# taz.de -- Geflohener Regisseur Polanski: Abschiebung nach USA rückt näher
       
       > Der in der Schweiz in Hausarrest sitzende Roman Polanski könnte in die
       > USA ausgeliefert werden. Denn eine Verurteilung wegen Vergewaltigung kann
       > nicht in Abwesenheit erfolgen.
       
 (IMG) Bild: Polanski wird vorgeworfen, 1977 ein 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben.
       
       LOS ANGELES afp | Für den Regisseur Roman Polanski rückt eine Abschiebung
       in die Vereinigten Staaten näher. Ein US-Berufungsgericht urteilte am
       Donnerstag, dass der 76-jährige Oscar-Preisträger in seinem mittlerweile
       mehr als drei Jahrzehnte laufenden Vergewaltigungsverfahren nicht in
       Abwesenheit verurteilt werden kann. Polanski steht in der Schweiz unter
       Hausarrest, wo er auf Betreiben der USA verhaftet wurde.
       
       Das kalifornische Gericht wies einen Antrag des Verteidigerteams Polanskis
       zurück, den Regisseur in Abwesenheit zu verurteilen. Er wollte auf diese
       Weise einer Abschiebung entgehen. Bereits Ende Januar waren die Anwälte
       Polanskis mit einem Antrag auf Verurteilung in Abwesenheit gescheitert. Ein
       Gericht in Los Angeles wies den Antrag ab, Polanski ging in Berufung.
       
       Dem Regisseur wird vorgeworfen, 1977 ein 13-Jährige sexuell missbraucht zu
       haben. Er habe das Mädchen in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson
       mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sie dann vergewaltigt. Polanski
       bekannte sich schuldig. Nach 42 Tage Haft entzog er sich 1978 jedoch der
       Fortsetzung des Verfahrens, floh ins Ausland und kehrte seither nicht mehr
       in die USA zurück.
       
       Das US-Berufungsgericht wies am Donnerstag auch einen Antrag von Polanskis
       Opfer, Samantha Geimer, auf Einstellung des Verfahrens gegen den Regisseur
       zurück. Geimer bemüht sich seit längerer Zeit erfolglos um eine Beendigung
       des Verfahrens. Seine Mandantin sehe sich längst als Justizopfer, da ihr
       Fall gegen ihren Willen weiter verfolgt werde, argumentierte ihr Anwalt
       Lawrence Silver in einem Schreiben an das Gericht: "Gerechtigkeit ist nicht
       aus diesem Stoff gemacht." Erst sei sie von Polanski zum Opfer gemacht
       worden, nun widerfahre ihr dasselbe durch das Justizsystem. Das Gericht
       antwortete darauf: Geimer sei nicht berechtigt, das Ergebnis eines
       Strafverfahrens zu diktieren.
       
       Der in Polen geborene Regisseur, der für den Film "Der Pianist" (2002) mit
       dem Oscar ausgezeichnet wurde, war am 26. September 2009 auf Veranlassung
       der US-Justiz bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Anfang
       Dezember wurde er gegen eine Kaution aus der Auslieferungshaft entlassen.
       Polanski muss eine Fußfessel tragen und steht in seinem Haus in Gstaad
       unter Arrest.
       
       23 Apr 2010
       
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