# taz.de -- Gebetsurteil: Berlin rettet die deutsche Schule
       
       > Berlins Schulen können muslimischen SchülerInnen künftig das Beten
       > verbieten. Müssen sie aber nicht. Eine Analyse des Gebetsraum-Urteils.
       
 (IMG) Bild: Teppich des Anstoßes
       
       Wie sie künftig mit Raum 205a verfahren wird, stehe noch nicht fest, sagte
       Schulleiterin Brigitte Burchardt am Donnerstag. Der Raum im Weddinger
       Diesterweg-Gymnasium war Streitpunkt eines Prozesses, wie Berlin ihn zuvor
       noch nicht erlebt hat: Ein muslimischer Schüler hatte auf das Recht
       geklagt, in der Schule sein Gebet verrichten zu dürfen. Dies hatte das
       Verwaltungsgericht im September erlaubt. Am Donnerstag hat das
       Oberwaltungsgericht (OVG) dieses Urteil nun kassiert: Beten verboten (taz
       berichtete). 
       
       Das OVG folgte dabei der Argumentation der Senatsschulverwaltung, die als
       Schulträgerin Prozessgegner des Schülers war. Sie hatte angeführt, dass
       öffentliches Beten "den Schulfrieden störe". Ein Raum für das islamische
       Gebet könne auch nicht zur Verfügung gestellt werden: Denn so etwas könnten
       dann ja auch SchülerInnen anderer Religionen für sich einfordern.
       
       Dabei ist es vor allem das islamische Gebet, auf das sich das Urteil
       bezieht: Es habe sich gezeigt, heißt es in der Pressemitteilung des OVG,
       dass "der für die Verwirklichung des staatlichen Unterrichts- und
       Erziehungsauftrags unabdingbare Schulfrieden" nicht mehr zu gewährleisten
       sei, "wenn religiöse kultische Handlungen zugelassen würden, die - wie das
       oftmals kollektiv verrichtete rituelle islamische Pflichtgebet - ohne
       weiteres von außen wahrnehmbar seien". Das "islamische Ritualgebet" habe
       "Demonstrationscharakter", hatte ein Vertreter der Schulverwaltung im
       Prozess vorgetragen: Es diene "sozialer Kontrolle und hat missionarischen
       Charakter".
       
       Da half es dem Schüler Yunus M., der die Klage angestrengt hatte, wenig,
       darauf hinzuweisen, er habe keine Probleme mit MitschülerInnen wegen des
       Gebets. Schulleiterin Burchardt, die von "Auseinandersetzungen verbaler
       Natur" berichtete, überzeugte das Gericht offenbar mehr. Es sei "ein guter
       Tag für Berlins Schulen", sagte Burchardt nach dem Urteil.
       Bildungsstaatssekretärin Claudia Zinke (SPD) leitete später ihre Bewertung
       mit den gleichen Worten ein.
       
       Doch was bedeutet das Urteil wirklich? Was sagt es über den künftigen
       Umgang mit der religiösen Vielfalt an Berlins Schulen aus? Schulen müssen
       keine Gebetsräume einrichten, kein sichtbares Gebet erlauben, sagt das
       Urteil. Dass sie es nicht dürften, sagt es jedoch nicht. Der von Yunus M.
       angestrengte Prozess ist der erste dieser Art 50 Jahre nach Beginn der
       Niederlassung von Muslimen in Deutschland. Das legt nahe, dass die meisten
       Schulen längst einen Umgang mit der religiösen Vielfalt der
       Einwanderungsgesellschaft entwickelt haben.
       
       Ihr sei das Urteil "eigentlich egal", sagt etwa Jutta Deppner, Leiterin des
       Kreuzberger Hermann-Hesse-Gymnasiums. Wie an der Diesterweg-Schule sind die
       meisten ihrer SchülerInnen Einwandererkinder, vor allem muslimischer
       Religionszugehörigkeit. Manche kommen von der nahen Islamischen
       Grundschule. Wenn Schüler beten wollten, bekämen sie die Gelegenheit, einen
       leeren Raum dafür zu nutzen, so Deppner. Das werde sie auch weiterhin so
       handhaben. Sie betrachte den Islam nicht "als Religion, von der eine
       Bedrohung ausgeht", sagt die Schulleiterin, die selbst lange mit einem
       Muslim verheiratet war: "Der Islam ist ebenso tolerant wie das
       Christentum." Es habe an ihrer Schule "nie größere Auseinandersetzungen" um
       Religion gegeben. Als Ende 2008 der Nahostkonflikt eskalierte und auch
       Angehörige palästinensischer Schüler betroffen waren, organisierten die
       Hesse-Schüler von sich aus eine Diskussion mit SchülerInnen der Jüdischen
       Oberschule.
       
       Wenn dagegen die Anwältin der Schulverwaltung vor Gericht die
       Gepflogenheiten "hier bei uns an einer deutschen Oberschule in einem
       nichtmuslimischen Staat" beschwört, spricht daraus ein anderer Blick auf
       die Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft. Der hat sich nun vor
       Gericht zunächst durchgesetzt. Die Herausforderungen bleiben.
       
       29 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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