# taz.de -- Mindestlohn für Briefzusteller: Verdi startet neuen Anlauf
       
       > Ver.di hat die Postkonkurrenten zu neuen Verhandlungen aufgefordert. Der
       > Branchenmindestlohn war Ende Januar wegen eines Verfahrensfehlers gekippt
       > worden.
       
 (IMG) Bild: Sie kriegen sehr unterschiedliche Gehälter: Briefträger der Post und von Pin Mail.
       
       BERLIN taz | Ver.di unternimmt einen neuen Vorstoß für einen
       Postmindestlohn. Die Dienstleistungsgewerkschaft gab gestern in Berlin
       bekannt, man habe den Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste
       (AGV NBZ), der unter anderem die Postkonkurrenten Pin Mail AG und TNT
       vertritt, zu "Verhandlungen über einen Mindestlohntarifvertrag
       aufgefordert".
       
       Der von der Bundesregierung verordnete Branchenmindestlohn für
       Briefzusteller von 9,80 pro Stunde war Ende Januar vom
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen eines Verfahrensfehlers gekippt
       worden. Die Mindestlohnverordnung war zum 30. April ausgelaufen.
       
       Kurz nach dem Gerichtsurteil hatte die Pin Mail AG ihre Stundenlöhne von
       9,80 auf 8,50 Euro gesenkt. Andrea Kocsis, stellvertretende
       Ver.di-Vorsitzende, wies gestern in Berlin darauf hin, dass TNT seinen
       Beschäftigten nur zwischen 6,75 und 7,97 Euro zahle. Bei vielen anderen
       Briefzustellern seien laut Bundesnetzagentur "Löhne von 5,50 Euro in der
       Stunde Fakt".
       
       Briefzusteller der Deutschen Post AG erhalten deutlich mehr. Der
       Tarifvertrag zwischen Ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste legt
       Stundenlöhne inklusive Sonderzahlungen zwischen 12,23 und 15,30 Euro fest.
       Die Post AG beschäftigt rund 162.000, Postkonkurrenten insgesamt rund
       31.000 Mitarbeiter.
       
       Rico Nelte, Geschäftsführer des AGV NBZ, sagte am Mittwoch zur taz, man sei
       bereit, sich mit Ver.di zu treffen, um in einem Gespräch "Vorbedingungen zu
       klären". Bereits heute wollen Ver.di und der AGV NBZ in Berlin
       zusammentreffen. Man habe jedoch erhebliche Zweifel, ob der AGB NBZ
       tatsächlich bereit sei, Tarifverhandlungen zu führen, sagte Kocsis. Laut
       Ver.di verschleppe der AGV NBZ Angaben darüber, welche Unternehmen eine
       Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband mit oder ohne Tarifbindung eingegangen
       sind. Letztere würden von Verbandstarifverträgen gar nicht erfasst.
       
       Weit auseinander liegen dürften die Mindestlohnvorstellungen. "Man kann bei
       der alten Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes nach 7,50 Euro
       anfangen", sagte Nelte. Der Wert liegt deutlich unter dem alten
       Branchenmindestlohn. Ver.di will seine Forderung am Donnerstag bekannt
       geben.
       
       19 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA