# taz.de -- Senat stellt Eckpunkte vor: Integration ist gesetzt
> Als erstes Bundesland bastelt Berlin an einem Integrationsgesetz. Quoten
> sieht der Entwurf aber nicht vor. Grüne prophezeien, das Vorhaben werde
> nichts ändern.
(IMG) Bild: Im Handel eine Selbstverständlichkeit, im öffentlichen Dienst noch nicht
Da sitzt der Schreck wohl tief: Er wolle "eine breite" Debatte" über das in
Arbeit befindliche Integrationsgesetz, hatte der Landesbeauftrage für
Integration, Günter Piening, angekündigt. Doch verteilt wurde der erste
Enwurf am Mittwoch nur mit dem Zusatz "vertraulich"; auch die
eingeforderten Stellungnahmen der Berliner Migrantenverbände zu dem
Eckpunktepapier seien "nicht öffentlich", hieß es dazu.
Die Zurückhaltung mag an der Aufregung liegen, für die das Gesetz schon
gesorgt hat, als noch gar nichts daraus veröffentlicht war:
"Integrationsgesetz verstößt gegen Grundgesetz" hatte etwa die Morgenpost
Anfang Mai getitelt, vor einer "Bevorzugung von Migranten" warnte die Welt.
Die lässt sich im nun vorliegenden Eckpunktepapier allerdings nicht
wiederfinden: Dies sieht zwar vor, interkulturelle Kompetenz künftig bei
Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen.
Stellenausschreibungen sollen zudem darauf hinweisen, dass Bewerbungen von
Menschen mit Migrationshintergrund erwünscht seien. Dass diese aber gerade
nicht prinzipiell bevorzugt werden, stellt der Zusatz klar, dass sie die
Einstellungsbedingungen erfüllen müssen. Zudem hat die Verwaltung
interkulturelle Kompetenz laut Gesetzentwurf künftig bei allen
Beschäftigten durch Qualifizierungsmaßnahmen zu fördern - nicht nur bei
denen mit Migrationshintergrund.
Von diesen - in vielen öffentlichen Verwaltungen längst praktizierten -
Regelungen abgesehen, besteht der Integrationsgesetzentwurf vornehmlich aus
Änderungen anderer Gesetze. Mit denen soll vor allem die Beteiligung von
MigrantInnen an öffentlichen Beratungsgremien wie etwa in denen der
Senioren- oder der Sportpolitik sichergestellt werden.
Als erstes Bundesland will Berlin damit Integration per Gesetz
festschreiben und so die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von
MigrantInnen sicherstellen. Juristisch einklagbar wird die jedoch nicht:
Auf klare Vorgaben wie etwa Quoten von Beschäftigten mit
Migrationshintergrund wurde verzichtet. Die seien "verfassungsrechtlich
nicht möglich", so eine Sprecherin der Senatorin für Integration Carola
Blum (Linke).
Auch ohne Quoten hält Safter Cinar, Sprecher des Türkischen Bundes
Berlin-Brandenburg und Gewerkschaftsvertreter im Landesbeirat für
Integration, von dem der Anstoß zu dem Gesetz kam, den vorliegenden
Gesetzentwurf für "grundsätzlich begrüßenswert". Die geplanten Maßnahmen
zur Steigerung des Migrantenanteils im öffentlichen Dienst müssten aber
"noch präzisiert werden". "Als Einstieg gut" findet das Gesetz auch Ülker
Radziwill, Abgeordnete und Vorsitzende der AG Migration der Berliner SPD.
Sie erwarte nun einen "offen und ehrlich geführten öffentlichen
Anhörungsprozess", bei dem "Anregungen auch aufgenommen werden".
Kritik kommt von den Grünen: Vieles, was in dem Gesetz stehe, werde in der
öffentlichen Verwaltung bereits praktiziert, so Canan Bayram,
integrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion: "Ich wüsste gerne,
warum der Senat meint, ein Gesetz zur Durchsetzung dieser Regelungen zu
brauchen." Das Gesetz wirke sich praktisch nicht aus, so die Grüne.
Bis zum 6. Juli haben nun zuerst die Migrantenverbände Zeit, Stellungnahmen
abzugeben. Ihre Änderungsvorschläge müssten dann "eingearbeitet oder
begründet abgelehnt" werden, so Piening. Bis Jahresende soll das Gesetz
beschlossen sein.
17 Jun 2010
## AUTOREN
(DIR) Alke Wierth
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