# taz.de -- Verfassungsgericht prüft Gengesetz: Magdeburger Gentech-Lobby
       
       > Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Gentechnikregeln.
       > Umweltverbände und Gewerkschaftler warnen vor einer Aufweichung der
       > Bestimmungen.
       
 (IMG) Bild: Protest vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
       
       KARLSRUHE/BERLIN apn/dpa/taz | Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit
       Mittwochmorgen über das Gentechnikgesetz, das den Anbau von gentechnisch
       veränderten Pflanzen regelt. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat das
       Gesetz als Verstoß gegen das Grundgesetz angegriffen, weil sie unter
       anderem den Eingriff in die Berufsfreiheit der Bauern als unverhältnismäßig
       ansieht. Umweltverbände und Gewerkschaften warnten dagegen vorab vor einer
       Aufweichung der Bestimmungen.
       
       Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warf der
       Landesregierung Sachsen-Anhalts vor, mit ihrer Klage die gentechnikfreie
       Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Deutschland zu gefährden. Die
       Beanstandungen hinsichtlich der Haftungsansprüche bei gentechnischer
       Verunreinigung und der Veröffentlichung von gentechnischen Anbauflächen
       bezeichnete er als haltlos. Würde der Klage stattgegeben, hätte die
       gentechnikfreie Landwirtschaft keine wirksame Handhabe mehr, sich gegen
       gentechnische Verunreinigungen zu wehren.
       
       Ähnlich äußerte sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Ihr
       Vorsitzender Franz-Josef Möllenberg warnte: "Sollte sich Sachsen-Anhalt in
       Karlsruhe durchsetzen, wird die Unterscheidung von gentechnikfreien und
       gentechnikveränderten Lebensmitteln nicht mehr möglich sein." Die
       Wahlfreiheit für Verbraucher wäre damit gefährdet. Die Angaben im
       Standortregister, das Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen
       ausweist, dürfen nicht eingeschränkt werden, weil sonst Verunreinigungen in
       der Lebensmittelkette nicht zurückverfolgt werden können. Die Transparenz
       müsse erhalten bleiben.
       
       Streit über Eigentumsgarantie und Berufsfreiheit 
       
       Die Klage Sachsen-Anhalts gegen das Gentechnikgesetz wurde bereits 2005 von
       der damaligen Landesregierung aus CDU und FDP eingereicht. Obwohl in
       Sachsen-Anhalt inzwischen eine CDU-SPD-Koalition regiert, wird die Klage
       weiterverfolgt. Sozialdemokratische Politiker aus Sachsen-Anhalt haben sich
       zu der Klage bisher noch nicht geäußert.
       
       Im Zentrum der Kritik aus Magdeburg steht die strenge Haftung für
       Landwirte, die gentechnisch veränderte Produkte verwenden. Angeblich
       schränke das Gentechnikgesetz die Berufsfreiheit von Bauern und Forschern,
       die Gentechnik nutzten, durch überzogene Haftungsansprüche ein. Verbreiten
       sich die Pflanzen durch sogenannte Auskreuzungen im Nachbarfeld, könnten
       Bauern zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sein. Die Haftung besteht
       unabhängig von einem Verschulden.
       
       Umstritten ist auch das Standortregister, wonach der Anbauort gentechnisch
       veränderter Pflanzen veröffentlicht werden muss. Das begünstige politisch
       motivierte Feldzerstörungen, wird in der Klageschrift argumentiert. Zudem
       verletze die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
       
       Vor Beginn der Verhandlung hatten sich am Morgen Umweltschützer zu einem
       "gentechnikfreien Frühstück" vor dem Bundesverfassungsgericht versammelt.
       Der Vorsitzende des Verbandes für ein gentechnikfreies Europa, Jürgen
       Binder, sagte: "Ich erhoffe mir, dass das Bundesverfassungsgericht die
       Bedeutung des Gentechnikgesetzes zum Schutz einer gentechnikfreien
       Landwirtschaft anerkennt und auch das Recht der Verbraucher auf eine
       gentechnikfreie Ernährung."
       
       Mit einem Urteil der Karlsruher Richter wird erst in etwa drei Monaten
       gerechnet. Zu fällen hat es der Erste Senat, der am Mittwoch erstmals unter
       Vorsitz des neuen Gerichtsvizepräsidenten Ferdinand Kirchhof verhandelt.
       
       23 Jun 2010
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kommentar Gentechnik-Gesetz: Das Verursacherprinzip stärken
       
       Konsequent wäre, wenn die Gentech-Anwender auch für alle Folgekosten des
       Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen verantwortlich gemacht werden
       können.
       
 (DIR) Gentechnik-Gesetz vor Verfassungsgericht: Pflanzenzüchter wollen Anbau
       
       Sachsen-Anhalt klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen rot-grüne
       Verschärfungen der Rechtslage. Doch die Richter zeigen sich im Prozess
       skeptisch.