# taz.de -- Zensur in Italien: Berlusconis Bürgerrecht
       
       > Weil Tonbandmitschnitte Berlusconis Affäre mit einem Callgirl bezeugen
       > konnten, schränkt der italienische Präsident nun die Abhörrechte ein.
       > Journalisten drohen damit bei Veröffentlichung solcher Dokumente bald
       > Freiheitsstrafen.
       
 (IMG) Bild: Berlusconi will sich nicht länger beim telefonieren belauschen lassen
       
       Italiens Journalistenverband ruft für den 28. April zu einer Demonstration
       gegen Silvio Berlusconis neuestes Zensurvorhaben auf: gegen ein Gesetz, das
       die Veröffentlichung von Abhörprotokollen drastisch einschränken soll. Und
       am liebsten würden wohl auch die Staatsanwälte auf die Straße gehen, denn
       ihnen sollen zugleich bei der Anordnung von Abhörmaßnahmen weitgehend die
       Hände gebunden werden. Bisher galt in Italien: Bei Vorliegen des Verdachts
       einer Straftat konnten die Staatsanwälte Telefone abhören lassen oder auch
       Lauschangriffe auf Wohnungen, Büros, Fahrzeuge starten.
       
       Und weiter galt: Die Abhörprotokolle wurden zu den Ermittlungsakten
       genommen und waren bei Anklageerhebung in den Kanzleien der Gerichte für
       die Prozessparteien einsehbar. Schnell fanden so pikante Details auch ihren
       Weg in die Presse. Kaum ein Skandal der letzten Jahre hätte das Land
       erschüttert, wenn nicht die Mitschriften den Bürgern erlaubt hätten, sich
       ein Bild von den Vorgängen zu machen, egal ob es um die systematische
       Verschiebung von Spielen in der Ersten Fußball-Liga zugunsten von Juventus
       Turin ging, um den Versuch illegaler Bankenübernahmen, um
       Korruptionsgeschichten wie erst vor wenigen Wochen den Skandal bei Italiens
       Zivilschutz: Da konnten die Bürger zum Beispiel in den Zeitungen lesen, wie
       einer der verhafteten Bau-Unternehmer eine Massage-Session für den
       Zivilschutz-Chef Guido Bertolaso organisierte und sich anschließend darum
       sorgte, ob auch die Präservative ordentlich entsorgt worden seien.
       
       Und in einem anderen Verfahren - diesmal gegen Berlusconi - erfuhr die
       Öffentlichkeit im letzten März, wie der Regierungschef am Telefon den
       Generaldirektor des Staatssenders RAI Mauro Masi ebenso wie ein Mitglied
       der Medienaufsicht zusammenstauchte, weil die es immer noch nicht geschafft
       hatten, die Sendung des Berlusconi-kritischen RAI- Journalisten Michele
       Santoro aus dem Programm zu werfen. "Nichtmal in Zimbabwe" seien solche
       Zensureingriffe des Ministerpräsidenten denkbar, stöhnte damals der
       eigentlich stramm auf Berlusconi-Linie liegende RAI-Chef Masi in den
       Telefonhörer - und ganz Italien erfuhr am Ende von dem verräterischen
       Lamento.
       
       Doch damit soll jetzt endgültig Schluss sein - angeblich im Namen der
       Bürgerrechte. "Es hebe die Hand, wer sicher ist, noch nie abgehört worden
       zu sein", tönte Berlusconi am letzten Wochenende bei einer Rede zur
       Eröffnung der Mailänder Möbelmesse, und nur ein Arm ging hoch. "Sie zählen
       nicht, Sie leben in Amerika", bekam der Mann von Berlusconi zur Antwort.
       Doch demnächst sollen die Bürger vor den Staatsanwälten genauso wie vor der
       Presse sicher sein. Abhören dürfen die Ermittler nur noch für die Dauer von
       60 Tagen; wenn die Verbrecher ausgerechnet dann einen Mord verabreden, ist
       das Pech für ihre Verfolger: Sie müssen ihre Apparate abschalten. Und sie
       dürfen das Mitgehörte auch nur noch für die im Abhörbeschluss genannten
       Verbrechen nutzen: Wenn ein Dealer statt über Rauschgiftgeschäfte über die
       Liquidierung eines Konkurrenten redet, darf das nicht gegen ihn verwandt
       werden. Am besten haben es Kriminelle, wenn sie mit Politikern telefonieren
       - denn diese Gespräche sind für die Staatsanwaltschaft bloß nutzbar, wenn
       das Parlament die Abhörung des Politikers genehmigt.
       
       Erst recht verboten werden sollen private Abhörmaßnahmen: Das Opfer einer
       Erpressung, das den Täter mit einem Mitschnitt überführen will, riskiert
       nun selbst die Anklage - außer der Erpresser verrät sich im Gespräch. Denn
       wenn ein Mitschnitt nicht den Beweis einer Straftat liefert, wird er selbst
       zur Straftat. Ganz Italien dachte auch bei dieser Norm ganz unwillkürlich
       an Berlusconi: Er hatte letzten Sommer erst hartnäckig die Bekanntschaft
       mit dem Callgirl Patrizia D'Addario geleugnet -- musste dann aber
       zurückrudern. Die D'Addario hatte das Tonband mitlaufen lassen, während sie
       mit Silvio im Bett lag. Mit dem jetzt dem Senat vorliegenden Gesetz käme
       sie dafür in den Knast.
       
       Und Knast droht bald auch den Journalisten, die so etwas veröffentlichen.
       Wer immer während eines Ermittlungsverfahrens aus Abhörprotokollen zitiert,
       bevor der Strafprozess eröffnet wird, wer immer auch nur den Sinn des
       Gesagten wiedergibt oder private Mitschnitte publiziert wird mit zwei
       Monaten Haft, mit Geldstrafen und zusätzlich mit einem Berufsverbot
       bedroht. Den Zeitungsverlegern dagegen drohen für jeden Artikel, der solche
       Indiskretionen enthält, Geldbußen von bis zu 500.000 Euro -- für viele
       Zeitungen wird journalistischer Mut der schnell zu wirtschaftlichen
       Existenzfrage.
       
       21 Apr 2010
       
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