# taz.de -- Schutz der Pressefreiheit: Gesetz gegen Justizsumpf
       
       > Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit war längst überfällig. Wo sich
       > aber eine willfährige Justiz findet, nützen den Redaktionen auch keine
       > Schutzgesetze.
       
       Wer den Titel "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" liest, wird sich an
       sozialistischen Politbürotalk erinnert fühlen. Der Inhalt macht aber Sinn:
       Journalisten sollen künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat
       verfolgt werden können, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse
       veröffentlichen.
       
       Damit zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Cicero-Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts - und schiebt der gern geübten Praxis von
       Behörden, auf dem Umweg über die Redaktionen nach undichten Stellen in den
       eigenen Reihen zu suchen, den längst überfälligen Riegel vor. Auch das
       Recherchematerial von Journalisten wird künftig besser vor Beschlagnahme
       geschützt.
       
       So weit die gute Nachricht - auch wenn man sich fragen muss, warum es so
       lange gedauert hat und es erst eines Richterspruchs aus Karlsruhe bedurfte,
       um einen schon seit Jahren kritisierten Rechtspassus zu reformieren.
       Übrigens hat die Schnüffelei bei Journalisten und in Redaktionen den
       Behörden in keinem Fall bei der Suche nach den Lecks im eigenen Apparat
       geholfen. Dafür blieb immer der Verdacht, hier werde das Strafrecht
       missbraucht, um missliebige Recherchen zu erschweren und Rechercheure
       einzuschüchtern.
       
       Wie leicht das allen ehrenwerten Gesetzesvorhaben zum Trotz immer noch
       geht, zeigt der aktuelle Fall um den "Sachsensumpf" in Dresden. Hier werden
       zwei freie Journalisten per Strafrecht belangt, weil sie in ihren Artikeln
       berechtigte Fragen über die Rolle von Justiz und Ermittlern im sächsischen
       Rotlichtmilieu gestellt haben. Obwohl die erste Instanz gegen die
       Journalisten urteilte, hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, weil
       ihr das Urteil zu lasch ist. Wo sich eine willfährige Justiz findet, nützen
       der Pressefreiheit eben auch keine Schutzgesetze.
       
       25 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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