# taz.de -- Verfassungsgericht prüft Gengesetz: Magdeburger Gentech-Lobby
> Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Gentechnikregeln.
> Umweltverbände und Gewerkschaftler warnen vor einer Aufweichung der
> Bestimmungen.
(IMG) Bild: Protest vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
KARLSRUHE/BERLIN apn/dpa/taz | Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit
Mittwochmorgen über das Gentechnikgesetz, das den Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen regelt. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat das
Gesetz als Verstoß gegen das Grundgesetz angegriffen, weil sie unter
anderem den Eingriff in die Berufsfreiheit der Bauern als unverhältnismäßig
ansieht. Umweltverbände und Gewerkschaften warnten dagegen vorab vor einer
Aufweichung der Bestimmungen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warf der
Landesregierung Sachsen-Anhalts vor, mit ihrer Klage die gentechnikfreie
Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Deutschland zu gefährden. Die
Beanstandungen hinsichtlich der Haftungsansprüche bei gentechnischer
Verunreinigung und der Veröffentlichung von gentechnischen Anbauflächen
bezeichnete er als haltlos. Würde der Klage stattgegeben, hätte die
gentechnikfreie Landwirtschaft keine wirksame Handhabe mehr, sich gegen
gentechnische Verunreinigungen zu wehren.
Ähnlich äußerte sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Ihr
Vorsitzender Franz-Josef Möllenberg warnte: "Sollte sich Sachsen-Anhalt in
Karlsruhe durchsetzen, wird die Unterscheidung von gentechnikfreien und
gentechnikveränderten Lebensmitteln nicht mehr möglich sein." Die
Wahlfreiheit für Verbraucher wäre damit gefährdet. Die Angaben im
Standortregister, das Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen
ausweist, dürfen nicht eingeschränkt werden, weil sonst Verunreinigungen in
der Lebensmittelkette nicht zurückverfolgt werden können. Die Transparenz
müsse erhalten bleiben.
Streit über Eigentumsgarantie und Berufsfreiheit
Die Klage Sachsen-Anhalts gegen das Gentechnikgesetz wurde bereits 2005 von
der damaligen Landesregierung aus CDU und FDP eingereicht. Obwohl in
Sachsen-Anhalt inzwischen eine CDU-SPD-Koalition regiert, wird die Klage
weiterverfolgt. Sozialdemokratische Politiker aus Sachsen-Anhalt haben sich
zu der Klage bisher noch nicht geäußert.
Im Zentrum der Kritik aus Magdeburg steht die strenge Haftung für
Landwirte, die gentechnisch veränderte Produkte verwenden. Angeblich
schränke das Gentechnikgesetz die Berufsfreiheit von Bauern und Forschern,
die Gentechnik nutzten, durch überzogene Haftungsansprüche ein. Verbreiten
sich die Pflanzen durch sogenannte Auskreuzungen im Nachbarfeld, könnten
Bauern zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sein. Die Haftung besteht
unabhängig von einem Verschulden.
Umstritten ist auch das Standortregister, wonach der Anbauort gentechnisch
veränderter Pflanzen veröffentlicht werden muss. Das begünstige politisch
motivierte Feldzerstörungen, wird in der Klageschrift argumentiert. Zudem
verletze die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Vor Beginn der Verhandlung hatten sich am Morgen Umweltschützer zu einem
"gentechnikfreien Frühstück" vor dem Bundesverfassungsgericht versammelt.
Der Vorsitzende des Verbandes für ein gentechnikfreies Europa, Jürgen
Binder, sagte: "Ich erhoffe mir, dass das Bundesverfassungsgericht die
Bedeutung des Gentechnikgesetzes zum Schutz einer gentechnikfreien
Landwirtschaft anerkennt und auch das Recht der Verbraucher auf eine
gentechnikfreie Ernährung."
Mit einem Urteil der Karlsruher Richter wird erst in etwa drei Monaten
gerechnet. Zu fällen hat es der Erste Senat, der am Mittwoch erstmals unter
Vorsitz des neuen Gerichtsvizepräsidenten Ferdinand Kirchhof verhandelt.
23 Jun 2010
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