# taz.de -- Interessenkonflikte im Gesundheitswesen: Fehlende Transparenz
       
       > Zunehmend verlangen Fachzeitschriften, dass ihre Autoren offenlegen, ob
       > geschäftliche Verbindungen zu Pharmafirmen bestehen.
       
 (IMG) Bild: Pharmafirmen versuchen immer wieder ihre Produkte zu puschen.
       
       HAMBURG taz | Honorare für Beratertätigkeiten, Aufträge für klinische
       Studien, Aktienbesitz, mitunter sogar Firmenbeteiligungen- geschäftli- che
       Verbindungen zwischen ÄrztInnen und der Gesundheitsindustrie werden
       zunehmend kritisch beäugt. Zwar gibt es reichlich ExpertInnen, die
       behaupten, Geld und Anerkennung von Pharmaunternehmen beeinflussten sie
       keineswegs. Nicht so selbstgewiss ist dagegen David Klemperer, Vorsitzender
       des Deutschen Netzwerkes Evidenzbasierte Medizin. Er warnt vor - teils
       unbewussten - Nebenwirkungen: "Interessenkonflikte können das
       Urteilsvermögen beeinträchtigen."
       
       Wer sich für Beziehungsgeflechte interessiere, solle die Möglichkeit haben,
       sich selbst ein Bild zu machen. Deshalb fordert Klemperer öffentlich
       zugängliche Register, in denen Personen und Organisationen mit
       Selbstauskünften für Transparenz sorgen. Aufgelistet werden sollen etwa
       haupt- und nebenberufliche Tätigkeiten, Honorare und Zeitaufwand, auch
       Selbsteinschätzungen zu "gefühlter Beeinflussung".
       
       Der Professor für Sozialmedizin aus Regensburg ist beispielhaft
       vorangegangen. Auf seiner Homepage [1][www.davidklemperer.de] steht
       tatsächlich schon ein persönliches "Interessenregister". Dort erfährt man
       unter anderem, dass er seine Mitgliedschaften in diversen Beratungsgremien
       durchaus als "Imagegewinn" wertet. Und dass er 240 Euro für einen Aufsatz
       über Interessenkonflikte (zeitlicher Aufwand: "zwei Wochen") erhalten hat,
       den das Deutsche Ärzteblatt (DÄB) veröffentlichte.
       
       Klemperers - eher geringe - Nebeneinnahmen sind für MedizinprofessorInnen
       sicher untypisch, sein offener Umgang damit ebenfalls. Die Sensibilität in
       Fachkreisen ist indes gewachsen, sichtbar auch im DÄB. Hier werden seit
       2005 alle AutorInnen wissenschaftlicher Artikel gebeten, eine schriftliche
       Erklärung zu möglichen "Interessenkonflikten" abzugeben.
       
       Auskunft geben sollen sie insbesondere über finanzielle Verbindungen zu
       Unternehmen, "deren Produkte im Artikel mittelbar oder unmittelbar berührt
       sind". Sieht der publikationswillige Wissenschaftler keine
       Interessenkollision, wird auch diese Selbsteinschätzung am Ende seines
       Textes vermerkt.
       
       Erste Erfahrungen mit den Vorgaben beschrieb das DÄB im Oktober 2008. Der
       Leiter der Medizinisch-Wissenschaftlichen Redaktion, Christopher Baethge,
       bilanzierte unter der Überschrift "Transparente Texte": "In den Jahren 2006
       und 2007 bestand bei 65 von 207 Original- und Übersichtsartikeln (31,4
       Prozent) in der Rubrik Medizin des Deutschen Ärzteblattes ein
       Interessenkonflikt bei mindestens einem der Verfasser."
       
       Dabei habe es sich "ganz überwiegend" um "finanzielle Verbindungen zur
       pharmazeutischen Industrie" gehandelt.
       
       Manuskripte "gesponserter Autoren" grundsätzlich nicht zu drucken, wie dies
       ein niedergelassener Arzt und DÄB-Leser angeregt habe, hält Baethge für
       falsch, Begründung: Nicht immer gehe ein Interessenkonflikt mit einem
       Fehlverhalten einher. "Was tun?", fragt Baethge rhetorisch und antwortet:
       "Da es nicht gerechtfertigt ist, Artikel allein aufgrund der
       Interessenkonflikte ihrer Autoren abzulehnen, gibt es außer dem kritischen
       Lesen keinen anderen Weg, um herauszufinden, wann ein Artikel wirklich
       verzerrt ist."
       
       Dieser Hinweis, der im Prinzip für alle Fachzeitschriften gilt, ist ernst
       zu nehmen. Wer auf den Wissenschaftsseiten des DÄB einen interessanten
       Artikel über Krankheiten, Therapieoptionen oder medizinische Leitlinien zur
       Kenntnis genommen hat, sollte in den folgenden Wochen regelmäßig die kleine
       DÄB-Rubrik "Berichtigung" anschauen. Dort findet man nicht nur Korrekturen
       sinnentstellender Setzfehler. Es tauchen auch immer mal wieder
       nachgereichte Erklärungen zu Interessenkonflikten auf - mit Angaben, die
       AutorInnen beim Abgeben ihres Originalmanuskripts wohl vergessen hatten.
       
       Etwa der Professor, der über "Impfsicherheit heute" schrieb und ausweislich
       der Berichtigung später einräumte, Vortragshonorare bestimmter
       Impfstoffhersteller erhalten zu haben. Oder eine Autorengruppe, die über
       eine Klinische Leitlinie zum kolorektalen Karzinom (Darmkrebs) informierte,
       pharmazeutische Therapien inklusive.
       
       In diesem Fall füllten die nachträglich offenbarten Interessenkonflikte
       vergleichsweise viele Zeilen: Allein dem Hauptverfasser war noch
       eingefallen, dass er Honorare von drei großen Pharmafirmen für "beratende
       Tätigkeit" kassiert hat, außerdem Referentenhonorare bei diesen drei und
       vier weiteren Unternehmen. Durch wen oder was Berichtigungen veranlasst
       wurden, teilt die DÄB-Redaktion leider regelmäßig ebenso wenig mit wie die
       Höhe der finanziellen Zuwendungen.
       
       Wohl gemerkt: Das DÄB, das auch gratis im Internet zu lesen ist und so
       nicht nur Fachkreise erreicht, ist erkennbar um Transparenz bemüht. Aber
       was machen in dieser Hinsicht eigentlich die DÄB-Herausgeber, namentlich
       die Bundesärztekammer (BÄK)? Sie verfasst zum Beispiel Richtlinien,
       Leitlinien und Empfehlungen, die auch von PolitikerInnen und RichterInnen
       zu Rate gezogen werden.
       
       BÄK-Richtlinien stehen im Wortlaut auf der Website der Kammer. Ihre Inhalte
       sind weit gefächert, und sie berühren nicht nur das Leben von ExpertInnen:
       Die Richtlinienpalette reicht von Vorgaben zur Feststellung des "Hirntods"
       über Richtlinien zur pränatalen Diagnostik bis hin zur Qualitätssicherung
       labormedizinischer Untersuchungen.
       
       WissenschaftlerInnen, die an solchen Papieren mitgeschrieben haben, werden
       in den Dokumenten in der Regel aufgelistet. Mehr Details erfährt man aber
       nicht: Wer einen Eindruck davon bekommen möchte, ob und welche Interessen
       die honorigen Fachleute leiten (könnten), muss mühsam selbst recherchieren.
       
       Es gibt hierzulande immer noch keine Studie, die VerfasserInnen
       medizinischer Leitlinien und ihre ökonomischen Vernetzungen systematisch
       beleuchtet; öffentliche Interessenregister à la Klemperer, die solche
       Forschungsprojekte unterstützen könnten, fehlen weitgehend.
       
       Um Transparenzforderungen abzuwehren, wird mitunter vorgebracht, Zeit und
       Geld für einschlägige Recherchen könne man sich sparen, da es in vielen
       Bereichen der Medizin sowieso kaum noch unabhängige Sachverständige gebe.
       Das wäre - sollte es wirklich stimmen - ein Armutszeugnis medizinischer
       Wissenschaften.
       
       4 Jun 2010
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.davidklemperer.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus-Peter Görlitzer
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA