# taz.de -- Regierung legalisiert Cannabis-Medizin: Guter Stoff
       
       > Über Jahrhunderte hinweg war Cannabis eine anerkannte Heilpflanze. Nach
       > dem Verbot ging das Wissen um die heilende Wirkung verloren. Jetzt wurde
       > Hanfmedizin legalisiert.
       
 (IMG) Bild: Darf zwar noch nicht angebaut, aber jetzt immerhin gegen Schmerzen konsumiert werden: Cannabis.
       
       BERLIN taz | Noch den Brüdern Grimm war es eine Selbstverständlichkeit,
       weshalb sie diese Volksweisheit in ihr "Deutsches Wörterbuch" aufnahmen:
       "Mancher Schad ist nicht zu heilen / durch die Kräuter dieser Welt / Hanf
       hat viel verzweifelt Böses / gut gemacht und abgestellt."
       
       Von den ältesten erhaltenen chinesischen Arzneibüchern über die Ärzte der
       klassischen Antike bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts galt
       Cannabis wegen seiner krampflösenden, übelkeitshemmenden und
       schmerzstillenden Wirkung in aller Welt als Standardmedikament.
       
       Es waren keine neuen medizinischen Erkenntnisse, sondern politische Gründe,
       die zu seiner Verbannung führten. Am Anfang stand dabei die Hanfprohibition
       in den USA, die nach dem Scheitern der Alkoholverbote im Jahr 1933
       einsetzte. Da mit dem guten alten Namen "Hanf" so wenig Schrecken zu
       erregen war wie mit der botanischen Bezeichnung "Cannabis sativa"
       importierte der erste US-Drogenbekämpfer Harry Anslinger für seine
       Verbotskampagne das mexikanische Slangwort "Marihuana" und verkaufte es dem
       schockierten Publikum als neue "Mörderdroge", deren einmaliger Genuss schon
       zu Wahnsinn und Gewaltausbrüchen bei Männern führe, die dann bevorzugt
       weiße Frauen vergewaltigten.
       
       Bei der Anhörung zu dem von Anslinger eingebrachten Verbot des
       Marihuana-Anbaus halfen auch die Einsprüche des Sprechers des Ärzteverbands
       AMA nicht, der sich darüber beschwerte, dass die amerikanische Ärzteschaft
       erst zwei Tage vor der Anhörung erfahren hätte, dass es sich bei dem
       "tödlichen Kraut aus Mexiko", von dem in der Presse seit Jahren die Rede
       sei, um Cannabis handle – eine Heilpflanze, die in Amerika seit über
       hundert Jahren gegen zahlreiche Krankheiten eingesetzt werde.
       
       Anslinger bekam sein Gesetz und setzte fünf Jahre nach dem im Jahr 1937
       verhängten Anbauverbot durch, dass Hanf in sämtlichen medizinischen
       Präparaten verboten wurde. Zuvor hatte ein gefälliger Gutachter vor dem
       Gesundheitsausschuss bescheinigt, dass Cannabis "keinerlei
       medizinisch-therapeutischen Wert" habe.
       
       Dies war der Anfang vom Ende einer der wertvollsten Medizinpflanzen des
       Planeten. Und der Anfang von Harry Anslingers Aufstieg zum ersten
       Drogenkommissar der neu gegründeten UNO. In dieser Funktion gelang es ihm,
       das Hanfverbot global durchzusetzen – mit dem Erfolg, dass mit dem Verbot
       auch das Wissen um den medizinisch-pharmazeutischen Effekt dieser Pflanze
       aus den Lehrbüchern verschwand.
       
       Als 1993 Jack Herers Buch "Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf"
       erschien, erhielt ich als Herausgeber der deutschen Ausgabe etliche
       Anfragen von Ärzten und Pharmazeuten, die während ihres gesamten Studiums
       kein Wort über die einzigartigen Wirkungen von Cannabis als Medizin gehört
       hatten.
       
       Es dauerte dann bis 1996, bis in Deutschland zumindest der synthetisch
       hergestellte Hanfwirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) wieder als
       Arzneimittel zugelassen wurde. Unter dem Namen "Dronabinol" ist es seither
       als verschreibungspflichtiges Medikament erhältlich – allerdings zu einem
       Abgabepreis von um die 500 Euro für 150 Milligramm.
       
       Das natürliche Kraut, das quasi umsonst auf jedem Balkon wachsen könnte,
       bleibt auch für Patienten verboten. Schwerkranke mussten in der
       Vergangenheit bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um
       Sondergenehmigungen für den Besitz und Anbau einer Pflanze zu erstreiten,
       an der zwar in der gesamten Medizingeschichte noch kein Mensch zu Tode
       gekommen ist, die aber von zahlreichen schweren Leiden bis zu einfachem
       Stress einzigartige Linderung verschaffen kann.
       
       Die in den vergangenen beiden Jahrzehnten gewonnenen wissenschaftlichen
       Erkenntnisse machen eine grundsätzliche Neubetrachtung und Einstufung von
       Cannabis als Medizin und Genussmittel unausweichlich. Nach Jahrzehnten der
       Prohibition hat spätestens die Entdeckung des körpereigenen
       Cannabiswirkstoffs (Anandamid) und eines entsprechenden Rezeptors im Gehirn
       zu einem regelrechten Boom in der Cannabinoidforschung geführt –
       hanfähnliche Wirkstoffe spielen im System des "Futterns und Fütterns" bei
       allen Säugetieren eine zentrale Rolle.
       
       Neben der Appetitanregung sind die körpereigenen Cannabinoide auch an der
       Schmerzbekämpfung beteiligt, zusammen mit dem körpereigenen Opiatsystem,
       den Endorphinen. Seit einiger Zeit ist bekannt, dass Menschen, die zur
       Schmerzbekämpfung auf Morphin angewiesen sind, die Dosierung um 50 Prozent
       senken können, wenn sie Cannabinoide benutzen.
       
       In die Krankenhäuser, Palliativstationen und Arztpraxen dringt dieses neue
       Wissen indessen nur langsam vor, der Dschungel aus Desinformation und
       Horrorpropaganda lichtet sich nur langsam; der Geist von Dirty Harry
       Anslinger ist weiterhin lebendig.
       
       So wurden im April 2009 in Rüthen (Nordrhein-Westfalen) die Räume des
       Arztes und Vorsitzenden der Vereinigung "Cannabis als Medizin", Franjo
       Grothenhermen, durchsucht. Die Ermittler beschuldigten ihn, Patienten über
       eine "Hanfapotheke" im Internet an anonyme Spender zu vermitteln. Der
       Service, bei dem illegale Hanfbauern einen Teil ihrer Ernten Patienten
       zukommen ließen, die keinen Zugang zu "ihrer" Medizin fanden, ist
       mittlerweile unterbunden.
       
       Anhängig sind dagegen Dutzende Antragsverfahren beim Bundesamt für
       Arzneimittelprüfung, der ehemaligen Bundesopiumstelle, die selbst bei
       todkranken Antragstellern und chronischen Schmerzpatienten eine peinlichst
       genaue Auslegung des Betäubungsmittelgesetzes überwacht – und die
       Traditionen des Pharmastandorts Deutschland.
       
       Denn dass Cannabis überhaupt auf den Index der Genfer Konvention, des 1925
       verabschiedeten Gesetzes zur internationalen Drogenprohibition, geraten
       war, verdankte sich der Stimme des Deutschen Reichs, das in der
       Kampfabstimmung für das von Ägypten beantragte Cannabisverbot votierte.
       Zuvor hatten die Ägypter versichert, in diesem Fall kein Importverbot gegen
       einen Bestseller der deutschen Bayer-Werke namens "Heroin" zu erlassen.
       
       Und geschäftliche Gründe sind es, die den Einsatz von Cannabis als Medizin
       so erschweren. Denn das Patent für dieses hochwirksame Mittel gegen
       Übelkeit, Krämpfe, Schlaflosigkeit, Depression und viele andere Symptome
       liegt bei Mutter Natur - und zu seiner Gewinnung braucht es keine
       Pharmaindustrie, sondern nur Erde, Licht und Wasser. Und Hanfsamen, deren
       Vertrieb und Verkauf freilich noch unter der rot-grünen Bundesregierung als
       Betäubungsmittelstraftat eingestuft wurde, obwohl der Samen keinerlei
       psychoaktive Stoffe enthält.
       
       Dass nun die Politik hierzulande die bürokratischen Hemmnisse zumindest für
       die Versorgung Sterbender und Schwerkranker abbauen will, kann nur als
       erster Schritt gewertet werden. Der ist aus humanitären Gründen längst
       überfällig. Aber solange selbst die Vorstufe zum Heilkraut vom eigenen
       Balkon verboten bleibt, kann von medizinischem und politischem Fortschritt
       keine Rede sein.
       
       17 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Mathias Bröckers
       
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