# taz.de -- Neuberechnung des Arbeitslosengeldes: Schlacht um die Hartz-Sätze
       
       > Die Opposition befürchtet, dass die Arbeitsministerin die Hartz-IV-Sätze
       > kleinrechnet. Einige Koalitionspolitiker kritisieren, dass von der Leyen
       > die Ausgaben zu hoch kalkuliert.
       
 (IMG) Bild: Über die Neubrechnung der Hartz-IV-Sätze wird zur Zeit intensiv diskutiert. Welche Summe Arbeitslose letztendlich in Zukunft erhalten werden, ist noch unklar.
       
       BERLIN taz | Einen Tag nachdem Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen
       (CDU) ihren Gesetzentwurf zur Neuregelung der Hartz-IV-Sätze vorgelegt hat,
       hat das Gezerre um die konkrete Höhe dieser Sätze begonnen.
       
       Wie hoch der Regelsatz künftig ausfällt, darüber will die Arbeitsministerin
       erst am kommenden Montag informieren. Am Dienstag wurde jedoch bekannt,
       dass am Sonntagabend der Koalitionsausschuss mit Kanzlerin Angela Merkel
       über die Höhe des künftigen Regelsatzes beraten will.
       
       Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) zeigte sich bemüht, dies als normalen
       Schritt der Informationspolitik darzustellen. Doch von der Leyen wird aus
       den eigenen Reihen erheblich unter Druck gesetzt. "Die Ministerin weiß,
       dass die 480 Millionen Euro, die vorsorglich in den Haushalt eingestellt
       wurden, die Obergrenze sind", sagte Norbert Barthle, haushaltspolitischer
       Sprecher der Unionsfraktion, der taz.
       
       Doch auf rund 500 Millionen Euro werden im Gesetzentwurf allein die
       jährlichen Ausgaben für das sogenannte Bildungspaket beziffert, mit dem 1,7
       Millionen Kindern im Hartz-IV-Bezug künftig Sport- und Musikunterricht,
       Nachhilfeunterricht oder Klassenfahrten finanziert werden sollen. Für
       alles, was über 480 Millionen Euro liege, erwartet Barthle
       Finanzierungsvorschläge aus dem Ministerium, sprich: müsste das BMAS an
       anderer Stelle streichen. Zudem behält sich Barthle vor, am Sonntag "noch
       korrigierend in den Gesetzentwurf einzugreifen".
       
       In der Opposition nähren solche Aussagen die Befürchtung, das Ministerium
       könnte die Regelsatzzahlen politisch gewollt niedrigrechnen. Erneut wiesen
       Stimmen aus allen drei Oppositionsparteien auf voneinander unabhängig
       Quellen, nach denen das BMAS bei seinen Berechnungen auf eine Regelsatzhöhe
       von 420 Euro gekommen sei, jedoch die Losung ausgegeben habe, der Satz
       dürfe nicht über 400 Euro steigen. Derzeit liegt er für Erwachsene bei 359
       Euro.
       
       Anette Kramme, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, kritisierte
       zudem, dass im Gesetzentwurf eine Darstellung der Berechnungsgrundlage
       fehle. "Das lässt befürchten, dass das Ministerium mit den Zahlen spielt",
       sagte sie zur taz. Das BMAS wies am Dienstag darauf hin, man werde "das
       Existenzminimum anhand statistischer Daten und Verfahren transparent und
       nachvollziehbar berechnen".
       
       Bekannt ist bisher nur, dass im Unterschied zu früheren Rechenverfahren zur
       Ermittlung der Hartz-IV-Sätze nicht nur die Ausgabensituation der untersten
       20 Prozent der Singlehaushalte, sondern auch von Familien mit einem Kind
       als Vergleichsmaßstab berücksichtigt werden sollen.
       
       "Doch sogenannte Aufstocker und Menschen in verdeckter Armut werden auch
       berücksichtigt, das ist nicht sachgerecht", sagte Markus Kurth,
       sozialpolitischer Sprecher der Grünenfraktion, zur taz. Das Vorgehen führe
       zu Zirkelschlüssen und drücke die Hartz-IV-Sätze. Kurth bemängelte, dass
       das BMAS die Rohdaten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, auf
       denen alle Berechnungen beruhen, "besser schützt als der
       Bundesnachrichtendienst. Damit haben wir im parlamentarischen Prozess kaum
       Zeit, die Daten zu bewerten". Das BMAS bestätigte jedoch, es sei geplant,
       "alle Berechnungsgrundlagen und -verfahren nachvollziehbar darzustellen".
       Die Opposition erwartet, dass das spätestens am Montag geschieht.
       
       Bedenken, ob der Gesetzentwurf verfassungskonform ist, äußerten unterdessen
       Manuela Schwesig, sozialdemokratische Sozialministerin von
       Mecklenburg-Vorpommern, und Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des
       Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Beide bezogen sich darauf, künftig die
       Entwicklung der Hartz-IV-Sätze zu 70 Prozent an die Preis- und zu 30
       Prozent an die Nettolohnentwicklung zu koppeln. Die Kopplung an die Renten
       hatte das Bundesverfassungsgericht untersagt. Schneider wies darauf hin, es
       gebe immer mehr Niedriglöhne, die man nicht zum Maßstab für das
       Existenzminimum nehmen könne. Er forderte, die Sätze zu 100 Prozent an die
       Preisentwicklung zu koppeln.
       
       21 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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