# taz.de -- Protest gegen Rechtsextremisten: Berliner Blockade-Appell bleibt straffrei
       
       > Der Aufruf zur Blockade der Nazidemos ist für die Berliner
       > Staatsanwaltschaft unbedenklich. Ein Freibrief für Teilnehmer ist das
       > nicht. Verfahren gegen Linke in Dresden.
       
 (IMG) Bild: Das Logo des Berliner Bündnisses
       
       Die Initiatoren des Bündnisses "[1][1. Mai Nazifrei!]" müssen nicht mit
       einem Strafverfahren rechnen. Ihr Aufruf zur Blockade der für den 1. Mai
       angemeldeten Nazidemonstrationen werde nicht als "Aufruf zu einer Straftat"
       gewertet, sagte die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Silke
       Becker, der taz. Es gebe daher "von Amts wegen nichts zu ermitteln". Nach
       einem ähnlichen Appell, der zur erfolgreichen Blockade einer rechtsextremen
       Demo am 13. Februar in Dresden geführt hatte, hatte die dortige
       Staatsanwaltschaft Plakate beschlagnahmt.
       
       In Berlin ruft ein breites linkes Bündnis von der SPD bis zu radikalen
       Antifagruppen dazu auf, sich den drei angemeldeten Naziaufmärschen in den
       Weg zu stellen ([2][taz berichtete]). Damit bewegt es sich in einer
       rechtlichen Grauzone. Im Versammlungsgesetz heißt es: "Wer in der Absicht,
       nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen
       oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder
       androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
       drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Schon ein Aufruf dazu ist laut
       Dresdener Staatsanwaltschaft strafbar.
       
       "Wir werden uns durch Aktionen des zivilen Ungehorsams mit Massenblockaden
       den Nazis entgegenstellen und sie stoppen", heißt es nun im Berliner
       Aufruf. Und weiter: "Von uns wird dabei keine Eskalation ausgehen." Das ist
       nahezu wortgleich mit dem Dresdener Appell. "Der Text ist so allgemein
       gehalten, dass nicht zwangsläufig zu Straftaten aufgerufen wird", erklärte
       die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft. So seien Störungen auch
       durch legale Aktionen, etwa angemeldeten Kundgebungen, an der Route der
       Nazidemo möglich. Deshalb sehe man vor dem 1. Mai keinen Grund, zu
       ermitteln. Das sei jedoch kein Freibrief für alle Teilnehmer einer
       Blockade, betonte Becker. Deren Verhalten vor Ort könne durchaus strafbar
       sein.
       
       Das müssen nun Politiker der Linkspartei erfahren, die am 13. Februar in
       Dresden eine Fraktionssitzung auf der Straße abgehalten hatten, um die
       Nazis aufzuhalten. Der Dresdener Oberstaatsanwalt Christian Avenarius
       teilte am Donnerstag mit, dass gegen den Vorsitzenden der Linksfraktion im
       sächsischen Landtag, André Hahn, wegen Teilnahme an der Blockade ein
       förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Zuvor hatte man Hahn
       angeboten, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige
       Initiative einzustellen. Hahn hatte [3][abgelehnt]. Gegen viele weitere
       Politiker der Linken laufen noch sogenannte Prüfverfahren.
       
       9 Apr 2010
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.1-mai-nazifrei.tk/
 (DIR) [2] /1/berlin/artikel/1/berlin-blockade-gegen-nazis-am-1-mai/
 (DIR) [3] http://www.andre-hahn.eu/?p=1865
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gereon Asmuth
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA