# taz.de -- Hessische Steuerfahnder-Affäre: Staatsgerichtshof wird aktiv
       
       > SPD und Grüne reichen Klage ein. Der Grund: CDU und FDP
       > instrumentalisierten Untersuchung bei den kaltgestellten Steuerfahndern.
       > CDU-Vorwürfe gegen Grüne.
       
 (IMG) Bild: Der hessische Staatsgerichtshof (hier zu sehen: Präsident Klaus Lange, links, und Vizepräsident Wolfgang Teufel) bekommt noch mehr zu tun.
       
       FRANKFURT/MAIN taz | Jetzt wird sich wohl auch noch der Hessische
       Staatsgerichtshof mit dem Fall der vier Steuerfahnder beschäftigten, die
       nach Ermittlungen im Schwarzgeldsumpf der hessischen CDU und nach
       "Hausbesuchen" bei Großbanken mit falschen psychiatrischen Gutachten für
       paranoid erklärt und aus dem Dienst gedrängt wurden. Die Landtagsfraktionen
       von SPD und Grünen jedenfalls reichten jetzt Verfassungsklage ein.
       
       Die Regierungsparteien CDU und FDP hätten den Gegenstand des
       Untersuchungsausschusses des Landtags zur Steuerfahnder-Affäre mit ihrer
       Mehrheit im Ausschuss unzulässigerweise ausgeweitet, sagt der
       parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günther Rudolph.
       So wollen sich CDU und FDP nicht mehr nur mit den Hintergründen für die
       Zwangspensionierung der vier Steuerfahnder beschäftigen, sondern auch
       herausfinden, ob es schon vor der Beantragung des Ausschusses Kontakte
       zwischen den Steuerfahndern und Abgeordneten der Opposition gegeben habe.
       
       Die Union behauptet, dass zumindest der grüne Landtagsabgeordnete Frank
       Kaufmann die Steuerbeamten in einem Gespräch dazu gebracht habe, von einer
       Schadensersatzklage gegen das Land Hessen abzusehen. Ansonsten nämlich
       hätten die Betroffenen - wegen laufender eigener Verfahren - nicht mehr als
       Zeugen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss auftreten dürfen.
       Damit wäre dann die geplante Inszenierung des Falles im Ausschuss geplatzt,
       konstatierte jetzt der Obmann der CDU im Untersuchungsausschuss, Peter
       Beuth.
       
       Ein Sprecher der Grünen-Fraktion wies am Donnerstag diesen Vorwurf zurück:
       "Da ist nichts dran." Mit der Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes
       wolle die CDU die Arbeit des Ausschusses nur behindern und die Aufklärung
       in der Sache "verschleppen". Auch bei der Linken-Fraktion heißt es, dass
       die CDU mit der einseitigen Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes
       verhindern wolle, "dass endlich Licht in das System Koch gebracht" werde.
       Ein Untersuchungsausschuss sei ein Minderheitsrecht; und der Gegenstand
       könne von der Mehrheit nicht willkürlich verändert werden.
       
       Das sieht auch der von SPD und Grünen bestellte Gutachter und
       Staatsrechtler Joachim Wieland so: "Das Recht der Minderheit auf Einsetzung
       eines Untersuchungsausschusses schließt grundsätzlich eine Befugnis der
       Mehrheit zu einer Veränderung und Erweiterung des Einsetzungsauftrags aus."
       
       15 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus-Peter Klingelschmitt
       
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