# taz.de -- Protest gegen Rechtsextremisten: Berliner Blockade-Appell bleibt straffrei
> Der Aufruf zur Blockade der Nazidemos ist für die Berliner
> Staatsanwaltschaft unbedenklich. Ein Freibrief für Teilnehmer ist das
> nicht. Verfahren gegen Linke in Dresden.
(IMG) Bild: Das Logo des Berliner Bündnisses
Die Initiatoren des Bündnisses "[1][1. Mai Nazifrei!]" müssen nicht mit
einem Strafverfahren rechnen. Ihr Aufruf zur Blockade der für den 1. Mai
angemeldeten Nazidemonstrationen werde nicht als "Aufruf zu einer Straftat"
gewertet, sagte die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Silke
Becker, der taz. Es gebe daher "von Amts wegen nichts zu ermitteln". Nach
einem ähnlichen Appell, der zur erfolgreichen Blockade einer rechtsextremen
Demo am 13. Februar in Dresden geführt hatte, hatte die dortige
Staatsanwaltschaft Plakate beschlagnahmt.
In Berlin ruft ein breites linkes Bündnis von der SPD bis zu radikalen
Antifagruppen dazu auf, sich den drei angemeldeten Naziaufmärschen in den
Weg zu stellen ([2][taz berichtete]). Damit bewegt es sich in einer
rechtlichen Grauzone. Im Versammlungsgesetz heißt es: "Wer in der Absicht,
nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen
oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder
androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Schon ein Aufruf dazu ist laut
Dresdener Staatsanwaltschaft strafbar.
"Wir werden uns durch Aktionen des zivilen Ungehorsams mit Massenblockaden
den Nazis entgegenstellen und sie stoppen", heißt es nun im Berliner
Aufruf. Und weiter: "Von uns wird dabei keine Eskalation ausgehen." Das ist
nahezu wortgleich mit dem Dresdener Appell. "Der Text ist so allgemein
gehalten, dass nicht zwangsläufig zu Straftaten aufgerufen wird", erklärte
die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft. So seien Störungen auch
durch legale Aktionen, etwa angemeldeten Kundgebungen, an der Route der
Nazidemo möglich. Deshalb sehe man vor dem 1. Mai keinen Grund, zu
ermitteln. Das sei jedoch kein Freibrief für alle Teilnehmer einer
Blockade, betonte Becker. Deren Verhalten vor Ort könne durchaus strafbar
sein.
Das müssen nun Politiker der Linkspartei erfahren, die am 13. Februar in
Dresden eine Fraktionssitzung auf der Straße abgehalten hatten, um die
Nazis aufzuhalten. Der Dresdener Oberstaatsanwalt Christian Avenarius
teilte am Donnerstag mit, dass gegen den Vorsitzenden der Linksfraktion im
sächsischen Landtag, André Hahn, wegen Teilnahme an der Blockade ein
förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Zuvor hatte man Hahn
angeboten, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige
Initiative einzustellen. Hahn hatte [3][abgelehnt]. Gegen viele weitere
Politiker der Linken laufen noch sogenannte Prüfverfahren.
9 Apr 2010
## LINKS
(DIR) [1] http://www.1-mai-nazifrei.tk/
(DIR) [2] /1/berlin/artikel/1/berlin-blockade-gegen-nazis-am-1-mai/
(DIR) [3] http://www.andre-hahn.eu/?p=1865
## AUTOREN
(DIR) Gereon Asmuth
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