# taz.de -- Zu spät für Kai D.'s Handy-Rechnung: Neue Roaming-Verordnung
       
       > Ausgehende Gespräche im EU-Ausland sollen ab dem 1. Juli maximal 46 Cent
       > kosten dürfen - vier Cent weniger als bisher. Vermutlich noch
       > hilfreicher: Ein Warnmechanismus ab 50 Euro Roamingebühren.
       
 (IMG) Bild: Der Warnmechanismus ab 1.7. beim Herunterladen oder Versenden von großen Datenmengen kommt zu spät für Kai D.'s 42.000 Euro-Rechnung.
       
       BERLIN apn/taz | Handy-Gespräche im EU-Ausland werden ab dem morgigen
       Donnerstag billiger. Denn am 1. Juli tritt die nächste Stufe der
       Roaming-Verordnung in Kraft. Danach dürfen für ausgehende Gespräche
       höchstens 46 Cent und für eingehende Gespräche maximal 18 Cent berechnet
       werden.
       
       Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle sagte am Mittwoch in Berlin:
       "Rechtzeitig zu Beginn der Hauptreisezeit sinken die Preisobergrenzen für
       Handy-Gespräche im europäischen Ausland um gut vier Cent. Mit dieser
       Regelung geraten Urlauber nicht mehr in die Gefahr, nach der Rückkehr aus
       den Ferien von unverhältnismäßig hohen Rechnungen überrascht zu werden."
       
       Zusätzlich zur Preissenkung sieht die nächste Stufe der Roaming-Verordnung
       einen Warnmechanismus vor. Künftig müssen die Mobilfunkanbieter einen
       Schutzmechanismus beim Herunterladen oder Versenden von großen Datenmengen
       wie etwa Videos einrichten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss
       der Kunde während des Downloads unmissverständlich einen Hinweis erhalten,
       sobald seine monatlichen Ausgaben für Daten- Roaming-Dienste 50 Euro
       überschreiten.
       
       Eine Fortsetzung des Downloads ist dann nur nach ausdrücklicher Zustimmung
       des Kunden möglich. Ansonsten muss der Betreiber die Verbindung kappen oder
       er darf den Ladevorgang nicht weiter in Rechnung stellen.
       
       Für das Roaming-Opfer Kai D. aus B., dessen Januar-Rechnung
       Roaming-Gebühren in Höhe von ca. 42.000,00 Euro enthält, weil Herr D.
       während eines Kurztrips nach Marokko sein Blog mit Videofilmen bestückte,
       kommt die neue Verordnung leider zu spät.
       
       30 Jun 2010
       
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