gewesen zu sein. Verhaften
       oder verhören konnte ihn die Polizei bislang jedoch nicht, er war weder
       zuhause noch bei Freunden auffindbar. Eine Zeitung will vor kurzem ein
       Lebenszeichen von Xatar entdeckt haben: eine Statusmeldung bei Facebook.
       Eine Spur, die nach Moskau führt - auch die Fahnder der zuständigen
       Polizeidirektion Ludwigsburg.
       
       Soziale Netzwerk wie Facebook, StudiVZ oder Wer-kennt-wen sind in den
       vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Dank persönlicher Profilseite,
       Gästebuch, Fotogalerien und Nachrichtenversand erlauben sie, sich
       unkompliziert mit Freunden und Bekannten zu vernetzten. Nach eigenen
       Angaben sind bei Facebook weltweit rund 400 Millionen Nutzer aktiv, alleine
       in Deutschland sollen es siebeneinhalb Millionen sein. Die zu Holtzbrinck
       gehörende VZ-Gruppe geht von insgesamt mehr als 16 Millionen Nutzern bei
       StudiVZ, MeinVZ und SchülerVZ aus.
       
       Mittlerweile widmen sich auch deutsche Ermittler systematisch diesem
       Phänomen. Denn zu "allgemeinen Ermittlungs- und Fahndungszwecken" seien die
       viel genutzten Plattformen "wahre Fundgruben", schreiben zum Beispiel die
       rheinland-pfälzischen Polizei-Dozenten Axel Henrichs und Jörg Wilhelm in
       der Ausgabe 01/2010 der Fachzeitschrift "Kriminalistik". Hauptvorteil: "Die
       virtuellen Persönlichkeiten sind einer statistischen Auswertbarkeit
       zugänglich."
       
       Der Artikel der beiden Experten liest sich regelrecht wie eine
       Gebrauchsanweisung. Sie weisen ihre Kollegen etwa darauf hin, dass eine
       Profilseite Hinweise auf Hobbys und Vorlieben, etwa für Waffen, liefern
       könne. Auch das Sammeln von Fotos oder Videos als Beweismittel oder zur
       Personenidentifizierung wird vorgeschlagen. Daneben könnten Angaben zu
       geplanten Konzert- oder Partybesuchen etwa zu "präventionspolizeilichen
       Maßnahmen" genutzt werden. Also, um solche Vorhaben zu verhindern.
       
       Verhaftungen dank StudiVZ und Co. sind längst keine graue Theorie mehr. Im
       Herbst fischten zum Beispiel amerikanische Ermittler einen 26-Jährigen aus
       dem Facebook-Netz, der mehrere Banken um insgesamt 200.000 Dollar betrogen
       haben soll. Auf der Flucht vor der US-Justiz hatte er sich nach Mexiko
       abgesetzt, allerdings per Statusmeldungen seine Lebensumstände im Badeort
       Cancun kundgetan: "Es ist wie das Leben im Paradies." Dass er diese
       Meldungen nur seinen "Freunden" zugänglich gemacht hatte, nützte ihm
       nichts: Einer davon war ein früherer Mitarbeiter der US-Justizbehörden -
       und verpfiff ihn.
       
       "Es gibt keinen Grund, warum Ermittler nicht aus dieser Quelle schöpfen
       sollten", sagte Interpol-Generalsekretär vor eineinhalb Jahren einer
       südafrikanischen Zeitung. Auch die höchsten deutschen Richter sehen
       grundsätzlich keine Bedenken, wenn Polizeibeamte in anmeldepflichtigen
       sozialen Netzwerken ermitteln: In seinem Urteil zur so genannten
       Online-Durchsuchung befand das Bundesverfassungsgericht, dass nur explizit
       geschützte Daten nicht einfach so durchsucht und gesammelt werden dürfen.
       Also etwa, wenn nur Freunde Statusmeldungen, Gästebucheinträgen oder Fotos
       einsehen dürfen. Ansonsten haben die Fahnder freie Fahrt.
       
       Trotzdem ist auch diese Art von Privatsphäre trügerisch. "Nachrichten
       innerhalb von sozialen Netzwerken zum Beispiel sind rechtlich schlechter
       geschützt als etwa Emails oder Telefonanrufe", sagt Matthias Bäcker, Dozent
       für öffentliches Recht an der Uni Mannheim. Denn Emails und Telefonate
       unterliegen dem Telekommunikationsgesetz, also dem Fernmeldegeheimnis.
       Soziale Netzwerke dagegen werden als Internetseiten eingestuft und fallen
       unter das Telemediengesetz, das weniger Schutz der Privatsphäre bietet.
       Einen polizeilichen Zugriff auf solche Daten hält Bäcker in der Praxis für
       leicht durchsetzbar.
       
       Pikant dabei: Immer wieder werden Betreiber von sozialen Netzwerken für
       fragwürdigen Umgang mit Nutzerdaten kritisiert. Ende 2009 etwa wollte sich
       Facebook mit Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unbegrenzte
       Rechte selbst an gelöschten Daten sichern. Deutsche Datenschützer wie der
       schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert gehen
       sogar davon aus, dass viele Regelungen des amerikanischen
       Facebook-Betreibers nicht europäischen Bestimmungen entsprechen. Neuerdings
       ist dort beispielsweise das Profilbild grundsätzlich öffentlich, und auch
       Nutzer mit verwechselbaren Namen sollen eindeutig identifizierbar sein.
       
       Aus Sicht der Polizei-Dozenten Henrichs und Wilhelm handelt es sich dennoch
       um anzapfbare "Datenbestände": Sie empfehlen deren Abgleich mit den
       Datenbanken von Polizei, Kraftfahrtamt und Einwohnermeldeamt. Auf diese
       Weise könne man nicht nur Aufenthaltsorte oder Alibis von Verdächtigen
       überpüfen, sondern auch benutzte Kraftfahrzeuge sowie berufliche und
       private Kontakte feststellen. Obendrein seien gesammelte Informationen
       benutzbar, um Vernehmungen und Undercover-Einsätze umfassend vorzubereiten.
       
       Auch im Fall des Rappers und mutmaßĺichen Goldräubers Xatar ermittelt die
       Polizei bei Facebook & Co. Es wäre äußerst unüblich, wenn die Fahnder
       solchen Hinweisen nicht nachgehen würden, teilte die Polizeidirektion
       Ludwigsburg mit. Bislang war die Suche nach Xatar und drei weiteren
       Verdächtigen nicht erfolgreich. Doch man ermittle weiter in alle
       Richtungen, so eine Sprecherin: "Da gehören solche Dinge wie
       Facebook-Einträge natürlich auch dazu."
       
       22 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Thomas Schmid
       
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