# taz.de -- Polizei unterliegt vor Gericht: Tierquälerei darf gezeigt werden
       
       > Richter geben Tierschützern recht: Schock-Bilder aus Schlachthöfen dürfen
       > öffentlich gemacht werden - auch in Fußgängerzonen. Ein Verbot der
       > Siegener Polizei war illegitim.
       
 (IMG) Bild: Leichen, Blut, Gedärme: Auch drastische Darstellungen von Tierquälerei dürfen öffentlich zur Schau gestellt werden.
       
       MÜNSTER/SIEGEN dpa | Tierschützer aus Siegen gehen als Gewinner aus einem
       einem jahrelangen Rechtsstreit mit der Polizei hervor. Sie dürfen weiter in
       der Fußgängerzone öffentlich mit schockierenden Bildern aus Schlachthöfen,
       Mastanlagen und Pelztierfarmen für ihre Anliegen werben. Das hat am
       Dienstag das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
       
       Dem Tierschutz-Verein "Die Tierfreunde" zufolge zogen die Richter bei ihrer
       Bewertung unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
       heran, wonach "ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers kein
       Belang ist, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken
       darf".
       
       Im Jahr 2005 hatte die Siegener Polizei den Tierschützern verboten, ihre
       drastischen Bilder und Filme in der Öffentlichkeit zu zeigen und eine
       Leinwand hinter eine Sichtschutz-Wand verbannt. Das Verwaltungsgericht in
       Arnsberg hatte die Ansicht der Polizei zunächst bestätigt. Die Richter des
       Oberverwaltungsgerichts Münster stellten allerdings fest, dass die
       Verbotsverfügung, die sich unter anderem auf den Jugendschutz berief, keine
       Rechtsgrundlage habe. Das Verbot wurde daher zurückgenommen.
       
       Mit dem Gerichtsurteil hat sich der bundesweit aktive Verein "Die
       Tierfreunde" in dem jahrelangen Rechtsstreit gegen die Siegener Polizei
       durchsetzen können. Der Vorsitzende des Vereins sieht durch das
       Oberverwaltungsgericht das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gestärkt:
       "Fünf Jahre Rechtsbruch, Zensur und Einschüchterung durch die Behörden sind
       genug", kommentierte er das Ende des Rechtsstreites.
       
       2 Jun 2010
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Mäster Wiesenhof zu Massentierhaltung: "Der Verbraucher ist schuld"
       
       Wir liefern nur, was die Verbraucher wollen, verteidigt sich der
       Marktführer bei Geflügel. Man müsste jedes Jahr neue Mastbetriebe eröffnen,
       um die Nachfrage zu decken.
       
 (DIR) Wildtiere im Zirkus: Kein Spielplatz für den Elefant
       
       Trotz Verstößen gegen eine tiergerechte Haltung dürfen Wildtiere in
       Zirkussen bleiben. Die Regierung kann sich nicht dazu aufraffen, nach dem
       Muster Englands ein Verbot auszusprechen.
       
 (DIR) Kritik an Masttier-Haltung: Quälerei im Kaninchenstall
       
       Mastkaninchen werden in Deutschland unter ähnlich grausamen Bedingungen
       gehalten wie früher Legehennen. Erste Supermärkte nehmen ihr Fleisch aus
       den Regalen.
       
 (DIR) Tierschutz: Niedersachsen, ein Hühneralbtraum
       
       Geflügelproduzenten wollen jetzt auch Ost-Niedersachsen mit Betrieben
       pflastern und ziehen dafür über die Dörfer. Wer sich nur richtig anstrenge,
       erzählen sie interessierten Landwirten, der profitiere von der Mast.