# taz.de -- Brautpreis in Uganda bleibt legal: Irgendwo zwischen Mensch und Kuh
       
       > Ugandas Ehefrauen bleiben auch weiterhin rechtlich irgendwo zwischen
       > Mensch und Kuh, befinden die Verfassungsrichter. Denn die
       > Brautpreiszahlung sei Teil der Tradition.
       
 (IMG) Bild: Eigentlich steht Frauen in Uganda vor dem Gesetz die Gleichheit zu.
       
       KAMPALA taz | Die Falten auf Mary Ajoots Stirn werden immer tiefer. Die
       Frauenrechtlerin sitzt auf der roten Couch im Untergeschoss des ugandischen
       Verfassungsgerichts. Ein Gerichtsregistrar verliest seit zwei Stunden eine
       Urteilsverkündung im gelangweilten Singsang-Ton. Nur wenige Zuhörer sind
       gekommen.
       
       Dabei geht dieses Urteil alle Menschen in Uganda etwas an. Ajoot kämpft für
       die Abschaffung des traditionellen Brautpreises, damit Frauen in Uganda
       endlich die Gleichheit genießen, die ihnen per Gesetz zusteht. Über zwei
       Jahre hat die junge Anwältin auf diese Entscheidung hingearbeitet. Aber
       jetzt entscheiden vier der fünf Verfassungsrichter: Die Tradition des
       Brautpreises ist nicht verfassungswidrig. Denn laut Artikel 37 der
       Verfassung Ugandas habe jeder das Recht, seine Traditionen und Bräuche frei
       auszuleben.
       
       Bei vielen Ugandern ist die Aushandlung des Preises, den der zukünftige
       Ehemann den Eltern seiner Braut noch vor der Hochzeit übergeben muss, das
       wichtigste Kapitel der Hochzeitszeremonie. Vor Jahrzehnten wurden Kühe,
       Ziegen oder Bananenhaine überreicht. Heute sind es Autos, Fernseher,
       Kühlschränke und Stereoanlage. Die Übergabe wird mit traditionellem
       Hirsebier begossen. Die eigentliche Hochzeitsfeier ist dann nur noch die
       Abwicklung des Geschäfts.
       
       Dagegen lehnt sich die Frauenorganisation Mifumi auf, bei der Anwältin
       Ajoot arbeitet. Mifumi reichte 2007 Klage beim Verfassungsgericht ein: Die
       Tradition des Brautpreises verstoße gegen die Verfassung, die Mann und Frau
       in Uganda dieselben Rechte gewährt. Sie führe außerdem zu häuslicher
       Gewalt, da der Ehemann die Frau als Eigentum betrachte, für welches er
       bezahlt habe. "Frauen sind keine Kühe, die man nach Gutdünken schlagen darf
       und niemanden geht es etwas an", so Mifumi.
       
       Häusliche Gewalt ist in Uganda ein großes Problem. 78 Prozent der Frauen
       des Landes werden laut einer Parlamentskommission von ihren Ehemännern
       geschlagen. 77 Prozent der befragten Frauen sind der Meinung, dass Schläge
       durch den Ehemann gerechtfertigt seien. Letzten November verabschiedete
       Ugandas Parlament ein Verbot häuslicher Gewalt. Noch aber wartet dieses
       Gesetz auf die Unterschrift des Präsidenten. Und selbst wenn es in Kraft
       gesetzt wird: Sich als Frau von einem brutalen Gatten scheiden zu lassen,
       ist in Uganda nicht einfach. Denn die Eltern der Frau müssen laut Tradition
       den Brautpreis zurückerstatten. Dazu sind nur wenige in der Lage.
       
       Der Brautpreis habe Nachwirkungen bis nach dem Tod, beschreibt Mifumi.
       Denn: Stirbt die Frau, bevor der Mann den Brautpreis vollständig abbezahlt
       hat, darf die Verstorbene nicht beerdigt werden. "Mifumi hat Fälle gesehen,
       in welchen Frauen wochenlang vor sich hinrotteten, bevor sie beerdigt
       wurden", heißt es in der Klageschrift.
       
       Die Verfassungsrichter scherten sich gestern um diese Argumente nicht. Es
       gebe keine einheitliche Definition des Worts "Brautpreis", befanden sie.
       Diesen Begriff hätten die britischen Kolonialherren eingeführt. Die in
       Ugandas Sprachen benutzten Worte bedeuteten aber eher "das Gewicht eines
       wertvollen Gegenstands", also den "Wert" einer Frau im Sinne des Respekts,
       nicht den "Preis" einer Ware. An der falschen Interpretation seien die
       Europäer schuld, die bei der Übersetzung "gegenüber unseren lokalen
       Bräuchen ignorant waren". Und weiter: Der Staat biete die Möglichkeit einer
       standesamtlichen Trauung. Da gelte kein Brautpreis. Jedenfalls nicht als
       Teil der Trauung.
       
       Nur einer der fünf Richter gibt Mifumi Recht: "Die Tradition wird
       missbraucht und kommerzialisiert", sagt er. Dass bei einer Scheidung der
       Brautpreis zurückgezahlt werden muss, sei eine "Brutstätte für
       Prostitution". Denn: Kann der Brautvater die Kühe, Fernseher oder Autos
       nicht zurückzahlen, übe er Druck auf die Tochter aus, die Ehe zu bewahren -
       oder die Frau verlasse Heim und Haus ohne Unterstützung ihrer eigenen
       Eltern und sei dann mittellos.
       
       Anwältin Ajoot ist vom Mehrheitsvotum enttäuscht. Doch dass einer auf ihrer
       Seite war, ermutigt sie. "Wir werden in Berufung gehen", verkündet sie:
       "Wir geben die Hoffnung nicht auf."
       
       27 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schlindwein
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Vereinte Nationen
 (DIR) Nigeria
       
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