# taz.de -- Kosten für Therapie nach Missbrauch: Katholische Kirche zahlt nicht
       
       > Die katholische Kirche will Missbrauchsopfer unterstützen. Doch wenn es
       > darum geht, einem Betroffenen eine erfolgte Therapie zu bezahlen, wird
       > sie kaltschnäuzig.
       
 (IMG) Bild: Warme Worte, aber kein Geld: Bistum Essen.
       
       Der Trierer Bischof Stephan Ackermann zeigte sich zerknirscht. "Wir wollen
       ansprechbar sein, wollen wissen, was erlitten wurde, und den Betroffenen
       bei der Aufarbeitung beistehen", sagte der sogenannte
       Missbrauchsbeauftragte der katholischen Kirche Ende März beim Start der
       kirchlichen Hotline für die Opfer sexuellen Missbrauchs in katholischen
       Einrichtungen. Er verwies auf den Beschluss der Bischöfe von Ende Februar
       in Freiburg, "den Betroffenen zu helfen" - und betonte zugleich, er sei den
       Opfern "aufrichtig dankbar", dass sie "den Mut gefunden haben, zu erzählen,
       was ihnen angetan wurde". Hohle Worte?
       
       Darauf deutet ein Fall hin, den die taz aufgedeckt hat. Beim Bistum Essen
       hatte sich vor ein paar Wochen ein Berliner gemeldet, der als
       Siebenjähriger Ende der Sechzigerjahre Opfer mehrfachen sexuellen
       Missbrauchs durch einen Priester geworden war. Er bat um ein Gespräch mit
       dem Täter, einem mittlerweile rund 80-jährigen Geistlichen. Das Gespräch
       fand in einem Raum des Bistums zusammen mit Vertretern der Diözese statt.
       
       Dabei räumte der Täter zumindest teilweise den Missbrauch ein. Daraufhin
       forderte das Opfer das Bistum in einem Schreiben auf, die Kosten einer
       dreijährigen Psychotherapie zu übernehmen, die der Geschädigte bis 2007 auf
       eigene Kosten gemacht hatte - immerhin knapp 17.000 Euro. Das Opfer sagt,
       es sei wegen der Kostenübernahme nicht an eine Krankenkasse herangetreten,
       weil es sich geschämt habe. "Ich wollte nicht, dass das irgendjemand weiß."
       Erst nach den jüngsten Enthüllungen, so der Berliner, habe er sich
       überwunden, bei der Kirche vorstellig zu werden.
       
       So schwer es dem Opfer nun fiel, beim Bistum die Kosten für die Therapie
       einzufordern, so knapp und kalt war die Antwort des Personaldezernenten
       darauf: "Was die Übernahme von Therapiekosten betrifft, so gibt es bei uns
       folgende Regelung: Die Kosten zurückliegender Therapien können nicht
       erstattet werden." Und wenn das Opfer eine neue Therapie anstrebe, müsse
       diese der Täter zahlen, sollte die Krankenkasse dies nicht tun.
       
       Diese kirchliche Knauserigkeit widerspricht vielleicht nicht dem
       Buchstaben, aber dem Geist der "Leitlinien", die sich die deutschen
       Bischöfe schon 2002 für den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs durch
       Kirchenangehörige gegeben haben. Darin heißt es: "Dem Opfer und seinen
       Angehörigen werden menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen
       angeboten." Und weiter: "Finanzielle Unterstützung therapeutischer
       Maßnahmen ist im Einzelfall möglich." Ende Februar bekräftigten die
       Oberhirten noch einmal: "Die Leitlinien sagen den Opfern und ihren
       Angehörigen eine menschliche, therapeutische und seelsorgerische Hilfe zu,
       die individuell angepasst ist."
       
       Auf die Frage, warum die alten Therapiekosten nicht übernommen würden,
       erklärt die Pressesprecherin des Bistums Essen, Dorothee Renzel-Walter, der
       taz: Man könne eben "die Altfälle nicht alle im Blick haben", das sei
       "nicht kontrollierbar in dem Sinne". Was eine zukünftige Therapie angehe,
       sei sie sicher: "Das Opfer bleibt auf keinem Fall auf den Kosten sitzen."
       Das Geld für eine neue Behandlung werde der übergriffige Pastor laut
       Beschluss des Bischofs Franz-Josef Oberbeck von seiner Pension aufbringen
       müssen. Das Opfer müsse den Geistlichen nicht verklagen.
       
       Das Ganze scheint in der deutschen Kirche kein Einzelfall zu sein: Matthias
       Kopp, Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, betont zunächst, dass
       man zu dem konkreten Fall in Essen keine Stellungnahme abgeben wolle, "da
       es sich um einen speziellen Fall eines Bistums handelt". Es gebe jedoch für
       die 27 deutschen Bistümer keinen generellen Beschluss, dass die Kosten
       zurückliegender Therapien für Missbrauchsopfer nicht gezahlt würden. Das
       Ganze aber sei eine Entscheidung der jeweiligen Diözese. Kopp vermutet,
       dass das in anderen Bistümern anders gehandhabt werde als in Essen. Die
       deutschen Bistümer sind weitgehend autonom, die Bischofskonferenz
       koordiniert in der Regel nur.
       
       Annegret Laakmann von der Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche" kann
       ebenfalls nicht sagen, ob in den deutschen Bistümern zurückliegende
       Therapiekosten generell nicht gezahlt würden. Sie verweist jedoch auf die
       Erfahrungen bei der Hotline der Kirchenvolksbewegung für die
       Missbrauchsopfer, die es seit 2002 gibt. Dort hätten sich etwa 400 Opfer
       gemeldet. Und keines von ihnen habe bisher Geld für die Kosten vergangener
       Behandlungen erhalten. Auch Entschädigungen seien nur "gelegentlich"
       gezahlt worden, sie wisse nur von drei oder vier. Dabei sei es um Summen
       zwischen 5.000 und 10.000 Euro gegangen. Ihrer Einschätzung nach wird es
       auch zukünftig nicht viele Entschädigungen durch die Bistümer geben, weil
       die meisten Fälle schon verjährt seien.
       
       Christian Weisner von "Wir sind Kirche" ergänzt, es werde wohl bald wegen
       anstehender Entschädigungszahlen zwischen den Bistümern "ein großes
       Gerangel geben". Die Diözesen werden wohl wegen zu erwartender Zahlungen an
       die Opfer sparen müssen. Das werde für die Kirche "schmerzhaft" und erkläre
       auch "das Zögerliche" im Umgang mit den Opfern. Auch bei den
       Therapiekosten.
       
       10 Apr 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Philipp Gessler
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