# taz.de -- Kommentar Bundeswehr: Im Verteidigungsfall ohne Parlament
> Die Richter berufen sich in ihrem Urteil auf "Spannungen", die aber durch
> den Aufmarsch der Bundeswehr überhaupt erst erzeugt wurden. Das ist
> Paradox.
Wer anlässlich des G-8-Gipfels in Deutschland im Juni 2007 in einem der
Zelte vor Heiligendamm lag, wird sich nur zu gut an die aufgeheizte
Stimmung erinnern.Tiefflug-Tornados, Spähpanzer und Aufklärungsflugzeuge
lieferten dem zivilgesellschaftlichen Protest eine militärische
Sonderaufführung der amtlichen Art. Jeder Demonstrant war potenziell auch
Terrorist. Und die Bundeswehr spielte sich im Inneren auf.
Mit seiner Entscheidung verweist das Bundesverfassungsgericht nun darauf,
eine Zustimmung des Parlaments sei nur bei Auslandseinsätzen nötig, nicht
aber im Inland im sogenannten "Verteidigungs-" oder "Spannungsfall". Selbst
wenn das Gericht hier juristisch korrekt argumentiert: Dieser Umstand ist
an sich schon absurd genug.
Daneben entbehrt der Verweis auf den "Verteidigungsfall" aber nicht einer
gewissen Ironie. Denn das einzige, was im Umfeld des G-8-Gipfels in
Heiligendamm verteidigt werden musste, waren die demokratischen Rechte der
Bürger - etwa darauf, ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen zu dürfen. Und
selbst bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen in Rostock handelte es
sich ja nicht um "Aufständische", denen mit polizeilichen Mitteln allein
nicht beizukommen gewesen wäre.
Auch standen im Vorfeld des G-8-Gipfels über Monate hinweg völlig
unverdächtige zivilgesellschaftliche Gruppen unter Beobachtung. Und wer in
Heiligendamm war, weiß, dass es bei den Tiefflügen der Bundeswehr weniger
um Aufklärung als vielmehr um Einschüchterung ging. Die Richter berufen
sich in ihrem Urteil also auf "Spannungen", die durch den Aufmarsch der
Bundeswehr überhaupt erst erzeugt wurden. Das ist das eigentliche Paradox.
2 Jun 2010
## AUTOREN
(DIR) Martin Kaul
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