# taz.de -- Ohne Geld durchs Studium: Durchs Raster gefallen
       
       > Mit einer Ausnahmegenehmigung durfte die Asylbewerberin Farnoush Behzadi
       > ein Studium beginnen. Die Bremer Sozialbehörde strich ihr dafür alle
       > Leistungen.
       
 (IMG) Bild: Muss sich entscheiden zwischen ihrem Studium und ihrem Lebensunterhalt: Die iranische Asylbewerberin Farnoush Behzadi.
       
       Farnoush Behzadi hat keine Zeit verloren. Als sie vor vier Jahren allein
       nach Bremen kam, kannte sie niemanden in der Stadt und sprach kein Wort
       Deutsch. Behzadi, die aus Teheran flüchtete, war damals 20 Jahre alt.
       
       Heute ist das anders. Sie ging zur Schule und ihr Deutsch ist so gut, dass
       sie am Schulzentum Delmestraße Fachabitur machte. Bei der Ausländerbehörde
       drängelte sie anschließend so lange, bis sie eine seltene
       Ausnahmegenehmigung bekam: Behzadi darf studieren, obwohl ihr Asylverfahren
       noch läuft. Im Oktober bekam sie einen Platz im "Internationalen
       Frauen-Studiengang Informatik" an der Hochschule in Bremen.
       
       Eigentlich könnte sie nun anfangen, hier Fuß zu fassen und ihr Leben zu
       planen. Doch jemanden wie Behzadi sieht das deutsche Sozialrecht nicht vor.
       Die Sozialbehörde stellte sie deshalb vor die Wahl: "Entweder soll ich mein
       Studium wieder abbrechen - oder ich bekomme überhaupt keine
       Sozialleistungen mehr", sagt Behzadi.
       
       Bislang spielte sich ihr Leben überwiegend in einem kleinen Zimmer im
       AWO-Flüchtlingswohnheim in der Ludwig-Quidde-Straße ab. 180 Euro
       "Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" hat sie gekriegt.
       Arbeiten durfte sie nicht, Bremen zu verlassen war ihr wegen der
       "Residenzpflicht" für Asylbewerber verboten. Ihren Asylantrag lehnte das
       Bundesamt kurz nach ihrer Ankunft ab. "Über meine Klage gegen die Ablehnung
       hat das Verwaltungsgericht seit über vier Jahren nicht entschieden", sagt
       Behzadi.
       
       Dafür entschied das Amt für Soziale Dienste (AfSD) sehr schnell. Als sie
       dort im Oktober ihre Immatrikulation vorlegte, drehte es ihr sofort den
       Geldhahn zu. Die für den Monat schon gezahlte Summe verlangte die Behörde
       zurück.
       
       Eigentlich wäre das kein Problem für Behzadi, denn mit der letzten
       Bafög-Novelle aus 2008 wollte die Bundesregierung auch das Studium junger
       Migranten fördern. Als sie diese Neuerung ankündigte, fand die
       Bundesbeauftragte für Integration, die CDU-Politikerin Maria Böhmer, große
       Worte: Ob es gelinge, die Bildung und Integration von jungen MigrantInnen
       zu verbessern sei "letztlich die Frage nach der Zukunftsfähigkeit unserer
       Gesellschaft", sagte Böhmer damals. Seitdem können unter bestimmten
       Voraussetzungen sogar "Geduldete" Bafög bekommen.
       
       Farnoush Behzadi nützt dies nichts. Denn weil ihr Asylantrag noch nicht
       rechtskräftig abgelehnt wurde, ist sie nicht "geduldet", sondern hat eine
       befristete Aufenthaltsgestattung. Für das Bafög-Amt ist sie deshalb als
       Asylbewerberin nicht anspruchsberechtigt. Die Sozialbehörde betrachtet sie
       hingegen wie eine deutsche Studentin - und die kriegt weder Hartz IV noch
       Sozialgeld.
       
       Vor einem Monat sei ihre Heimleiterin zu ihr gekommen und habe ihr zu
       verstehen gegeben, dass sie sich eine neue Bleibe suchen muss - das
       Sozialamt zahle für sie keine Miete mehr. Wie sie das bezahlen soll, weiß
       Behzadi nicht. Dabei hatte sie sich schon eine eigene Wohnung gesucht -
       nach den Jahren im Heim hatte sie einen Anspruch auf "dezentrale
       Unterbringung". Doch dann kam das Studium - und das AfSD zog seine
       Mietzusage zurück.
       
       An zwei Tagen in der Woche arbeitet Behzadi jetzt als Kellnerin. 200 Euro
       im Monat verdient sie dort. "Davon muss ich mich aber für 70 Euro noch
       selber krankenversichern", sagt sie. Andere Einkünfte hat sie nicht.
       
       Die Bremer Sozialbehörde macht ihr wenig Hoffnung. "Das Amt für Soziale
       Dienste hat da keinen Ermessensspielraum", sagt Sprecherin Petra Kodré.
       Durch die Aufnahme des Studiums habe sie ihren Anspruch auf
       Sozialleistungen verloren - auch wenn sie kein Bafög bekommen könne.
       
       Behzadis Anwalt Karim Popal macht das Verwaltungsgericht für die Lage
       seiner Mandantin verantwortlich. "Würden die den Fall nicht seit Jahren
       verschleppen, könnte sie ganz normal Bafög beziehen", sagt er. Stattdessen
       lasse man die Fälle aus dem Iran liegen, weil man ihnen wegen der
       angespannten Lage möglicherweise Asyl zusprechen müsste. "Das macht die
       Leute fertig, viele werden davon psychisch krank", sagt er. Dass Behzadi so
       zielstrebig geblieben sei, erstaune ihn. "Sie trotzt allen Schwierigkeiten
       und ist sehr fleißig, weil sie an ihre Zukunft glaubt."
       
       Das Verwaltungsgericht weist den Vorwurf zurück. Zwar gebe es tatsächlich
       Asyl-Klagen von IranerInnen, die schon bis zu fünf Jahren auf ihre
       Bearbeitung warten. Doch liege dies an der "vollkommenen personellen
       Unterbesetzung", sagt die für Behzadis Fall zuständige Kammervorsitzende
       Annette Ohrmann. "Wir sind darüber genauso unglücklich." Wann diese Fälle
       drankämen, sei aber völlig offen.
       
       15 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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