# taz.de -- Kommentar Anlegerschutz: Vorbild Imbissbude
       
       > Mit dem neuen Anlegerschutzgesetz wird das eigentliche Problem nicht
       > behoben: Weite Bereiche des Kapitalmarktes bleiben unreguliert.
       
       Wer eine Bratwurst kauft, kann erwarten, dass in der Pelle Fleisch steckt
       und dass das frei von Salmonellen ist. Er muss selbst kein Metzger und kein
       Fachmann für chemische Zusatzstoffe sein, sondern kann sich im Zweifel auf
       die staatliche Lebensmittelkontrolle verlassen. Wer aber Geld anlegen will
       und sich nicht mit dem Sparbuch begnügt, sollte besser Finanzwissenschaften
       studiert haben, um die angebotenen Anlageprodukte zu verstehen - und er
       sollte sich auch in juristischen Fragen auskennen, denn die gängigen
       Rechtsschutzversicherungen klammern Probleme mit Kapitalanlagen aus.
       
       Mit dem neuen Anlegerschutzgesetz, über das die Bundesregierung derzeit
       streitet, wird das Problem nicht behoben, denn weite Bereiche des
       Kapitalmarktes bleiben unreguliert. Es fehlt der Ausbau einer unabhängigen
       Beratung. Zudem wird sich weiterhin niemand darauf verlassen können, dass
       er seine Rechte im Streitfall auch durchsetzen kann. Wirklich helfen würde
       nur, wenn der Schutz von privaten Kleinanlegern zu den Kernaufgaben einer
       Finanzaufsicht gemacht würde, die selbstständig agiert und überprüft, ob
       alle Regeln auch eingehalten werden - so, wie es bei Imbissen und
       Restaurants die Lebensmittelkontrolle macht.
       
       An so etwas denkt die Bundesregierung jedoch nicht - und die öffentliche
       Empörung darüber bleibt aus. Bei vielen Menschen herrscht offenbar die
       Meinung vor: Wer auf fette Rendite schielt, muss sich eben ordentlich
       informieren. Dabei sind Geldanlagen kein Luxusproblem von Bessergestellten:
       Auch Gering- und Normalverdiener müssen sich um Riesterrenten kümmern, ihre
       Altersvorsorge organisieren oder wollen ihr bisschen Geld einfach
       vernünftig investieren, ohne große Risiken einzugehen.
       
       Geraten verdorbene Lebensmittel in den Handel, ist der öffentliche Skandal
       groß. Wenn dagegen Geldanlagen platzen, stehen am Ende nur die Betroffenen
       als die Dummen da. Das darf der Staat nicht weiter zulassen.
       
       16 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Beate Willms
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Ein Schutzgesetz für Anleger: Beraten und verkauft
       
       Mit einem Anlegerschutzgesetz will der Bundesfinanzminister Verbraucher vor
       unseriösen Geldanlagen schützen. Wir zeigen drei zentrale Problemfelder
       auf.