# taz.de -- Streit der Woche: Sollen 16-Jährige wählen dürfen?
       
       > Vor 40 Jahren wurde das aktive Wahlrecht auf 18 Jahre gesenkt. Jetzt sei
       > es höchste Zeit, Jugendliche wählen zu lassen, sagen die einen. Andere
       > zweifeln an ihrer politschen Reife.
       
 (IMG) Bild: Bei einigen Kommunalwahlen schon möglich: Jugendliche an der Wahlurne.
       
       Am 18. Juni 1970 senkte der Bundestag die Altersgrenze für das aktive
       Wahlrecht auf Bundesebene von 21 auf 18 Jahre. Die Diskussionen im Vorfeld
       waren kontrovers, die Befürchtungen groß: Noch nicht wahlreif und zu leicht
       beeinflußbar seien die jungen Erwachsenen, es drohte gar die
       Infantilisierung der Republik. „Sollen Teenager wählen?“, fragte sich
       damals etwa die Zeit und bezweifelte, dass „ein 18jähriger die Wahlreife
       besitzt“. Heute, 40 Jahre später, ist eine Rückkehr zur 21-Jahre-Regelung
       kein Thema mehr. Stattdessen wird nun das aktuelle Mindestalter immer öfter
       in Frage gestellt – und auch gekippt.
       
       Bei Kommunalwahlen etwa dürfen 16-Jährige heute bereits in sieben
       Bundesländern an die Urne. Angefangen hat Niedersachsen im Jahr 1995, es
       folgten Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin,
       Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Bremen. Das besondere in Bremen:
       Hier dürfen die Jugendlichen im kommenden Frühjahr auch bei der
       Landtagswahl ihre Stimme abgeben. Und in Österreich dürfen 16-Jährige seit
       2007 bei Nationalrats-, Präsidenten- und Europawahlen wählen.
       
       Die Befürworter einer Wahlrechtsreform argumentieren, sie ermögliche mehr
       Partizipation, eine frühere Auseinandersetzung mit politischen Fragen und
       halten die Jugendlichen von heute für reifer als damals. Schließlich
       müssten die Jugendlichen morgen die Politik von heute ausbaden.
       
       Kritiker stellen sich gegen diesen Trend: Sie weisen auf ein fehlendes
       Interesse von Jugendlichen an politischen Themen hin oder auf die
       Diskrepanz zwischen Volljährigkeit und Wahlrecht: Wieso sollte wählen
       dürfen, wer noch kein Auto fahren und keinen harten Alkohol trinken darf –
       in den Augen des Staates also als schutzbedürftig gilt
       
       Was meinen Sie – sollen 16-Jährige wählen dürfen?
       
       8 Jun 2010
       
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