# taz.de -- Vor der Pfändung geschützt: Schuldner dürfen Konto führen
       
       > Ab 1. Juli müssen Banken betroffenen Girokonto-Inhabern ein
       > Pfändungsschutzkonto anbieten. Das P-Konto hat automatisch einen
       > Pfändungsfreibetrag von knapp 1.000 Euro.
       
 (IMG) Bild: Die Banken müssen ein vor Pfändungen geschütztes Konto anbieten.
       
       BERLIN taz | Wie lebt ein Mensch in Deutschland ohne Konto? Ausgeschlossen
       vom bargeldlosen Verkehr kann er oder sie weder die Miete bezahlen noch die
       Vereinskosten überweisen. Monatlich kommt es in Deutschland zu etwa 350.000
       Kontopfändungen, wenn überschuldete Personen ihre Rechnungen nicht mehr
       begleichen können. Etwa die Hälfte der Forderungen kommt von Behörden.
       
       Diese Pfändungen belasten nicht nur die Betroffenen, deren Konto zunächst
       komplett gesperrt wird, sondern stellen auch einen hohen Aufwand für
       Gerichte und Banken dar. Die Banken müssen nämlich nach einer Pfändung
       einen vom Gericht festgelegten Betrag auf dem Konto wieder freigeben, zum
       Beispiel das Kindergeld.
       
       Allein die Postbank bearbeitete 2008 etwa 1.300 Kontopfändungen pro Tag und
       hatte dafür 170 MitarbeiterInnen abgestellt. Eine Kontopfändung kostet die
       Bank zwischen 30 und 50 Euro.
       
       Ab dem 1. Juli soll es für alle einfacher werden. Jede Bank ist dann
       gesetzlich dazu verpflichtet, auf Antrag ein bestehendes Girokonto in ein
       Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, das sogenannte P-Konto. Auf diesem Konto
       sind dann 985,15 Euro automatisch vor der Pfändung geschützt.
       
       Woher das Geld kommt, ist egal. Das P-Konto kann weder gesperrt noch
       gekündigt werden, sodass die Betroffenen auch nach einer Pfändung weiterhin
       die Möglichkeit haben, kleine Beträge für Miete oder Strom zu überweisen.
       
       Der Sockelfreibetrag wird nach Vorlage einer Bescheinigung von der Bank
       erhöht, etwa wenn der Kontoinhaber Kindergeldleistungen bezieht. Eine
       alleinerziehende Mutter mit einem Kind und einer Unterhaltsverpflichtung
       kommt so zum Beispiel auf einen Pfändungsfreibetrag von 1.539,91 Euro.
       
       Wenig begeistert reagieren einige Banken, wie zum Beispiel die Deutsche
       Bank, die Sparkasse Ulm und die Saalesparkasse Halle. Sie verlangen 9
       beziehungsweise 10 Euro monatlich für die Führung eines P-Kontos, deutlich
       mehr als für ein normales Girokonto. Die Postbank und die Commerzbank
       verlangen hingegen keine höheren Gebühren.
       
       "Unserer Bank entsteht ein zusätzlicher technischer und personeller
       Aufwand", sagt Manfred Oster, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Ulm, der
       taz. Die Gebührenfrage entscheidet aber jede der 431 Sparkassen
       individuell. Die Pressesprecherin des Sparkassenverbands, Michaela Roth,
       erklärt den Mehraufwand der Banken durch eine Überprüfung der offiziellen
       Bescheide, mit denen die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages beantragt wird.
       
       Das sehen Verbraucherschützer anders: "Es besteht vonseiten der Banken
       keine Kontrollpflicht der Bescheide", so Christina Beck vom
       Bundesverbraucherverband.
       
       "Erstaunlich ist, dass uns diese Forderungen vor allem von Sparkassen
       bekannt sind, die doch einen öffentlichen Auftrag haben." Beck sieht durch
       die P-Konten eher eine enorme Entlastung für die Banken, die den
       Pfändungsfreibetrag künftig nicht mehr nachträglich manuell freischalten
       müssten.
       
       Auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sagte gegenüber
       der taz: "Nach Möglichkeit sollten die Banken ein P-Konto kostenfrei
       anbieten oder wenigstens keine Aufschläge zur normalen Gebühr verlangen."
       Aber auch die Commerzbank, die keine höheren Gebühren verlangt, sieht
       "wegen der Komplexität der Kontoführung" einen erhöhten personellen
       Aufwand.
       
       Der Insolvenzrechtler Georg Bitter fordert deshalb eine Übernahme der
       Pfändungskosten durch die Schuldner, um die Banken nicht zu belasten: "Es
       wird sonst in Zukunft noch mehr arme Leute ohne Konto geben, weil die
       Banken die kostenaufwändigen Konten nicht führen wollen."
       
       Ein großes Problem löst das P-Konto, das einen Schufa-Eintrag zur Folge
       hat, aber nicht: Banken sind nicht verpflichtet, ein Konto neu
       einzurichten; sie müssen nur ein bestehendes Girokonto umwandeln. So
       bleiben weiterhin mehr als 100.000 Menschen in Deutschland ohne Konto.
       
       28 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ines Burckhardt
       
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