# taz.de -- Verfassungsurteil in Costa Rica: Kein Volksvotum über Homo-Ehen
       
       > Costa Ricas Verfassungsgericht schützt Minderheitenrechte vor
       > katholischem Volkszorn: Eine Volksabstimmung über gleichgeschlechtliche
       > Ehen wird es nicht geben.
       
 (IMG) Bild: Fortan ist die Homo-Ehe in ganz Mexiko erlaubt. Paraden gab es dort natürlich schon vorher.
       
       In Costa Rica wird es keine Volksabstimmung über gleichgeschlechtliche Ehen
       geben. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verfassungsgerichts
       des zentralamerikanischen Landes heißt es: "Minderheitsrechte sind
       Ansprüche gegenüber einer Mehrheit und können deshalb nicht einer
       Volksabstimmung unterzogen werden, in der sich die Mehrheit durchsetzt."
       
       Genau das war das Ziel der Befürworter der Volksbefragung gewesen.
       Rechtskatholische Organisationen hatten mit der tatkräftigen Hilfe von
       Bischöfen über 150.000 Unterschriften gesammelt. Genug, um ein Referendum
       durchzusetzen, bei dem dann die Homoehe mit an Sicherheit grenzender
       Wahrscheinlichkeit ein für alle mal ausgeschlossen worden wäre. Die
       Abstimmung sollte am 5. Dezember gemeinsam mit den Kommunalwahlen
       stattfinden.
       
       Mit einem von den Rechtskatholiken gewonnenen Referendum wäre auch ein
       Gesetzesvorhaben hinfällig geworden, das die Legalisierung
       gleichgeschlechtlicher Ehen vorsieht und seit 2007 dem Parlament vorliegt.
       Die Chancen, dass dieses Gesetz verabschiedet wird, sind nun gestiegen. Das
       Verfassungsgericht jedenfalls sprach sich schon einmal dafür aus. Schwule
       und Lesben seien in Costa Rica "eine benachteiligte Gruppe und
       Diskriminierungen ausgesetzt", heißt es in dem Urteil. "Sie brauchen die
       Unterstützung öffentlicher Institutionen, damit ihre verfassungsgemäßen
       Rechte anerkannt werden."
       
       Am Tag vor dem Urteil in Costa Rica hatte der Oberste Gerichtshof von
       Mexiko die Tür für die landeesweite Legalisierung von
       gleichgeschlechtlichen Ehen geöffnet. Bislang waren Homoehen nur in
       Mexiko-Stadt möglich. Der Oberste Gerichtshof hatte schon früher
       entschieden, dass dieses lokale Gesetz verfassungsgemäß sei.
       
       In dem jetzt ergangenen Urteil werden alle 31 Bundesstaaten verpflichtet,
       in der Hauptstadt geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen,
       auch wenn sie selbst solche Ehen gesetzlich nicht zugelassen haben. Ein
       weiteres Urteil zum Homoehengesetz von Mexiko-Stadt steht noch aus: Schwule
       und lesbische Paare haben danach auch die Möglichkeit, Kinder zu
       adoptieren. Der Oberste Gerichtshof muss nun entscheiden, ob dieses Recht
       verfassungsgemäß ist.
       
       12 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Toni Keppeler
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