# taz.de -- Streit der Woche Maultaschen & Co: Emmely will System ändern
       
       > Ist das Arbeitsrecht zu pingelig? Ja, findet die ehemalige Kassiererin
       > „Emmely“, der wegen einer Bagatelle gekündigt wurde.
       
 (IMG) Bild: Die Kassiererin Barbara E. und ihr Anwalt auf einer Pressekonferenz.
       
       BERLIN taz | Zwei wegen kleiner Vergehen gekündigte Arbeitnehmerinnen
       wollen nicht aufgeben. "Da stimmt etwas ganz gewaltig nicht in unserem
       System", schreibt Barbara E. genannt "Emmely" im Streit der Woche der
       sonntaz. Die Berliner Kassiererin war fristlos entlassen worden, weil sie
       Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gefunden und eingelöst hatte.
       
       Im Juni befasst sich das Bundesarbeitsgericht mit dem Fall der 51-Jährigen.
       Sie wolle mit dem Verfahren das System ändern, schreibt sie jetzt. Zwischen
       Arbeitgebern und Arbeitnehmer mache die Rechtsprechung gravierende
       Unterschiede. Bagatelldelikte, die zur Kündigung eines Chefs nicht
       ausreichten, könnten offenbar sehr wohl zum fristlosen Rausschmiss eines
       Arbeitnehmers reichen.
       
       Auch die Konstanzer Altenpflegerin, die sechs Maultaschen aus der
       Verpflegung des Seniorenheims entwendet hat, kämpft weiter. Nächste Woche
       ficht die 58-Jährige vor dem baden-württembergischen Landesarbeitsgericht
       ein Urteil an, das ihre Kündigung bestätigt hatte.
       
       Auch der Linkspartei-Politiker Wolfgang Neskovic übt starke Kritik an
       Bagatellkündigungen. „Sie sind grob unsozial und treffen kleine
       Arbeitnehmer mit übermäßiger Härte“, schreibt der Rechtsexperte der
       Linksfraktion im Bundestag in der sonntaz. Arbeitnehmer handelten nicht in
       krimineller Absicht, sie seien einfach sorglos und unbekümmert. „Damit ist
       ihr Verhalten zwar nicht entschuldigt. Aber eine Kündigung ist
       unverhältnismäßig.“ Führungskräfte würden für vergleichbare Fehltritte
       niemals belangt werden.
       
       Anders sieht das der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP, Johannes
       Vogel. Die Gesetzeslage sei bereits eindeutig. „Sollte wirklich nur ein
       geringfügiger Diebstahl vorliegen, verliert der Arbeitgeber den Prozess so
       gut wie sicher.“ Vogel kritisiert den Gesetzentwurf von SPD und Linken, der
       eine Abmahnung vorsieht, bevor eine Bagatellkündigung wirksam gemacht
       werden kann. „Übersehen – bestimmt nicht absichtlich – wurde, dass dies
       schon Rechtslage ist. Denn das Arbeitsgericht prüft im Einzelfall, ob eine
       Kündigung wegen Diebstahls verhältnismäßig ist oder nicht.“
       
       Außerdem debattieren im „Streit der Woche“ Erika Ritter,
       Fachbereichsleiterin für Handel bei der Gewerkschaft ver.di, Horst Probst,
       der Leiter der „Kaufhausdetektive“ im Bundesverband Deutscher Detektive,
       Heribert Jöris, Geschäftsführer des Deutschen Handelverbands und
       taz.de-Leser Martin Wickert.
       
       26 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Annabelle Seubert
       
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