# taz.de -- Neue Hoffnung für bedrohtes Kulturprojekt: Tacheles sucht Erben
       
       > Ein neues Gutachten sagt, dass das Grundstück mit der räumungsbedrohten
       > Kulturruine an der Oraninenburger Straße an seine Alteigentümer
       > zurückgegeben werden muss.
       
 (IMG) Bild: Die Laune ist super, die Zukunft ungewiss: Der Tacheles-Garten
       
       Die von Räumung bedrohten Kreativen im Kunsthaus Tacheles schöpfen neue
       Hoffnung. Ein im Auftrag der Künstler erstelltes Anwaltsgutachten kommt zu
       dem Schluss, dass der Verkauf des 23.600 Quadratmeter großen Areals an
       einen Investor spätestens 2008 widerrufen hätte werden müssen. Der zwischen
       dem Bund und einem Investor abgeschlossene Vertrag sei unwirksam, da dieser
       auf dem Gelände nie gebaut habe. Das Gelände sei folglich an die
       Alteigentümer zurück zu geben.
       
       Das Grundstück zwischen Oranienburger- und Friedrichstraße wurde 1995 aus
       bundeseigenem Treuhandvermögen an die Kölner Fundus-Gruppe verkauft. Weil
       der Investor eine Großbebauung und damit Arbeitsplätze schaffen wollte,
       erteilte der Bund einen sogenannten Investitionsvorrangbescheid. Dieser
       wurde eingeführt, um Bauvorhaben trotz ungeklärter Eigentumsansprüche
       vorantreiben zu können. Da Fundus sein Bauversprechen aber nie einlöste,
       hätte die öffentliche Hand spätestens mit Ablauf der "Durchführungsfrist"
       2007 den Bescheid widerrufen müssen. So zumindest sieht es das Gutachten
       der Anwaltskanzlei SK Schwarz. Die Fundus Gruppe widerspricht dem: "Die
       rechtliche Stellungnahme geht von einem völlig unzutreffenden Sachverhalt
       aus", heißt es in einer ersten Reaktion. Der Investitionsvorrangbescheid
       sei ordnungsgemäß erteilt worden.
       
       Von dem Gutachten erhoffen sich die Tacheles-Künstler nun Aufschub im
       Wettrennen mit der Zeit. Das aktuell unter Zwangsverwaltung stehende
       Gelände mit dem Künstlerhaus soll noch dieses Jahr zwangsversteigert
       werden. Der Eigentümer, die HSH Nordbank, besteht auf einer Räumung des
       Hauses. Gelänge es den Künstlern, einen Erben ausfindig zu machen, könnte
       dieser Einspruch gegen den ergangenen Bescheid erwirken.
       
       Zeitnah wäre das Anrufen von Bundesrechnungshof oder Petitionsausschuss für
       die Künstler wohl realistischer. Ein Erfolg hätte auch für einen neuen
       Eigentümer des Areals gravierende Folgen: Ob der Bezirk noch einmal eine so
       großzügige Erlaubnis für ein Premiumensemble aus Wohnen, Gewerbe und Hotel
       erteilen wird, ist fraglich.
       
       15 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nina Apin
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA