# taz.de -- Datenschutz im Netz: Schaar attackiert Apple
       
       > Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht beim Computerkonzern
       > Apple dringlichen Nachbesserungsbedarf im Umgang mit persönlichen
       > Informationen.
       
 (IMG) Bild: Apple nimmt es mit dem Datenschutz nicht immer so genau. Im Bild eine Filiale des Unternehmens in New York City.
       
       BERLIN taz | Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat den
       Computerkonzern Apple in einem Interview scharf kritisiert und die sich
       seit Wochen auf Google konzentrierende öffentliche Datenschutzdebatte somit
       ausgeweitet. Dem Magazin [1][Internet World Business] gegenüber äußerte der
       56jährige schwere Bedenken hinsichtlich des Umgangs des Unternehmens mit
       persönlichen Informationen. Es könne nicht angehen, „dass in den
       Nutzungsbedingungen eines Smartphone-Apps ein Passus zur Verwendung von
       Standortdaten versteckt wird und das Telefon nicht vernünftig in Betrieb
       genommen werden kann, wenn man den Nutzungsbedingungen nicht zustimmt“,
       bemängelte Schaar, ohne Apple wörtlich zu erwähnen.
       
       Weiter, so Schaar, müsse es „die Möglichkeit geben, der Ortung nicht
       zuzustimmen, ohne dass sich daraus Nachteile ergeben“. Zudem müsse „der
       Verbraucher auch darüber informiert werden, wo, wie und wie lange
       Ortungsdaten gespeichert werden sollen, wer darauf Zugriff hat und mit
       welchen anderen Daten sie verbunden werden“. Eine Verwendung oder gar
       Veröffentlichung der Daten ohne vorherige Zustimmung des Benutzers sei
       unter Strafe zu stellen, forderte Schaar. Es ginge ihm jedoch ausdrücklich
       nicht darum, „eine gewollte Nutzung von Daten zu verhindern“.
       
       Zusätzlich besteht der Datenschutzbeauftragte auf einem zentralen
       Widerspruchsregister, „bei dem die Verbraucher die Verwendung ihrer Daten
       im Internet unterbinden lassen können“. Es ergebe „keinen Sinn, dies mit
       jedem Anbieter einzeln zu regeln“. Auch eine „Zusammenführung von
       verschiedenen Datenbanken“ wolle Schaar verbieten. Weiterhin plädiert der
       Datenschutzbeauftragte ebenfalls für ein vergessliches Internet, in dem
       bestimmte Daten nach einer gewissen Zeit verfallen sollten.
       
       Ob sich solche Forderungen allerdings als realisierbar herausstellen,
       bleibt abzuwarten. Im Sinne von Google und Apple dürften sie kaum liegen.
       
       31 Aug 2010
       
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 (DIR) [1] http://www.internetworld.de/Nachrichten/Medien/Medien-Portale/Bundesbeauftragter-fuer-Datenschutz-im-Interview-Web-muss-vergessen
       
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 (DIR) Philipp Reinken
       
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