# taz.de -- Deutschland umgeht EU-Vorgaben: Vor der Abschiebung in den Knast
       
       > Abschiebehäftlinge dürfen in Deutschland nicht im Gefängnis untergebracht
       > werden, verlangt eine EU-Richtlinie. Aber das passiert trotzdem häufig.
       
 (IMG) Bild: War auch mal eine Strafanstalt: Abschiebeknast Berlin-Grünau.
       
       Das Bundesinnenministerium plant gesetzliche Veränderungen zur
       Abschiebehaft, bleibt aber weit hinter den entsprechenden EU-Vorgaben
       zurück. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst und Pro Asyl üben massive Kritik am
       Gesetzentwurf des Innenministeriums.
       
       Die Bundesregierung ist verpflichtet, die sogenannte
       EU-Rückführungsrichtlinie bis Ende des Jahres in deutsches Recht
       umzusetzen. Nach der Richtlinie müssen Abschiebehäftlinge grundsätzlich
       getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden. Ins Gefängnis darf man
       sie nur schicken, wenn in einem Staat spezielle Einrichtungen fehlen. Nach
       dem Gesetzentwurf des Innenministeriums dürfen Abschiebehäftlinge weiterhin
       auch in Gefängnissen untergebracht werden, wenn spezielle Hafteinrichtungen
       "nicht vorhanden sind". "Diese Einrichtungen sind aber in Deutschland
       vorhanden", betont Martin Stark, Leiter des Jesuiten-Flüchtlingsdiensts.
       Wenn einzelne Bundesländer solche Einrichtungen nicht hätten, müssten die
       Abschiebehäftlinge nach geltendem EU-Recht in anderen Bundesländern
       untergebracht werden, meint auch Marei Pelzer von Pro Asyl. Sowohl Berlin,
       Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein verfügen über separate
       Einrichtungen.
       
       Wenn Abschiebehäftlinge in Gefängnissen untergebracht werden, würden sie
       behandelt wie "Kriminelle", sagt Stark. Der Kontakt zur Außenwelt werde
       unnötig eingeschränkt. Abschiebehäftlinge dürften dann wie andere
       Inhaftierte beispielsweise keine Mobiltelefone benutzen.
       
       Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim
       Dagdelen, hält es für "skandalös", dass Abschiebehäftlinge durch eine
       Unterbringung in der JVA weiterhin wie Kriminelle behandelt würden.
       Deutschland gehöre zu den EU-Ländern mit dem niedrigsten Standard im Umgang
       mit Flüchtlingen.
       
       Abschiebehaft für Minderjährige sehen Experten wie das Deutsche Institut
       für Menschenrechte als unvereinbar mit der UN-Kinderrechtskonvention. Die
       EU-Richtlinie sieht Abschiebehaft für Minderjährige und für Familien mit
       Kindern nur als letztes Mittel vor. Im Gesetzentwurf des Innenministeriums
       sei das zwar für Minderjährige umgesetzt, für Familien mit Kindern jedoch
       nicht, bemängelt Marei Pelzer von Pro Asyl. Zudem sehe der Gesetzentwurf
       nur unspezifisch vor, die Bedürfnisse von Minderjährigen in der
       Abschiebehaft sollten geachtet werden. In der EU-Richtlinie ist allerdings
       eine Garantie für die Gelegenheit zu Freizeibeschäftigungen und, je nach
       Dauer, dem Zugang zu Bildung vorgesehen. "Europarecht muss ausdrücklich
       umgesetzt werden und nicht nur umgeschrieben", sagt Pelzer. Sonst werde es
       in der Rechtspraxis nicht richtig angewandt.
       
       Überhaupt nicht umgesetzt sei die Vorgabe, für besonders schutzbedürftige
       Personen wie Schwangere und Behinderte, Vorkehrungen zu treffen, sagt
       Stark. Pro Asyl sieht in einigen Punkten eine "bewusste Umgehung" der
       EU-Richtlinie.
       
       27 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Karin Schädler
       
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