# taz.de -- Drohende Abschiebung in Hamburg: Unter Extremismusverdacht
       
       > Eine tschetschenische Familie soll abgeschoben werden. Die Behörde wertet
       > die Anwesenheit des Familienvaters in einem gemeinnützigen Kulturverein
       > als Terror-Bekenntnis.
       
 (IMG) Bild: Fatima Evloeva: Während ihr Mann seit Februar in Abschiebehaft sitzt, entscheidet am Donnerstag der Hamburger Petitionsausschuss über das Schicksal der Tschetschenin und ihrer sieben Kinder.
       
       Abdul Hamid Evloev soll abgeschoben werden und seine Familie gleich mit.
       Denn der tschetschenische siebenfache Familienvater, der seit dem 11.
       Februar in Abschiebehaft sitzt, ist laut Hamburger Innenbehörde ein
       Verbündeter militant-islamischer Terroristen. In einem Schreiben der
       Behörde heißt es, dass er nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes "über
       intensive Kontakte zu extremistischen oder als terroristisch eingestuften
       Institutionen verfügt".
       
       Ihre Einschätzung begründete die Behörde Ende Januar damit, dass Evloev
       2008 an einer Mitgliederversammlung des Kulturvereins Taiba, dem
       Trägerverein der Hamburger Al-Quds-Moschee, teilgenommen hat. Diese
       Teilnahme sei "als Anhaltspunkt dafür zu werten, dass er die gewaltbereite
       islamistische Ausrichtung der Quds-Moschee unterstützt", heißt es in dem
       Behördenbescheid lapidar.
       
       Kurios an der Argumentation: Der angeblich terrornahe Verein war bereits
       2008 als gemeinnützig anerkannt, die Korrektheit der auf der
       Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse wurde von dem Notariat des
       ehemaligen Hamburger Bürgermeisters Henning Voscherau bestätigt, das mit
       dem Behördenschreiben nun indirekt als Terrorhelfer gebrandmarkt wird.
       
       "Herr Evloev wehrt sich entschieden gegen den Vorwurf, Kontakte zu
       terroristischen Gruppen zu haben, oder gar deren Mitglied zu sein", bringt
       es sein Anwalt, Erik Wasmuth, auf den Punkt. Die Ausführungen seines
       Mandanten, er besuche die Freitagsgebete der Moschee nur sporadisch, weist
       die Behörde ohne Begründung als "nicht glaubhaft" zurück. Dabei legt die
       geltende Rechtssprechung sogar fest, dass allein der Besuch einer Moschee
       kein Ausweisungsgrund sein kann.
       
       Pikanter Hintergrund des Falls: Nach Informationen der taz versuchte der
       Verfassungsschutz seit 2008 mehrfach, Evloev als Informanten zu gewinnen,
       forderte ihn auf, die Besucher der Moschee auszuforschen. Erst nachdem
       Evloev mit der Begründung abgelehnt hatte, er habe keine Kontakte zu
       militant-islamistischen Szene, könne diese also auch nicht bespitzeln, lief
       die Abschiebemaschinerie an. Denn noch Anfang 2008 hatte die
       Ausländerbehörde dem Anwalt der Familie schriftlich mitgeteilt: "Wir sagen
       ihnen hiermit verbindlich zu, ihren Mandanten die begehrten
       Aufenthaltserlaubnisse" nach der so genannten Altfallregelung zu erteilen.
       
       Im Fall einer Abschiebung befürchtet Anwalt Wasmuth, die Familie müsse
       "damit rechnen, Opfer rassistisch motivierter Gewalttaten zu werden". Auch
       der Hessische Verwaltungsgerichtshof urteilte 2006, es könne nicht
       ausgeschlossen werden, dass zurückkehrende Tschetschenen in ihrer Heimat
       "asylrelevanten Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt sein werden".
       
       Während die Behörde "von einer gescheiterten Integration" der Familie
       spricht, haben sich inzwischen die Schulen und Kindergärten, in denen die
       Kinder des Paars untergebracht sind, zu Wort gemeldet und behaupten unisono
       das Gegenteil. So plädiert etwa Jörg Laqua, Klassenlehrer des
       siebenjährigen Magomed, dafür, dass dieser "in meiner Klasse bleiben kann,
       da er sich hier gut eingelebt und entwickelt hat". Auch die Zusammenarbeit
       mit den Eltern sei "sehr gut", alle Gespräche verliefen "kooperativ und
       fruchtbar".
       
       Am heutigen Donnerstag beschäftigt sich der Petitionsausschuss der
       Bürgerschaft mit dem Fall. Die Vertreterin der Linkspartei, Christiane
       Schneider, fände eine Abschiebung "skandalös", da es "kein
       rechtsstaatliches Verfahren" gebe, so Schneider, in dem sich Evloev gegen
       "den schweren Vorwurf wehren könne, Mitglied eines terroristischen
       Netzwerks zu sein".
       
       3 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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