# taz.de -- Debatte Friedensdschirga: Großer Basar in Kabul
       
       > Die Friedensdschirga berät über Verhandlungen mit den Taliban; deren
       > Menschenrechtsbilanz ist verheerend. Auf Kosten der Menschenrechte aber
       > kann es keine echte Versöhnung geben.
       
 (IMG) Bild: Afghanische Delegierte hören am 2. Juni bei der Friedensdschirga der Rede von Hamid Karzai zu.
       
       Die "Friedensdschirga", die jetzt in Kabul tagt, soll Verhandlungen mit den
       Taliban vorbereiten und legitimieren. Diesen Verhandlungen hat die
       internationale Gemeinschaft schon Ende Januar auf der großen
       Afghanistankonferenz in London ihr Plazet erteilt. Nun soll auch die
       afghanische Bevölkerung überzeugt werden. Dabei drohen die Menschenrechte
       zur Verhandlungsmasse und die Verbrechen der Taliban vergessen zu werden.
       
       Die Menschenrechtsbilanz der Taliban ist verheerend - das gilt nicht nur
       für die Jahre von 1996 bis 2001, in denen sie über Afghanistan herrschten,
       sondern auch für die Gebiete, die sie heute wieder kontrollieren. Frauen
       werden dort regelrecht in ihren Häusern eingesperrt, können weder arbeiten
       noch zur Schule oder zum Arzt gehen. Die Taliban attackieren gezielt
       Zivilisten, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, Journalisten und
       Menschenrechtsaktivisten sowie Schulen und Gesundheitsstationen für Frauen
       und Mädchen. Sie missachten die Menschenrechte und das humanitäre
       Völkerrecht. Nach UN-Angaben waren die Taliban und andere bewaffnete
       Gruppierungen im Jahr 2009 für zwei Drittel der über 2.400 zivilen Opfer in
       Afghanistan verantwortlich.
       
       Auch die Regierung von Hamid Karsai tritt die Menschenrechte mit Füßen:
       wortwörtlich, wenn Mitarbeiter des afghanischen Geheimdiensts auf Häftlinge
       eintreten, und im übertragenen Sinne, wenn die Regierung Karsai zu wenig
       unternimmt, um die Rechte von Frauen zu schützen. Öffentlich sichtbare und
       politisch engagierte Frauen leben in Afghanistan gefährlich. Deswegen
       treten bei den Parlamentswahlen kaum noch Kandidatinnen an. Und
       Polizistinnen, die sich für bedrohte Frauen einsetzen, müssen manchmal
       selbst Zuflucht in Frauenhäusern suchen.
       
       Geht es bei der "Friedensdschirga" um die Menschenrechte? Amnesty
       International ist skeptisch. Denn wer sollte in dieser Versammlung danach
       fragen? Bestenfalls eine der etwa 20 Frauen unter den 1.600 Teilnehmern,
       die größtenteils aus regierungsnahen Gruppierungen stammen. Gerade weil die
       "Friedensdschirga" bisher unter keinem guten Stern steht, ist ein klares
       Signal nötig: bei potenziellen Verhandlungen mit den Taliban darf es keinen
       Ausverkauf der Menschenrechte geben. Das gilt insbesondere für die
       Frauenrechte.
       
       Grundsätzlich hat sich seit dem Sturz des Talibanregimes 2001 für Frauen
       und Mädchen einiges verbessert: Mädchen können in den Gebieten, die von der
       Regierung kontrolliert werden, in die Schule gehen, Frauen sind im
       Parlament vertreten. Die Regierung Karsai hat ein Frauenministerium
       eingerichtet und eine Frauenquote eingeführt. Die Verfassung sieht gleiche
       Rechte für Männer und Frauen vor und garantiert die Menschenrechte. Nun
       muss ihnen echte Geltung verschafft werden! Die Regierung in Kabul muss
       sicherstellen, dass die Einhaltung der Menschenrechte in Zukunft besser
       überprüft wird. Dazu muss sie den Aufbau des Polizei- und vor allem des
       Justizwesens viel ernster nehmen. Wenn nötig, muss die Regierung Karsai
       noch mehr internationale Unterstützung einfordern!
       
       Afghanistan braucht Institutionen, die die Menschenrechte wirksam schützen.
       Nur die Zahl der Polizisten und Soldaten zu erhöhen ist keine Lösung. Es
       kommt auf die Ausbildung auch in Menschenrechtsfragen und das anschließende
       Monitoring an. Da geht der Ansatz der bisherigen internationalen
       Afghanistan-Konferenzen am Problem vorbei.
       
       In einer Umfrage der Unabhängigen Menschenrechtskommission haben
       Afghaninnen und Afghanen bereits im April 2004 deutlich gemacht, dass sie
       der Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen einen hohen Stellenwert für
       die politische Zukunft Afghanistans beimessen. Die politisch
       Verantwortlichen, ob in Kabul, Washington, London oder Berlin, sollten
       diesen Wunsch ernst nehmen.
       
       Deshalb muss die Regierung Karsai das Amnestiegesetz vom März dieses Jahres
       zurücknehmen. Denn dieses Gesetz macht es möglich, dass Unterdrückung,
       Folter, Verschwindenlassen und Tötungen der vergangenen 30 Jahre nicht
       verfolgt werden, sofern die Täter mit der Regierung zusammenarbeiten. Das
       gilt für Taliban, aber auch für Regierungsmitglieder, Beamte, Polizisten
       und Militärs. Diese Regelung ist menschenrechtswidrig und verstößt gegen
       Afghanistans internationale Verpflichtungen.
       
       Vor den Parlamentswahlen im Herbst muss sichergestellt werden, dass nur
       Kandidaten antreten, die sich nicht der Verletzung von Menschenrechten
       schuldig gemacht haben. Dafür muss die afghanische Regierung einen
       Überprüfungsmechanismus entwickeln und auch hier, wenn nötig, auf die
       Unterstützung der Staatengemeinschaft zurückgreifen.
       
       Die rote Linie für die Verhandlungen mit den Taliban und anderen
       Aufständischen ist klar: Diejenigen, die die Menschenrechte verletzt haben,
       können zwar mögliche Verhandlungspartner sein. Aber: Freies Geleit darf es
       nicht geben und schon gar keine Amnestie, denn das wäre ein Schlag ins
       Gesicht der Opfer.
       
       Ist das politisch naiv und realitätsfremd? Nein! Es ist konsequent und
       stiftet langfristig Frieden. Die Menschenrechte setzen einen
       internationalen Maßstab, der im Frieden wie im Krieg gilt. Das legen die
       auch von Afghanistan ratifizierten UN-Menschenrechtspakte fest. Das
       bedeutet auch, dass schwere Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich
       verfolgt werden müssen. 111 Staaten haben dem mit der Anerkennung des
       Internationalen Strafgerichtshofes ausdrücklich zugestimmt, darunter auch
       Afghanistan. Vereinbarungen oder gar Friedensverträge, die diese
       Wertegrundlagen ignoriert und stattdessen eine Amnestie für
       Menschenrechtsverletzer gewähren, werden nicht von Dauer sein. Das zeigt
       schon ein Blick in die Geschichte.
       
       In Afghanistan wurden und werden die Menschenrechte immer wieder ignoriert
       und politischen Kompromissen preisgegeben - auf Kosten der Bevölkerung und
       vor allem zu Lasten von Frauen und Mädchen. Frieden wurde damit nicht
       erreicht. Deshalb sind Menschenrechte nicht verhandelbar.
       
       3 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Monika Lüke
       
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