# taz.de -- iPhone-Kauf im EU-Ausland: Apple lenkt im Garantie-Streit ein
       
       > Wer sein iPhone im EU-Ausland kauft, besitzt jetzt auch alle
       > Garantieansprüche. Darauf hat sich Hersteller Apple mit der EU-Kommission
       > geeinigt - und entgeht so einem Verfahren.
       
 (IMG) Bild: Finger auf Tuchfühlung: das iPhone 4.
       
       BRÜSSEL dpa | Wer als Besitzer eines iPhones sein Gerät in einem anderen
       EU-Land gekauft hat, besitzt künftig das volle Recht auf Garantie und
       Reparatur. Dieser Anspruch bleibt EU-weit gültig, auch wenn das Smartphone
       nicht im eigenen Land erworben wurde.
       
       Mit diesem besseren Kundenservice hat der US-Computerhersteller Apple im
       Streit mit der EU um sein iPhone eingelenkt, wie die EU-Kommission am
       Samstag mitteilte. Zugleich hat Apple zugesagt, die Beschränkungen für die
       Entwicklungswerkzeuge für die Anwendungsprogramme (Apps) aufzuheben.
       
       Die Kommission habe daraufhin Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen
       Verhaltens eingestellt, berichtete die EU-Kommission. Für den Fall, dass
       die EU-Kartellwächter Apple einer Marktabschottung zum Schaden von Kunden
       und Verbrauchern für schuldig befunden hätte, hätten sie Apple zu einem
       Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes verpflichten
       können.
       
       Im Frühjahr hatte die EU-Kommission erste Untersuchungen gemacht. Die
       Experten kritisierten, dass Apple den Reparaturanspruch nur auf das Land
       beschränkte, in dem ein Kunde das iPhone gekauft hatte. Dieses Problem sei
       mit der Zusage für grenzüberschreitende Reparaturen nun gelöst. Zugleich
       habe Apple andere Entwickler von Apps benachteiligt und ihnen Lizenzen
       vorenthalten, um Wettbewerber auszuschalten. Nun werde Apple die
       Beschränkungen für die Entwicklung der Apps mit Hinblick auf die Konkurrenz
       lockern.
       
       EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia sagte: "Die Antwort von Apple auf
       unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die Kommission über die
       Wettbewerbsregeln schnelle Ergebnisse zum Nutzen des Verbrauchers erzielt,
       ohne ein offizielles Verfahren einleiten zu müssen."
       
       Schon mehrfach war Brüssel gegen den US-Konzern vorgegangen. 2008 war Apple
       mit seinen Preisen beim Herunterladen von Musik aus seinem
       iTunes-Onlineangebot ins Visier der Brüsseler EU-Behörde geraten. Auch in
       diesem Fall entging Apple einem EU-Verfahren, indem der Konzern gleiche
       Preise für alle Nutzer in der EU ankündigte.
       
       27 Sep 2010
       
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