# taz.de -- Mordanklage gegen Verena Becker: Back to Stammheim
       
       > Der 57-Jährigen früheren RAF-Terroristin wird Beteiligung am Attentat auf
       > Generalbundesanwalt Buback vorgeworfen Im September beginnt
       > voraussichtlich der Prozess.
       
 (IMG) Bild: Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker und der ehemalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback im September 1976.
       
       Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Anklage gegen das ehemalige
       RAF-Mitglied Verena Becker wegen des Anschlags auf Generalbundesanwalt
       Siegfried Buback vor 33 Jahren zugelassen. Das teilte die Justizbehörde am
       Mittwoch mit. Mit dem Beginn der Verhandlung in Stuttgart-Stammheim ist
       danach Ende September zu rechnen.
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte im Frühjahr die Anklage gegen Becker erhoben.
       Der heute 57-Jährigen wird eine Mittäterschaft bei der Erschießung Bubacks
       und seiner beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe vorgeworfen.
       Damit stellte sich die Bundesanwaltschaft gegen den Bundesgerichtshof, der
       im Dezember vergangenen Jahres einen Haftbefehl gegen Becker mit der
       ausdrücklichen Begründung aufgehoben hat, der Beschuldigten sei allenfalls
       eine Beihilfe vorzuwerfen.
       
       Selbst im Falle einer Verurteilung erwartete der Bundesgerichtshof nur eine
       niedrige Strafe. Der Anklage zufolge gibt es zwar keine hinreichenden
       Anhaltspunkte dafür, dass Verena Becker persönlich am Tatort beteiligt war.
       Sie soll jedoch eine "maßgebliche Rolle" bei der Organisation eingenommen
       haben und sei daher als "Mittäterin" anzusehen.
       
       Seit April 2008 ermittelt die Bundesanwaltschaft. Im Jahr 2009 fanden sich
       nach neuen Untersuchungen an den Briefumschlägen der damaligen
       RAF-Bekennerschreiben DNA-Spuren von Becker. Sie wurde im August 2009 in
       Berlin verhaftet und kam vorübergehend in Untersuchungshaft. Becker lebt
       seit fast 20 Jahren im Haus ihrer Schwester in Berlin und ist seit fünf
       Jahren befristet berentet.
       
       Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, wird in dem
       Prozess als Nebenkläger auftreten. Er soll den Frankfurter Strafverteidiger
       Ulrich Endres mit seiner Vertretung beauftragt haben. Endres wurde 2002 als
       Verteidiger des Kindsmörders Magnus Gäfgen bundesweit bekannt. Auch die
       Witwe des Generalbundesanwalts, Inge Buback (90), wird als Nebenklägerin
       vertreten sein.
       
       Beckers Anwalt, Walter Venedey aus Berlin, will einen Freispruch erreichen.
       Die vorgetragenen Indizien, sagt er, belegten den Vorwurf einer
       Mittäterschaft nicht.
       
       Eine wichtige Rolle im anstehenden Verfahren dürften die Akten spielen, die
       Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Rahmen der Ermittlungen den
       Bundesanwälten aus den geheimen Beständen des Verfassungsschutzes zukommen
       ließ. Anfang der Achtzigerjahre, nach vier Jahren in Haft, vertraute sich
       Becker dem Verfassungsschutz an, verriet auch einiges über das Innenleben
       der RAF und das Attentat auf den obersten Staatsanwalt.
       
       Beckers Initiative folgte einem schwer nachvollziehbaren Kalkül. Die in
       Köln einsitzende Frau wurde mehr als zwei Wochen vernommen. Die Inhaftierte
       will nur das berichtet haben, von dem sie vermutete, dass es den Geheimen
       ohnehin bekannt war. Als "Honorar" spekulierte sie auf eine vorzeitige
       Haftentlassung, um dann den bewaffneten Kampf wieder aufzunehmen. Dazu kam
       es aber nicht. Becker wurde erst später, 1989, begnadigt.
       
       28 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Gast
       
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