# taz.de -- Berichterstattung über Ski-WM: Alle sind verdächtig
       
       > Vor der Alpinen Ski-WM 2011 müssen sich Journalisten einer
       > "Zuverlässigkeitsüberprüfung" unterziehen. Wer dieser nicht einwilligt,
       > bekommt keine Akkreditierung.
       
 (IMG) Bild: Die Alpine Ski-WM 2011: Keine "Zuverlässigkeitsüberprüfung", keine Akkreditierung für Journalisten.
       
       Wenn am 11. Juni um 16 Uhr die Fußball-WM in Südafrika angepfiffen wird,
       werden auch die deutschen Sportjournalisten auf den Tribünen sitzen und
       berichten. Zumindest die, die eine Akkreditierung bekommen haben. Dafür
       müssen Journalisten immer mehr über sich ergehen lassen: "Die
       Akkreditierung setzt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Der
       Veranstalter wird im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die
       Sicherheitsbehörden (Polizei, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst)
       bei der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens unterstützt."
       
       Das ist kein Absatz aus den Regeln zur Fußball-WM – auch wenn dem
       Weltfußballverband Fifa Ähnliches zuzutrauen ist – sondern zu den Alpinen
       Ski-Weltmeisterschaften 2011. Die finden in Garmisch-Partenkirchen statt.
       Veranstalterin ist eine GmbH des Deutschen Ski-Verbandes. Die
       Akkreditierungsphase ist gerade angelaufen.
       
       Die Parallelen zur Leichtathletik-WM 2009 in Berlin sind frappierend.
       Damals hatte die taz-Sportredaktion nicht in die Überprüfung eingewilligt –
       und keine Zugangsberechtigung zu den Wettkämpfen bekommen. Die taz
       boykottierte daraufhin die Veranstaltung. Bei der Ski-WM müssen die
       Berichterstatter neben persönlichen Daten nun wieder eine Einwilligung zur
       "Zuverlässigkeitsüberprüfung" abgeben. Vollkommen freiwillig natürlich.
       "Sollten Sie diese allerdings verweigern, kann eine Akkreditierung nicht
       erfolgen", heißt es in der "Datenschutzinformation". Wie gesagt: vollkommen
       freiwillig.
       
       "Das ist ganz klar eine Zwangslage", sagt Benno Pöppelmann, Justitiar beim
       Deutschen Journalistenverband (DJV) – und damit nicht zulässig. Denn
       Journalisten hätten grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Akkreditierung.
       Außerdem müssten etwaige Sicherheitsbedenken der Behörden rechtzeitig den
       Journalisten direkt offenbart werden, um Gelegenheit zu geben, solche
       Bedenken auszuräumen.
       
       Wer 2011 von der Pressetribüne aus über die Ski-Olympiasiegerinnen Maria
       Riesch und Viktoria Rebensburg berichten will, wird zuvor vom
       Bundeskriminalamt (BKA), dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) und dem
       Landesamt für Verfassungsschutz überprüft. Wer aus dem Ausland kommt, wird
       vom Bundesnachrichtendienst (BND) durchleuchtet.
       
       Dabei können nicht nur Verurteilungen und laufende Ermittlungen, sondern
       auch eingestellte Ermittlungsverfahren zu einer Ablehnung führen – genau
       wie ein Eintrag in der Datei "Gewalttäter Sport". Obwohl die
       Verwaltungsgerichte Hannover, Lüneburg und Karlsruhe unisono feststellten,
       dass es der Datensammlung an einer ausreichenden rechtlichen Grundlage
       fehle.
       
       Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken nennt das Verfahren
       "sicherheitspolitischen Unfug" und rät allen Journalisten, die Bedingungen
       nicht zu akzeptieren. Anders als bei der Leichtathletik-WM 2009, als die
       taz aus Sicht der anderen Redaktionen zu spät auf das Problem aufmerksam
       machte, sei jetzt noch die Chance, die Veranstalter der Alpinen Ski-WM zu
       einem Umdenken zu bewegen, betont Konken. Nach der taz-Initiative befasst
       sich seit 2009 auch ein juristischer Arbeitskreis von Journalisten- und
       Verlegerverbänden sowie ARD, ZDF und den Privatsendern mit der Problematik.
       Er will im Juni einen Forderungskatalog vorlegen.
       
       Parallelen gibt es auch zum G-8-Gipfel von Heiligendamm: Damals hatte der
       Journalist Friedrich Burschel keinen Persilschein von den
       Sicherheitsbehörden bekommen – und somit auch keine Akkreditierung. Trotz
       seiner späteren Zulassung klagte Burschel in der Folge gegen den
       Negativbescheid des Verfassungsschutzes und bekam vom Verwaltungsgericht
       Köln Recht: Das Nein des Verfassungsschutzes war rechtswidrig. Die
       Urteilsbegründung verweist sogar explizit auf die Fußball-WM 2006, wo ein
       solches Verfahren erstmals lief. Dass es auch beim G-8-Gipfel eingesetzt
       wurde, belege, so das Gericht wörtlich, eine "Wiederholungsgefahr".
       
       Nun kommt es abermals zum Einsatz. Auf einer taz-Podiumsdiskussion zum
       Boykott der Leichtathletik-WM sagte Claudio Catuogno, Sportredakteur der
       Süddeutschen Zeitung, anno 2009: "Der Boykott hat insofern etwas Gutes,
       dass wir uns beim nächsten Mal viel früher um das Problem kümmern." Das
       nächste Mal ist jetzt.
       
       26 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürn Kruse
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA