# taz.de -- Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Sachsen-Anhalt gegen Gentech-Gesetz
       
       > Wieviel Schutz vor Gentech-Pflanzen erlaubt das Grundgesetz? Ende Juni
       > beraten die Verfassungsrichter über ein Gesetz von 2004. Sachsen-Anhalt
       > hatte vor vier Jahren Klage eingereicht.
       
 (IMG) Bild: In letzter Instanz: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll über das Gentechnik-Gesetz der rot-grünen Bundesregierung entscheiden.
       
       BERLIN afp/taz | Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am 23.
       Juni über das so genannte Gentechnik-Gesetz beraten. Das teilten die
       Richter am Mittwoch mit. Das von der rot-grünen Bundesregierung im Jahr
       2004 verabschiedete Gesetz regelt den Anbau von gentechnisch veränderten
       Pflanzen. Eingereicht wurde die Klage bereits vor vier Jahren von der
       damaligen schwarz-gelben Regierung Sachsen-Anhalts.
       
       Der frühere Wirtschaftsminister des Landes, Horst Rehberger (FDP),
       bemängelte 2005, die Schutzregelungen seien "mit den Grundrechten der
       Berufsfreiheit, der Wissenschaftsfreiheit, dem Eigentumschutz und dem
       allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar". Nicht nur Anbau, auch
       die versuchsweise Freisetzung zu wissenschaftlichen Zwecken sei dadurch zu
       einem "unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko" geworden, so Rehberger.
       
       Das Wirtschaftsministerium sieht unter anderem in den sogenannten Regeln
       zur guten fachlichen Praxis eine unzulässige Einschränkung der bäuerlichen
       Berufsfreiheit. Diese Regeln legen fest, wie Gentech-Bauern ihre Umgebung
       vor der möglichen Verunreinigung durch Pollen zu schützen haben. Im Gesetz
       werden etwa Mindestabstände, Sortenwahl oder Nutzung von natürlichen
       Pollenbarrieren genannt. Besonderer Schutz gilt für ökologisch sensible
       Gebiete, bei denen die Naturschutzbehörden eingreifen können.
       
       Gegenstand der Klage ist auch die Haftungspflicht für Gentech-Bauern bei
       der Verunreinigung von Nachbarfeldern. Derzeit haften Landwirte, die
       gentechnisch-veränderte Pflanzen anbauen, auch dann für wirtschaftliche
       Schäden auf benachbarten Feldern, wenn sie die Regeln zur guten fachlichen
       Praxis eingehalten haben.
       
       Sachsen-Anhalt beklagt außerdem die Pflicht, Grundstücke, auf denen
       Gentech-Pflanzen angebaut werden, in einem zentralen Register einzutragen.
       Mithilfe des so genannten [1][Standortregisters] können Landwirte und Imker
       herausfinden, ob ihren konventionell oder ökologisch hergestellten
       Produkten möglicherweise Verunreinigung durch den Pollenflug von
       Gentech-Pflanzen droht. Diese Veröffentlichungspflicht geht dem klagenden
       Land zu weit, weil sie "politisch motivierte Feldzerstörungen" begünstige.
       
       Die rot-grüne Bundesregierung hatte das Gentechnik-Gesetz damals gegen den
       erbitterten Widerstand von Opposition, Bundesländern und Industrie
       durchgesetzt, um konventionellen und Bio-Anbau auch dann noch zu
       ermöglichen, sollte der Anbau genetisch manipulierter Pflanzen einmal
       bundesweit Praxis werden.
       
       7 May 2010
       
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