# taz.de -- Urteil in Schweden: Ein Manga wird zum Kinderporno
       
       > Auch Comics können in Schweden als Kinderpornografie gelten. Eine erste
       > Verurteilung hat eine heftige Debatte über die Grenzen von Kunst
       > ausgelöst.
       
 (IMG) Bild: Der schwedische Kampf gegen Kinderpornografie macht auch vor den beliebten Manga-Comicfiguren nicht Halt.
       
       STOCKHOLM taz | Eine heftige Debatte hat in Schweden ein Urteil wegen
       Besitz von Kinderpornografie ausgelöst. Zu einer auf Bewährung ausgesetzten
       Freiheitsstrafe und einer Geldbuße wurde vom Amtsgericht in Uppsala einer
       der bekanntesten schwedischen Mangaexperten und Übersetzer dieser
       japanischen Serien verurteilt.
       
       Die Polizei hatte auf seinem Rechner 51 Zeichnungen aus Comiczeitschriften
       gefunden, die als „kinderpornografisch“ eingestuft wurden - unter drei
       Millionen nicht „suspekten“ Zeichnungen. Die Erklärung des Übersetzers, er
       benötige das Material aus Japan für seine Arbeit, hatte das Gericht nicht
       anerkannt.
       
       Der Verurteilte selbst, der u.a. an schwedischen Universitäten in
       Manga-Kunst unterrichtet, gibt in seiner bislang einzigen öffentlichen
       Stellungnahme in einem IT-Blog an, dass es nicht 51, sondern die Dupletten
       abgerechnet, rund 30 Zeichnungen gewesen wären. In ihrer Mehrheit stellten
       sie „nackte Körper" dar und "nichts, was man mit Sex verbindet“. Einige
       wenige würden einen sexuellen Akt darstellen. Doch die meisten wären seiner
       Meinung nach zulässig, würde es sich um Fotografien handeln.
       
       In Japan sind Comics und Zeichentrickfilme, die Sexszenen mit
       offensichtlich Minderjährigen zeigen, legal. Erst im Juni hatte ein
       Ausschuss des Parlaments einen Versuch der Stadtregierung von Tokyo
       abgelehnt, den [1][Verkauf von Manga und Anime mit solchem Inhalt
       einzuschränken].
       
       In Schweden ist der Besitz von Kinderpornografie seit 1999 kriminalisiert.
       Anfang Juli wurde das Gesetz noch einmal verschärfft: Jetzt ist auch das
       bloße Anschauen entsprechender Bilder strafbar. Zeichnungen und Gemälde
       können aufgrund einer sehr weitgehenden Definition eines Gesetzes von 1980
       ebenfalls den Tatbestand einer kinderpornografischen Darstellung erfüllen.
       Wenn nicht der Kunstvorbehalt greift.
       
       Die rechtliche Lage ist also ziemlich eindeutig. Der schwedische
       Gesetzgeber wollte demzufolge nicht nur das konkret abgebildete Kind,
       sondern Kinder generell schützen. Und solche Comic-Zeichnungen kränken
       Kinder „auf einem generellen Niveau“, so die Urteilsbegründung.
       
       „Das widerspricht jeglicher gesunder Vernunft“, meint Leif Silbersky, der
       Anwalt des Verurteilten, der mittlerweile Berufung gegen das Urteil
       eingelegt hat: „Das sind doch nur Zeichnungen. Kein Kind ist da zu Schaden
       gekommen.“
       
       Die meisten bislang veröffentlichten Medienkommentare sehen das so ähnlich.
       Weder das Kind noch der Täter existierten in der Realität, meint die
       Tageszeitung Expressen: „Wie unbehaglich und widerlich solche fiktiven
       Darstellungen auch sein mögen und was immer man über japanische Pornografie
       mit gezeichneten Kindern denken mag, es gibt ja faktisch keine Opfer.“ Auch
       wenn man mit dem Wort „Moralpanik“ nicht voreilig umgehen sollte, hier sei
       es wohl angebracht.
       
       Für die Vermutung, Konsumenten solcher virtueller Darstellungen würden
       möglicherweise Gefahr laufen, durch einschlägige Bilder eher zu Tätern zu
       werden, gebe es in der psychologischen Forschung keine Anhaltspunkte,
       erklärt die IT-Forscherin Marie Eneman, Mitarbeiterin an einem Projekt über
       IT und Kinderpornografie gegenüber der Stockholmer Dagens Nyheter: „Wir
       müssen mal überlegen, was wir da eigentlich tun. Wollen wir jetzt anfangen,
       Gedanken zu bestrafen?“
       
       Ein Kommentator in Aftonbladet zitiert die Webseite der schwedischen
       Polizei, auf der es heißt: „Gezeichnete und animierte Bilder oder Filme,
       die Kinder in pornografischem Zusammenhang zeigen, sind als
       Kinderpornografie anzusehen. Das Verbot der Schilderung oder des Besitzes
       gilt nicht für den, der ein solches Bild malt oder zeichnet, es aber nicht
       für andere zugänglich macht.“ Und kommentiert: „Diese bizarre Logik
       verweist auf das dunkle Motiv hinter dem Gesetz. Es geht nicht um den
       Schutz von Kindern (...), sondern um die Rechtfertigung der perversen
       Ausbreitung der Überwachungsgesellschaft.“
       
       Das schwedische „Verbot diesen Typs geschmachloser/ekelhafter/entarteter
       Kunst“ werde bald in der ganzen EU gelten, wenn es nach EU-Innenkommissarin
       Cecilia Malmström gehe, warnt Christian Engström, Europaparlamentarier der
       schwedischen Piratenpartei: Der von „Censilia“ vorgelegte Vorschlag für
       eine Zensur von Internetseiten „mit realistischen Bildern von Kindern
       involviert in sexuelle Handlungen“ könne auch für Mangazeichnungen gelten.
       „Nun können wir gerne darüber diskutieren, ob es gut oder schlecht ist,
       gewisse Typen von Kunst zu verbieten“, meint Engström: „Aber für eine
       ehrliche Debatte müssen die Verbotsbefürworter zumindest erst einmal
       anerkennen, dass es hier um Kunst geht, nicht um Kinder.“ Und mittlerweile
       gibt es auch schon eine Facebook-Gruppe mit mehreren Hundert Mitgliedern:
       „[2][Stop comics censorship in Sweden!]“
       
       Fredrik Strömberg, Vorsitzender des Comiczeitschriftenverbands
       „Seriefrämjandet“ fragt sich, wo denn die Grenze der Strafbarkeit verlaufen
       solle. Die Abbildung nackter Personen, die offensichtlich minderjährig
       sind, sei in Manga-Zeitschriften „gar nicht ungewöhnlich“: „Die werden von
       großen Verlagen herausgegeben und liegen in vielen schwedischen
       Bibliotheken aus.“ Richter Nils Pålbrant, der Verfasser des umstrittenen
       Urteils sieht das offenbar so ähnlich. Viele könnten ohne es zu wissen
       solche strafbaren Zeitschriften zu Hause im Regal stehen haben, meint er
       gegenüber der Zeitung Upsala Nya Tidning: „Ich würde deshalb auch eine
       höchstrichterliche Entscheidung begrüßen.“
       
       29 Jul 2010
       
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