# taz.de -- Bundestagsjuristen zur AKW-Debatte: Länder müssen längeren Laufzeiten zustimmen
       
       > Um die Kernkraftwerke länger am Netz zu lassen, benötigt Schwarz-Gelb ein
       > Ja des Bundesrats, urteilen die Bundestagsjuristen. Atomstrom-Befürworter
       > sehen das anders.
       
 (IMG) Bild: Der Ausstieg aus dem Atomausstieg ist nicht nur ein juristisches Risiko, sondern auch ein politisches.
       
       BERLIN afp/taz | Bisher ist unter Politikern und Juristen umstritten, ob
       der Bundesrat bei einem möglichen Ausstieg aus dem Atomausstieg mitreden
       muss. Nach der Landtagswahl in NRW kann dies aber entscheidend sein. Denn
       mit dem Machtverlust von Schwarz-Gelb ist auch die Mehrheit von CDU und FDP
       im Bundesrat dahin. Grüne, Rote, Linke könnten den Ausstieg aus dem
       Atomausstieg blockieren.
       
       Zumeist arbeitet der wissenschaftliche Dienst des Bundestages unauffällig.
       Doch spielt er eine große Rolle, etwa wenn er Abgeordneten in
       Verfahrensfragen hilft wie dieser: Muss die Länderkammer den von
       Schwarz-Gelb geplanten längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke zustimmen?
       Ja, urteilen die Bundestagsjuristen. Atomstrom-Befürworter wie Roland Koch
       (CDU) sehen das anders, weil der Bundesrat seinerzeit dem Atomausstieg
       nicht zustimmen musste.
       
       Die Experten des Bundestags argumentieren in einer zweiseitigen Analyse:
       "Für Laufzeitverlängerungen bzw. die Wiederzulassung der dauerhaften
       Nutzung der Atomenergie ist eine Gesetzesänderung erforderlich, die der
       Zustimmung des Bundesrates bedarf." Blieben die Meiler länger am Netz,
       führe dies "zu einer Verlängerung der Vollzugsaufgaben mit entsprechendem
       Personal- und Kostenaufwand der Länder, was die Zustimmungsbedürftigkeit
       auslöst". Die Länder sind für die Überwachung der Reaktoren zuständig.
       
       Ähnlich sieht das auch Ursula Heinen, CDU-Staatssekretärin im
       Bundesumweltministerium. Zuständige im Wirtschaftsministerium hingegen
       glauben, man könne das Gesetz so formulieren, dass der Bundesrat nichts zu
       sagen hat. Beschließt die Regierung die Verlängerung der Laufzeiten aber
       ohne Bundesrat, könnte es zu einem langen Streit kommen – und das
       Bundesverfassungsgericht am Ende das Gesetz kippen.
       
       Auch CDU-Vizechef Roland Koch will den Ausstieg aus dem Ausstieg ohne den
       Bundesrat durchsetzen: "Von den Plänen, die Laufzeiten von Kernkraftwerken
       zu verlängern, müssen wir uns nicht verabschieden", sagte er dem Hamburger
       Abendblatt mit Blick auf das Wahlergebnis in NRW. Der hessische
       Ministerpräsident erinnerte daran, dass das Atomausstiegsgesetz der
       rot-grünen Bundesregierung ohne Zustimmung der Länderkammer zustande
       gekommen sei. „Die Bundesregierung wäre gut beraten, ihren
       Gestaltungsspielraum bei der Laufzeitverlängerung zu nutzen“, erklärte
       Koch.
       
       Zurückhaltender verhält sich dagegen Bundeswirtschaftsminister Rainer
       Brüderle (FDP). Er sprach sich zwar ebenfalls dafür aus, an den Plänen
       festzuhalten. Zur Rolle des Bundesrats im Falle einer Verlängerung wollte
       sich der Minister aber nicht eindeutig äußern: "Ob die Laufzeitverlängerung
       einer Zustimmung des Bundesrates bedarf, können wir erst sagen, wenn die
       konkrete gesetzliche Ausgestaltung klar ist."
       
       Eines wurde nach Ansicht von Gerd Rosenkranz von der Deutschen Umwelthilfe
       in den letzten Tagen jedenfalls deutlich: Der Ausstieg aus dem Atomausstieg
       ist ein juristisches Risiko – und ein politisches. Das habe sich bei der
       NRW-Wahl gezeigt. Die Grünen ("Atomkraft? Nein danke!") haben als einzige
       Partei Nichtwähler hinzugewonnen. Es bleibt offen, wie sehr das
       Schwarz-Gelb beeindruckt.
       
       12 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanna Gersmann
       
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