# taz.de -- Rechte von Bahn-Fahrern: Bedingungen müssen zumutbar sein
> Welche Ansprüche haben Reisende gegenüber der Bahn? Was ist im brüllend
> heißen ICE erlaubt und was bleibt auch bei 50 Grad streng verboten? Die
> wichtigsten Antworten.
(IMG) Bild: In Notsituationen muss der Fahrgast handeln – ohne Risiko ist dies allerdings nicht.
Auf welche Transportbedingungen habe ich als Fahrgast Anspruch?
Der Kunde schließt mit der Bahn einen Beförderungsvertrag ab. Dieser gilt
auch bei Hitze in den Zügen als erfüllt. Darüber hinaus hat das Unternehmen
allerdings eine Fürsorgepflicht für seine Fahrgäste und darf sie keinem
gesundheitlichen Risiko aussetzen. Daraus ergibt sich zwar kein Anspruch
auf angenehme 20 Grad. Es gibt aber auf jeden Fall Bedingungen, die als
unzumutbar gelten können.
Was gilt als unzumutbar?
Dafür gibt es keine pauschale Regelung, es muss im individuellen Fall
entschieden werden. Für Schwangere oder Herzkranke gelten andere Maßstäbe
als für gesunde, junge Menschen.
Greifen die gesetzlich verankerten Fahrgastrechte, also etwa
Schadenersatzansprüche, bei Hitze?
Nein. In diesen sind nur Ansprüche bei Verspätung und Ausfall von Zügen
geregelt. Eventuelle Schadenersatzansprüche gegenüber der Bahn können nur
nach dem Haftpflichtgesetz geltend gemacht werden.
Verfällt das Ticket, wenn ich aufgrund von Hitze aussteige?
Wenn es ein Ticket für einen fest gebuchten Zug ist, prinzipiell ja. Tipp
der Verbraucherzentrale Berlin: vom Zugbegleiter bestätigen lassen, dass
man aufgrund der unzumutbaren Zustände gezwungen war, den nächsten Zug zu
nehmen.
Habe ich einen Anspruch auf kühle Getränke?
Auch da gilt die gesetzliche Pflicht nur bei Verspätungen. Die Angebote der
Bahn sind reine Kulanz.
Darf ich in die erste Klasse wechseln, wenn die Klimaanlage nur dort
funktioniert?
Ein Wechsel muss vom Zugpersonal erlaubt werden, ansonsten wird das
"erhöhte Beförderungsentgelt" fällig.
Wann darf ich die Notbremse ziehen?
Nur bei Gefahr im Verzug. Die Gefahr muss nicht für mich persönlich,
sondern kann auch für andere Menschen bestehen. Wenn die Mitreisenden
reihenweise kollabieren, könnte die Regelung greifen. Vorsicht: Der
Missbrauch der Notbremse wird mit 200 Euro bestraft. Zusätzlich kann ich
für alle Schäden, die der Bahn oder den Reisenden durch den abrupten Stopp
entstehen, haftbar gemacht werden.
Darf ich ein Fenster einschlagen?
Wie bei der Notbremse gilt: nur bei Gefahr im Verzug.
14 Jul 2010
## AUTOREN
(DIR) Jonas Vogt
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