# taz.de -- Diskriminierung in katholischen Einrichtungen: Tendenz schwulen- und lesbenfeindlich
       
       > Angestellte katholischer Einrichtungen, die homosexuell leben, riskieren
       > die Kündigung. Denn für Kirchen gilt eine Ausnahme vom
       > Antidiskriminierungsgesetz.
       
 (IMG) Bild: Bei den Katholiken ist die eingetragene Lebenspartnerschaft ein Kündigungsgrund.
       
       BERLIN taz | Er ist der Einzige im Vorstand der ökumenischen Arbeitsgruppe
       "Homosexuelle und Kirche", dessen Nachname auf der Internetseite fehlt.
       "Markus" steht dort. Markus, der in einer katholischen Einrichtung
       arbeitet. Und der deshalb Angst hat, gekündigt zu werden, wenn er sich
       öffentlich zum Schwulsein bekennt. "Ich hätte mir nie träumen lassen, dass
       ich mal so anonym rumhampeln würde", sagt er. Doch aus dem katholischen
       Milieu verabschieden möchte er sich auch nicht. Er sei gläubig und arbeite
       gerne in einem "kirchlichen Haus".
       
       Kirchen genießen in Deutschland, ähnlich wie politische Parteien, einen
       "Tendenzschutz". Deshalb sind im Antidiskriminierungsgesetz, das eigentlich
       Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verbietet, Ausnahmen
       vorgesehen. Mitarbeiter kirchlicher Arbeitgeber müssen sich an die
       jeweilige Glaubens- und Sittenlehre halten und ihre persönliche
       Lebensführung danach ausrichten. De facto heißt das für Angestellte
       katholischer Einrichtungen: Sie dürfen schwul oder lesbisch "empfinden",
       aber es nicht unbedingt ausleben. In evangelischen Einrichtungen sieht das
       anders aus: Nach einer Orientierungshilfe der evangelischen Kirche ist die
       eingetragene Lebenspartnerschaft kein Kündigungsgrund. Bei den Katholiken
       schon.
       
       Der Tendenzschutz gilt nicht nur in Bereichen, die der unmittelbaren
       Verkündigung der Religion dienen, sondern auch in katholischen
       Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen oder
       Wohlfahrtsorganisationen. Er gilt für jeden, vom Hausmeister bis zur
       Geschäftsführerin. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland fordert
       daher, dass nur diejenigen Einrichtungen öffentliche Mittel bekommen
       sollen, die sich an das Diskriminierungsverbot halten. "Denn die beiden
       Kirchen sind der größte Arbeitgeber im sozialen Bereich und all diese
       Stellen werden zu einem großen Teil mit Steuermitteln finanziert", sagt
       Manfred Bruns vom LSVD.
       
       Drei- bis fünfmal im Monat erreichen ihn Anfragen von Lesben oder Schwulen,
       die Angst haben, von ihrem katholischen Arbeitgeber gekündigt zu werden.
       Meist steht bei den Betroffenen eine eingetragene Lebenspartnerschaft bevor
       und sie befürchten, dass der Arbeitgeber davon erfährt. Bruns rät ihnen,
       möglichst geheim zu heiraten, nur wenige Menschen einzuweihen und beim
       Standesamt einen Sperrvermerk zu beantragen, so dass die Partnerschaft
       nicht der Kirche mitgeteilt wird. Er rät also zum anonymen Rumhampeln.
       "Natürlich weiß ich nicht", sagt Markus, "wie viele sich geoutet haben und
       Zustimmung erfahren haben." Ob sein Arbeitgeber ihn tatsächlich entlassen
       würde, steht für ihn keineswegs fest.
       
       Wegen eingetragenen Partnerschaften wurde schon häufiger gekündigt.
       Schließlich hätten die katholischen Bischöfe sehr heftig gegen die Homoehe
       gekämpft, sagt Bruns. Da sie diesen Kampf verloren hätten, gingen sie nun
       eben gegen einzelne Betroffene vor.
       
       Vor wenigen Jahren erregte ein Fall Aufsehen, bei dem ein Profil im
       Dating-Netzwerk Gayromeo zur Kündigung führte. Ein 53-jähriger
       Sozialpädagoge des Kolpingwerkes, der bereits seit zehn Jahren ein Wohnheim
       für Auszubildende in Frankfurt am Main leitete, suchte über Gayromeo nach
       Sexualpartnern. Als er gegen die Kündigung klagte, warf der Anwalt seines
       Arbeitgebers ihm vor, gegen seinen erzieherischen Auftrag verstoßen zu
       haben, betonte aber, er sei nicht gekündigt worden, weil er schwul ist. Mit
       dieser Argumentation verlor die katholische Einrichtung den Prozess.
       
       Bruns meint, es sei fiele den kirchlichen Institutionen mitunter sehr
       schwer, ihren Mitgliedern zu vermitteln, warum eine Kündigung in solchen
       Fällen notwendig ist. Umso mehr, wenn seit Jahren bekannt ist, dass jemand
       schwul oder lesbisch ist, und dann wegen einer eingetragenen
       Lebenspartnerschaft auf einmal gekündigt werden soll. So komme es häufig zu
       außergerichtlichen Einigungen und höheren Abfindungen. Dann aber dürften
       die Betroffenen nicht öffentlich über ihren Fall sprechen.
       
       12 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Karin Schädler
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA