# taz.de -- Fremdnützige Forschung: Blutproben für Genomforscher
       
       > Wissenschaftler suchen bei Kindern nach genetischen Auslösern geistiger
       > Behinderung. Es handele sich dabei um fremdnützige Forschung, kritisiert
       > die Lebenshilfe.
       
 (IMG) Bild: Die Sequenzierung des Genoms übernehmen Maschinen.
       
       HAMBURG taz | Im Nationalen Genomforschungsnetz werden auch Wissenschaftler
       gefördert, die nach genetischen Ursachen geistiger Behinderung suchen.
       Deren Netzwerk Mentale Retardierung (MRNET) wird nun hinterfragt: In einer
       multizentrischen Studie "stehen fremdnützige Aspekte der Forschung im
       Vordergrund", meint die Bundesvereinigung Lebenshilfe, die die Interessen
       von Menschen mit geistiger Behinderung vertritt.
       
       Das Forschungsprojekt trägt den Titel "Aufklärung genetischer Ursachen der
       psychomotorischen Entwicklungsstörung". Geleitet wird die Studie von dem
       Erlanger Professor André Reis, der auch als MRNET-Koordinator fungiert und
       Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik ist.
       
       Im Rahmen der Studie werden Mütter und Väter von Kindern mit geistiger
       Behinderung gebeten, ihr Kind als Proband zur Verfügung zu stellen. Wer
       mitmacht, wird körperlich untersucht und fotografiert; zudem willigen die
       Eltern stellvertretend für ihre Söhne und Töchter ein, dass diesen zwecks
       genetischer Analyse eine Blut- oder Gewebeprobe entnommen wird, die das
       Institut zeitlich unbefristet aufbewahren darf.
       
       Unterschreiben sollen die Eltern auch dies: "Wir sind damit einverstanden,
       dass die entnommenen Blut-/Gewebeproben im Rahmen anderer
       wissenschaftlicher Kooperationsprojekte an andere Kliniken oder Institute
       im In- oder Ausland versandt werden dürfen." Zudem sollen die Mütter und
       Väter akzeptieren, dass sie "keinerlei Ansprüche" auf Vergütung, Tantiemen
       oder Gewinne haben, die "möglicherweise auf der Basis der Forschung mit
       unseren Blut- bzw. Gewebeproben erlangt werden".
       
       Einen gesundheitlichen Nutzen stellt die Einwilligungserklärung den
       Teilnehmern nicht in Aussicht. Dies ist auch der Bundesvereinigung
       Lebenshilfe aufgefallen, in der über 130.000 Menschen organisiert sind.
       Nach Lektüre der Erlanger Unterlagen kam sie im Sommer 2009 zu dem Schluss,
       dass bei diesem wissenschaftlichen Projekt mit nichteinwilligungsfähigen
       Testpersonen "fremdnützige Aspekte der Forschung im Vordergrund" stehen.
       
       "Eine bloße Einordnung der Behinderung", kritisiert Professorin Jeanne
       Nicklas-Faust vom Lebenshilfe-Vorstand, "ist für den oder die Betroffene
       nicht gleichbedeutend mit einem tatsächlichen Nutzen, da aus der Zuordnung
       nicht zwangsläufig konkrete therapeutische Konsequenzen folgen."
       
       Studienbedingte Erhebung der Familienanamnese, zeitlich unbegrenzte
       Verwendung von Blut- und Gewebeproben, Veröffentlichung von Probandenfotos
       in Fachzeitschriften oder auf Kongressen - all dies seien für die
       betroffenen Kinder "tiefgreifende Eingriffe in das Grundrecht auf
       informationelle Selbstbestimmung".
       
       Fremdnützige Forschung mit nichteinwilligungsfähigen Menschen gilt
       hierzulande als unethisch und nicht erlaubt; die Bioethikkonvention des
       Europarats von 1997, die solche Studien unter bestimmten Bedingungen
       billigt, wurde bis heute nicht von der Bundesrepublik gezeichnet - zu stark
       war damals der Widerstand in der deutschen Öffentlichkeit.
       
       Die Lebenshilfe informierte den MRNET-Hauptfinanzier, also das
       Bundesforschungsministerium. Ressortchefin Annette Schavan (CDU) antwortete
       Ende Oktober 2009 und erklärte, ein internationales Expertengremium habe
       das MRNET begutachtet und "zur Förderung empfohlen". Die Ministerin
       versicherte aber, dass das Lebenshilfe-Schreiben ihr Haus veranlasst habe,
       den Projektleiter "nochmals auf seine ärztliche und juristische
       Verantwortung" aufmerksam zu machen - konkreter wurde Schavan nicht.
       
       Einige Wochen später trafen sich Reis und Nicklas-Faust in Berlin; das
       Gespräch brachte keine Klärung. Anschließend formulierte sie ihre Fragen
       und Bedenken in einem ausführlichen Brief an den Projektleiter mit der
       Bitte um schriftliche Stellungnahme; Kopien gingen an die MRNET-Partner
       sowie an die zuständigen Ethikkommissionen. Reaktionen bisher:
       konzertiertes Schweigen.
       
       Ausführlich äußerte sich Professor Reis jetzt zu Nachfragen der taz. Die
       Bedenken der Lebenshilfe seien "eine persönliche Meinung von Frau
       Nicklas-Faust", die in der ethischen Diskussion als "Randposition"
       betrachtet werde. Reis betont, neun Ethikkommissionen an allen beteiligten
       Studienstandorten hätten das Projekt vorab "begutachtet und als
       unbedenklich beurteilt".
       
       Selbsthilfegruppen seien nach Darstellung von Reis nicht informiert worden,
       "da uns keine bekannt war, die sich für Ursachenforschung bei geistig
       Behinderten interessiert". Dass Betroffene "unser Forschungsprojekt und
       unsere Ziele unterstützen", belege aber die Tatsache, dass Eltern von "über
       2.100 Patienten" in die Studienteilnahme schriftlich eingewilligt haben.
       
       Reis räumt jedoch ein, dass für die Teilnehmer dieser Studie kein
       persönlicher therapeutischer Nutzen zu erwarten sei. Es bestehe aber die
       Hoffnung, dass man perspektivisch Formen geistiger Behinderung "wird
       lindern oder vielleicht sogar heilen können" - die Grundlagen solle die
       Erforschung genetischer Ursachen legen.
       
       Ob und wann therapeutische Optionen Realität werden, lasse sich seriös
       nicht vorhersagen; Patentanmeldungen, etwa für neue Testverfahren, die ja
       ein erklärter Zweck des Genomforschungsnetzes sind, gibt es aus dem MRNET
       laut Reis bisher nicht. Als "Hoffnungsschimmer" wertet er, dass zwei
       Schweizer Pharmakonzerne vor einigen Monaten im Ausland erste klinische
       Versuche (Phase-II-Studien) zum Fragilen-X-Syndrom (FraX) gestartet haben.
       Ein mutiertes Gen, das diese geistige Behinderung verursachen soll, war
       1991 entdeckt worden. Probanden mit FraX erhielten zum Beispiel eine
       Substanz, die den gestörten Glutamatstoffwechsel im Gehirn beeinflussen
       soll.
       
       Allerdings seien die eingesetzten Glutamatrezeptor-Antagonisten
       "ursprünglich für andere Indikationen entwickelt worden", erläutert Reis
       und fügt grundsätzlich hinzu: "Mir ist keine Firma bekannt, die gezielt
       Arzneimittel für geistig Behinderte entwickelt."
       
       Die Zukunft des MRNET ist derzeit ungewiss, die erste Förderphase endet am
       31. März 2011. Die Netzwerker wollen weiterforschen, Koordinator Reis
       schreibt gerade an einem Förderantrag für weitere drei Jahre.
       
       Unterdessen sucht die Lebenshilfe nach politischer Unterstützung. Ende
       April alarmierte sie den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung,
       Hubert Hüppe. Der Christdemokrat wird gebeten, die "politische Klärung der
       Zulässigkeit" dieses Forschungsprojektes in die Wege zu leiten. Auf Anfrage
       der taz sagte Hüppe, er habe den Eindruck, dass die rechtliche Bewertung
       der Lebenshilfe zutreffend sei.
       
       3 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus-Peter Görlitzer
       
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