# taz.de -- Fall David M.: Senatoren im Visier
       
       > Nach der Selbsttötung eines Abschiebehäftlings stellt der Flüchtlingsrat
       > Strafanzeige gegen die Senatoren für Justiz und Inneres. Die wollen sich
       > dazu nicht äußern.
       
 (IMG) Bild: Nein, noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben: die Senatoren Ahlhaus (r.) und Steffen.
       
       Der Suizid des Abschiebehäftlings David M. im Zentralkrankenhaus am
       Holstenglacis bekommt ein juristisches Nachspiel: Im Auftrag des
       Flüchtlingsrats hat die Rechtsanwältin Sigrid Töpfer am Montag Strafanzeige
       gegen Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) und Justizsenator Till Steffen
       (GAL) sowie die beteiligten Beamten der Stadt gestellt - die Vorwürfe:
       Nötigung, Körperverletzung, Unterlassene Hilfeleistung und andere Delikte.
       "Aus Sicht des Flüchtlingsrats", sagt Töpfer, "ist der Tod des jungen
       Georgiers unabhängig von seinem wahren Alter von der öffentlichen Hand zu
       verantworten."
       
       Als vermeintlich 17-Jähriger war M. Anfang Februar in Zurückschiebungshaft
       genommen worden. Im Jugendgefängnis Hahnöfersand hatte ein Psychologe eine
       "Selbsttötungsgefahr nicht ausgeschlossen". Die Bestellung einen Vormundes
       wurde ebenso unterlassen wie die Unterbringung M.s in einer
       Jugendeinrichtung.
       
       Als M. aus Protest gegen Inhaftierung und drohende Abschiebung in den
       Hungerstreik trat, wurde er ins Zentralkrankenhaus verlegt. Nach einigen
       Tagen wurden die Sicherungsmaßnahmen gelockert, weil beim Personal der
       Eindruck entstanden war, M. habe sich "stabilisiert". Am 7. März fanden ihn
       Schließer dann erhängt in seiner Zelle.
       
       "Dieser Vorgang ist strafwürdig und muss deshalb von der Staatsanwaltschaft
       untersucht werden", sagt Anwältin Töpfer. Der Tod M.s sei eine konsequente
       Folge einer immer repressiveren und ausgrenzenderen Politik. Mit der
       Strafanzeige gegen die beiden Senatoren sollen die "politisch
       Verantwortlichen" in den Fokus gerückt werden, so Töpfer. Ihr sei klar,
       dass Ahlhaus und Steffen strafrechtlich wohl nicht zu belangen seien.
       Jedoch müsse die Staatsanwaltschaft die Vorgänge untersuchen, bevor es für
       die Angehörigen nicht mehr möglich sei, gegen die verantwortlichen Ärzte
       und Beamten Strafanträge zu stellen. "Wir meinen die Strafanzeige sehr
       ernst", sagte Töpfer. Ahlhaus und Steffen wollten sich zu den Anzeigen
       gestern nicht äußern.
       
       22 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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