# taz.de -- Klimacamp in NRW: Streit ums Geld
       
       > Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Förderzusage an die Kohlegegner
       > kurzfristig widerrufen. Jetzt klagen die Umweltschützer vom BUND.
       
 (IMG) Bild: Damals kamen 2500 zum Protest: Klimacamp 2008 in Hamburg.
       
       Neben dem Braunkohletagebau Garzweiler in Nordrhein-Westfalen soll am
       kommenden Samstag das Klimacamp der BUNDjugend beginnen. Doch wie es
       finanziert werden soll, ist noch immer unklar. Ursprünglich hatte das Land
       Fördermittel in Höhe von knapp 14.000 Euro zugesagt, dies dann aber
       widerrufen. Offizielle Begründung: Die Veranstaltung werde auch von dem
       Ökofonds der Grünen unterstützt, was der Veranstalter dem Land hätte
       anzeigen müssen.
       
       Die Umweltschützer klagen nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie
       argumentieren, dass der Geldzuschuss vom Ökofonds zum Zeitpunkt der
       Antragstellung noch nicht bewilligt war. Später habe man dann der
       zuständigen Behörde die Bewilligung angezeigt - in Nordrhein-Westfalen ist
       dies der Landschaftsverband Rheinland. Der Bündnisgrünen-nahe Ökofonds
       hatte 2.000 Euro für Internetseite und Flugblätter zum Camp beigesteuert.
       Ein gut gehütetes Geheimnis war der Zuschuss jedenfalls nicht: Auf dem
       Flugblatt wird der Ökofonds als Förderer genannt.
       
       Mittlerweile ist daraus eine parteipolitische Diskussion geworden: Der
       damalige Familienminister Armin Laschet (CDU) erklärte, öffentlich
       geförderte Projekte müssten parteipolitisch neutral sein. "Es ist ein
       einzigartiger Vorgang, dass Mittel für Jugendarbeit zur Parteipolitik
       missbraucht werden", kritisierte Laschet und sperrte seinerzeit das Geld.
       
       Inzwischen ist die SPD-Politikerin Ute Schäfer Familienministerin, doch
       auch sie hält am Förderstopp fest. Dabei dürfte es durchaus Spielraum für
       ein Umschwenken geben: In dem Widerrufsbescheid, der der taz vorliegt,
       schreibt der zuständige Sachbearbeiter, er habe die Entscheidung auch "in
       Ausübung meines Ermessens" getroffen.
       
       "Es gibt Vorschriften, und die sind, wie sie sind", erklärte eine
       Sprecherin des Landschaftsverbands Rheinland gegenüber der taz. Man werde
       nun den Richterspruch abwarten.
       
       Bei der BUNDjugend ist man zuversichtlich, dass der Prozess zu gewinnen
       ist. Weil die Klage aufschiebende Wirkung hat, können die Klimaschützer
       vorerst auf die zugesagten Mittel zugreifen und sie verwenden, das
       Klimacamp selbst ist also nicht in Gefahr. Sollten sie aber vor Gericht
       verlieren, müssten sie das Geld zurückzahlen. In diesem Fall würde die
       Bewegungsstiftung einspringen, die eine Ausfallförderung zugesagt hat -
       allerdings in geringerem Umfang.
       
       19 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Felix Werdermann
       
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