# taz.de -- Kommentar Sicherheitsverwahrung: Keine Sicherheit durch Angst
       
       > Es ist die Aufgabe der Sachverständigen, zu prüfen, ob den Betroffen zum
       > Schutz der Öffentlichkeit besondere Auflagen auferlegt werden müssen -
       > nicht die der Medien.
       
 (IMG) Bild: Einige Koalition: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Thomas de Maizière.
       
       Da freuen sich die Medien und die Politik: Besser hätte es im Sommerloch
       nicht kommen können. Die Auflage steigt und rhetorische Vorschläge der
       Politik-Hardliner haben auf der Basis der Angst Hochkonjunktur - weil drei
       Ex-Knackis nach langer Zeit aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden
       sind und sich nun im Norden aufhalten.
       
       Boulevardreporter stöbern sie auf und heften sich an ihre Fersen, die
       Polizei hilft bereitwillig mit, um im Gegenzug mediale Unterstützung für
       Personalaufstockungen zu fordern. Einige Innenpolitiker träumen davon, die
       Männer mit elektronischen Fußfesseln und GPS-Sendern auszustatten, wodurch
       eine Sexualstraftat präventiv aber auch nicht verhindert wird.
       
       Selbst wenn es einem nicht passt: Die drei Männer sind nach Recht und
       Gesetz in die Freiheit entlassen worden. Die deutsche Politik glaubte 1998,
       leichtfertig Grundsätze wegkehren zu können, in dem sie die zehnjährige
       Sicherheitsverwahrung verlängerte. Dafür wurde sie nun vom Europäischen
       Gerichtshof für Menschenrechte getadelt.
       
       Es ist jetzt die Aufgabe der Sachverständigen, zu prüfen, ob den Betroffen
       zum Schutz der Öffentlichkeit besondere Auflagen auferlegt werden müssen -
       aber nicht die der Medien. Denn werden Menschen einer regelrechten Jagd
       ausgesetzt, macht es sie nicht ungefährlicher, sondern schon deshalb
       gefährlich.
       
       28 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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