# taz.de -- Rechtsanspruch geplant: Zwei Jahre zur Pflege von Angehörigen
       
       > Der Plan des Familienministeriums zur Pflege von Angehörigen steht:
       > Arbeitnehmer sollen zwei Jahre lang halb arbeiten und dabei drei Viertel
       > des Gehalts beziehen können - und das später ausgleichen.
       
 (IMG) Bild: Hand in Hand: Arbeitnehmer sollen einen Rechtsanspruch auf eine Familien-Pflegezeit von zwei Jahren erhalten.
       
       FRANKFURT dpa | Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat ihre
       Pläne für einen Rechtsanspruch auf eine Familien-Pflegezeit konkretisiert.
       In einem Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" schlug sie vor,
       dass Arbeitnehmer zur Pflege ihrer Angehörigen zwei Jahre lang halb
       arbeiten und währenddessen drei Viertel des Gehalts beziehen können.
       "Später müsste er dann wieder voll arbeiten, bekäme aber weiterhin so lange
       75 Prozent des Gehalts, wie er zuvor Teilzeit gearbeitet hat - bis also das
       Zeit- und das Gehaltskonto wieder ausgeglichen sind", schlug Schröder vor.
       
       Für Arbeitnehmer gibt es bereits die Möglichkeit, für die häusliche Pflege
       ein halbes Jahr aus dem Beruf auszusteigen. Viele Berufstätige fürchteten
       aber gravierende Nachteile, sagte die CDU-Politikerin. Deshalb wolle sie
       einen Rechtsanspruch auf eine Familien-Pflegezeit von zwei Jahren Dauer
       einführen. Dabei gehe es nicht nur um die Pflege der Eltern. "Es können
       auch Kinder oder andere Angehörige sein. Ich werde das auch auf kein Alter
       beschränken."
       
       Der Steuerzahler trage fast keine Kosten, betonte die Ministerin. Für
       Arbeitgeber gebe es allerdings ein gewisses Risiko, wenn Arbeitnehmer
       mitten in der Pflege-Teilzeit den Betrieb verließen. "Wie sich Unternehmen
       dagegen absichern können, lassen wir gerade durchrechnen", sagte Schröder.
       
       3 Mar 2010
       
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