# taz.de -- Prozess vor Arbeitsgericht: Absage wegen "Ossi"-Herkunft
       
       > Sind 40 Jahre DDR Zeit genug, um im Osten eine "Ethnie" mit eigener
       > Kultur und eigenen Verhaltensweisen zu entwickeln? Ein Gericht soll
       > klären, ob die "Ossis" als eigener Stamm anerkannt werden dürfen.
       
 (IMG) Bild: Wenn auf der Bewerbung der Vermerk "Ossi" steht, ist das ziemlich direkt - in ein Fall für das Antidiskriminierungsgesetz.
       
       STUTTGART/BERLIN dpa | Sommer 2009: Die Buchhalterin Gabriela S. sucht
       einen Job. Eines Morgens geht sie zum Briefkasten und findet einen großen
       Umschlag. Bei der Jobsuche ist das immer ein schlechtes Zeichen, denn
       meistens stecken darin die eingesandten Bewerbungsunterlagen, zusammen mit
       einer freundlichen Absage. Sie öffnet den Brief und betrachtet das
       entschuldigende Ablehnungsschreiben, als schließlich ihr Blick auf den
       Lebenslauf fällt, auf ein Zeichen und ein Wort, geschrieben neben ihrem
       Namen. So direkt hatte ihr noch kein potenzieller Arbeitgeber mitgeteilt,
       warum es nichts wird, mit der Wunsch-Stelle. Rechts von den persönlichen
       Angaben hatte jemand vermerkt: "(-) Ossi".
       
       "Das hat sie stark getroffen", erzählt Wolfgang Nau. Der Rechtsanwalt
       vertritt die Frau "um die 45" am 15. April vor dem Arbeitsgericht
       Stuttgart. Gemeinsam entwickelten sie die Argumentation für diesen Termin:
       Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), vereinfacht
       Antidiskriminierungsgesetz genannt, verbiete eine Absage mit dem Argument
       "Ossi". Das Gesetz wolle schließlich Benachteiligungen aufgrund der "Rasse
       oder wegen der ethnischen Herkunft" ausschließen. "Die beiden Teile
       Deutschlands haben sich während der Trennung auseinandergelebt", erklärt
       Nau. "Die Ostdeutschen hatten teilweise Wortbildungen und Sitten, die wir
       nicht kannten", führt er aus.
       
       Die Richter nächste Woche müssen also entscheiden, ob der "Ossi" eine
       eigene Ethnie ist, eine Art eigener Menschenschlag. "Der Begriff "ethnische
       Herkunft" ist weder in der ursprünglichen europäischen Richtlinie noch im
       daraus abgeleiteten deutschen Gesetz genau definiert", erklärt Heiko Habbe,
       Rechtsanwalt und Fachmann für Antidiskriminierungsrecht. Meist werde die
       Ethnie umschrieben mit "gemeinsamer Abstammung" oder als "Gruppe
       gemeinsamer Identität". Bisher ist der Fall ohne Vorbild: Die
       Urteilsdatenbank vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und
       Geschlechterstudien der Humboldt- Universität Berlin enthält nur ein gutes
       Dutzend Gerichtsentscheidungen zur Benachteiligung wegen der Ethnie. Ein
       Ossi-Fall ist nicht darunter.
       
       "Beweise in diesen Fällen sind sehr schwer zu führen", erklärt Habbe das
       generelle Problem des AGG. Genau hier setzt voraussichtlich auch die
       Argumentation des Fensterbauers an, bei dem Gabriela S. sich beworben
       hatte. In einer MDR-Sendung berief er sich darauf, dass es auch andere
       Gründe gegeben habe, Gabriela S. nicht einzustellen. Einzig die Notiz sei
       unglücklich gewesen. "Keine Frage - das war ein Fehler von uns, dass diese
       interne Notiz, die da drauf kam, das Haus verlassen hat", wird er auf der
       Homepage des Senders zitiert. Die geforderten drei Monatsgehälter à 1600
       Euro will er trotzdem nicht zahlen.
       
       Ein Gütetermin vor Gericht scheiterte im vergangenen Herbst. Längst geht es
       auch S. um Größeres: "Ich hoffe einfach, wenn man es wirklich mal
       öffentlich macht, dass die Leute einfach mal anfangen, darüber
       nachzudenken", sagte sie dem MDR. Aus solch einem Grund heute noch
       abgelehnt zu werden, sei nicht zeitgemäß, findet auch ihr Anwalt ganz
       allgemein - aber auch im speziellen Fall: "Die Frau ist vor der Wende
       ausgereist", erklärt Nau. "Die kann sogar Linsen mit Spätzle kochen."
       
       8 Apr 2010
       
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