# taz.de -- Bundesgerichtshof verhandelt: Offenes W-Lan - "Gefahrenquelle"?
> Der Bundesgerichtshof prüft aktuell die Haftung für ungesicherte W-Lans,
> der Vorsitzende Richter ließ durchblicken, dass ein ungesichertes W-Lan
> eine "Gefahrenquelle" darstellen könnte.
(IMG) Bild: Kabellos surfen - gesehen in Salamanca, Chile.
KARLSRUHE afp | Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Donnerstag, wer für
Urheberrechtsverletzungen in offenen WLAN-Anschlüsse haftet. Dem
Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm zufolge sind
Urheberrechtsverletzungen "in großem Stil per Internet möglich".
Im W-Lan eines technisch ahnungslosen W-Lan-Betreibers war der Musiktitel
"Sommer unseres Lebens" heruntergeladen worden – Schadenersatz und
Abmahnkosten wurden fällig. Der Mann war zur Tatzeit jedoch nachweislich im
Urlaub. Ein Unbekannter musste seinen nicht abgesicherten W-Lan-Anschluss
für das Herunterladen des urheberrechtlich geschützten Stücks genutzt
haben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte den beklagten Mann noch
freigesprochen. Er habe "keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen
W-Lan-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse", heißt
es in diesem Urteil.
Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde allerdings deutlich, dass
der BGH W-Lan-Nutzer stärker in die Verantwortung nehmen wird. Wenn
Betreiber ihre WLAN-Verbindung nicht absichern, was technisch leicht
möglich sei, eröffneten sie womöglich eine "Gefahrenquelle" für den
Missbrauch durch Dritte, gab der Vorsitzende Richter zu bedenken.
Schadenersatz sei womöglich aber erst dann fällig, wenn der W-Lan-Nutzer
trotz eines Hinweises auf Missbrauch die Verbindung nicht absichert. Der
Termin für die Urteilsverkündung stand am Vormittag noch nicht fest.
18 Mar 2010
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