# taz.de -- FDP-Staatssekretär über Polizeigewalt: "Kein Sonderstrafrecht für Polizisten"
       
       > Max Stadler, FDP-Staatssekretär im Bundesjustizministerium hält nichts
       > von der Unions-Forderung nach schärferen Strafen bei Gewalt gegen
       > Polizeibeamte.
       
 (IMG) Bild: Der Koalitionsvertrag will eine Schutzlücke beim Delikt "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" schließen.
       
       taz: Herr Stadler, Innenminister de Maizière schlug vor, einen neuen
       Straftatbestand "Körperverletzung gegen Polizeibeamte" einzuführen.
       Unterstützen Sie das? 
       
       Max Stadler: Wer Polizisten verletzt, kann schon heute wegen
       Körperverletzung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Wer einen
       Polizisten mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug angreift, muss
       mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Die Strafandrohung bei
       Körperverletzungsdelikten ist völlig ausreichend.
       
       Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach sagte jüngst: "Wer einen
       Polizeibeamten verletzt, dem drohen zwei Jahre. Das ist absolut nicht
       nachvollziehbar." Kennt er unser Strafrecht nicht? 
       
       Herr Bosbach ist ein exzellenter Jurist. Er hat hier aber nur den
       Strafrahmen für den "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" erwähnt.
       Daneben gelten selbstverständlich die deutlich höheren Strafdrohungen für
       Körperverletzungen.
       
       Warum braucht man neben der Körperverletzung überhaupt noch das Delikt
       "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte"? 
       
       Es kann auch Widerstand ohne die Verletzung von Polizisten geben, zum
       Beispiel wenn ein Beschuldigter, der festgenommen werden soll, sich gegen
       das Öffnen der Türe stemmt.
       
       Nun soll laut Koalitionsvertrag ja der strafrechtliche Schutz von
       Polizeibeamten verbessert werden. Was schlägt denn das Justizministerium
       vor? 
       
       Wir wollen eine Schutzlücke beim Delikt "Widerstand gegen
       Vollstreckungsbeamte" schließen. Dort gilt es als "besonders schwerer
       Fall", wenn der Täter eine Waffe bei sich führt, um sie zu verwenden. Das
       Gleiche soll künftig auch gelten, wenn der Täter ein "gefährliches
       Werkzeug", etwa einen Baseballschläger, mit sich führt.
       
       Früher galt doch das gefährliche Werkzeug auch schon als eine Waffe. Was
       ist daran denn jetzt neu? 
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat im September 2008 entschieden, dass ein
       Auto zwar ein gefährliches Werkzeug ist, aber keine Waffe. Deshalb wollen
       wir die gefährlichen Werkzeuge im Widerstandsparagrafen künftig
       ausdrücklich erwähnen.
       
       Sie stellen also den Zustand wieder her, wie er bis 2008 bereits galt. 
       
       Wie schließen eine Schutzlücke, die nach dem Beschluss des
       Bundesverfassungsgerichts entstanden ist. Da ist sich die Koalition auch
       einig.
       
       Schärfere Strafen für Gewalt gegen Polizeibeamte lehnen Sie aber ab? 
       
       Wir verurteilen jede Gewalt gegen Polizeibeamte. Es ist unerträglich, wenn
       sie bei ihrer schweren Arbeit angegriffen werden. Aber die Strafrahmen sind
       ausreichend, die Gerichte können sie ausschöpfen und auch berücksichtigen,
       dass die Gewalt gegen Polizisten zugenommen hat. Aus generalpräventiven
       Gründen könnten auch höhere Strafen angebracht sein.
       
       Die CDU will auch Rettungssanitäter, Feuerwehrleute und Busfahrer besonders
       schützen. 
       
       Wir brauchen weder zum Schutz von Polizisten noch für ande- re
       Berufsgruppen ein Sonderstrafrecht.
       
       INTERVIEW: CHRISTIAN RATH
       
       29 Apr 2010
       
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