# taz.de -- Zensur in Italien: Berlusconis Bürgerrecht
> Weil Tonbandmitschnitte Berlusconis Affäre mit einem Callgirl bezeugen
> konnten, schränkt der italienische Präsident nun die Abhörrechte ein.
> Journalisten drohen damit bei Veröffentlichung solcher Dokumente bald
> Freiheitsstrafen.
(IMG) Bild: Berlusconi will sich nicht länger beim telefonieren belauschen lassen
Italiens Journalistenverband ruft für den 28. April zu einer Demonstration
gegen Silvio Berlusconis neuestes Zensurvorhaben auf: gegen ein Gesetz, das
die Veröffentlichung von Abhörprotokollen drastisch einschränken soll. Und
am liebsten würden wohl auch die Staatsanwälte auf die Straße gehen, denn
ihnen sollen zugleich bei der Anordnung von Abhörmaßnahmen weitgehend die
Hände gebunden werden. Bisher galt in Italien: Bei Vorliegen des Verdachts
einer Straftat konnten die Staatsanwälte Telefone abhören lassen oder auch
Lauschangriffe auf Wohnungen, Büros, Fahrzeuge starten.
Und weiter galt: Die Abhörprotokolle wurden zu den Ermittlungsakten
genommen und waren bei Anklageerhebung in den Kanzleien der Gerichte für
die Prozessparteien einsehbar. Schnell fanden so pikante Details auch ihren
Weg in die Presse. Kaum ein Skandal der letzten Jahre hätte das Land
erschüttert, wenn nicht die Mitschriften den Bürgern erlaubt hätten, sich
ein Bild von den Vorgängen zu machen, egal ob es um die systematische
Verschiebung von Spielen in der Ersten Fußball-Liga zugunsten von Juventus
Turin ging, um den Versuch illegaler Bankenübernahmen, um
Korruptionsgeschichten wie erst vor wenigen Wochen den Skandal bei Italiens
Zivilschutz: Da konnten die Bürger zum Beispiel in den Zeitungen lesen, wie
einer der verhafteten Bau-Unternehmer eine Massage-Session für den
Zivilschutz-Chef Guido Bertolaso organisierte und sich anschließend darum
sorgte, ob auch die Präservative ordentlich entsorgt worden seien.
Und in einem anderen Verfahren - diesmal gegen Berlusconi - erfuhr die
Öffentlichkeit im letzten März, wie der Regierungschef am Telefon den
Generaldirektor des Staatssenders RAI Mauro Masi ebenso wie ein Mitglied
der Medienaufsicht zusammenstauchte, weil die es immer noch nicht geschafft
hatten, die Sendung des Berlusconi-kritischen RAI- Journalisten Michele
Santoro aus dem Programm zu werfen. "Nichtmal in Zimbabwe" seien solche
Zensureingriffe des Ministerpräsidenten denkbar, stöhnte damals der
eigentlich stramm auf Berlusconi-Linie liegende RAI-Chef Masi in den
Telefonhörer - und ganz Italien erfuhr am Ende von dem verräterischen
Lamento.
Doch damit soll jetzt endgültig Schluss sein - angeblich im Namen der
Bürgerrechte. "Es hebe die Hand, wer sicher ist, noch nie abgehört worden
zu sein", tönte Berlusconi am letzten Wochenende bei einer Rede zur
Eröffnung der Mailänder Möbelmesse, und nur ein Arm ging hoch. "Sie zählen
nicht, Sie leben in Amerika", bekam der Mann von Berlusconi zur Antwort.
Doch demnächst sollen die Bürger vor den Staatsanwälten genauso wie vor der
Presse sicher sein. Abhören dürfen die Ermittler nur noch für die Dauer von
60 Tagen; wenn die Verbrecher ausgerechnet dann einen Mord verabreden, ist
das Pech für ihre Verfolger: Sie müssen ihre Apparate abschalten. Und sie
dürfen das Mitgehörte auch nur noch für die im Abhörbeschluss genannten
Verbrechen nutzen: Wenn ein Dealer statt über Rauschgiftgeschäfte über die
Liquidierung eines Konkurrenten redet, darf das nicht gegen ihn verwandt
werden. Am besten haben es Kriminelle, wenn sie mit Politikern telefonieren
- denn diese Gespräche sind für die Staatsanwaltschaft bloß nutzbar, wenn
das Parlament die Abhörung des Politikers genehmigt.
Erst recht verboten werden sollen private Abhörmaßnahmen: Das Opfer einer
Erpressung, das den Täter mit einem Mitschnitt überführen will, riskiert
nun selbst die Anklage - außer der Erpresser verrät sich im Gespräch. Denn
wenn ein Mitschnitt nicht den Beweis einer Straftat liefert, wird er selbst
zur Straftat. Ganz Italien dachte auch bei dieser Norm ganz unwillkürlich
an Berlusconi: Er hatte letzten Sommer erst hartnäckig die Bekanntschaft
mit dem Callgirl Patrizia D'Addario geleugnet -- musste dann aber
zurückrudern. Die D'Addario hatte das Tonband mitlaufen lassen, während sie
mit Silvio im Bett lag. Mit dem jetzt dem Senat vorliegenden Gesetz käme
sie dafür in den Knast.
Und Knast droht bald auch den Journalisten, die so etwas veröffentlichen.
Wer immer während eines Ermittlungsverfahrens aus Abhörprotokollen zitiert,
bevor der Strafprozess eröffnet wird, wer immer auch nur den Sinn des
Gesagten wiedergibt oder private Mitschnitte publiziert wird mit zwei
Monaten Haft, mit Geldstrafen und zusätzlich mit einem Berufsverbot
bedroht. Den Zeitungsverlegern dagegen drohen für jeden Artikel, der solche
Indiskretionen enthält, Geldbußen von bis zu 500.000 Euro -- für viele
Zeitungen wird journalistischer Mut der schnell zu wirtschaftlichen
Existenzfrage.
21 Apr 2010
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