# taz.de -- Konflikt in Prenzlauer Berg gelöst: Subkultur darf weitermachen
> Der Kellerclub Icon in der Cantianstraße in Prenzlauer Berg bleibt
> erhalten. Der zuständige Stadtrat gesteht "formale Fehler" ein.
(IMG) Bild: Rhythmus bitte! Das Kellergewölbe des Icon darf auch im nächstem Jahr betanzt werden
"Das Icon bleibt, wo es ist! Es lebe die Subkultur!" So klingt es, wenn ein
Club vor der drohenden Gentrifizierung gerettet wird. "Wir sind nach wie
vor im Besitz einer unbefristeten Baugenehmigung und müssen - wider
Erwarten - nicht schließen", teilten die Betreiber des Icon am
Mittwochnachmittag mit. Ein später Sieg. Denn der Entzug der Konzession war
offensichtlich ein bürokratischer Fehler.
Seit mehr als 14 Jahren ist der Club in Prenzlauer Berg Anlaufstelle für
Drum-and-Bass-Fans. Szenegrößen wie Goldie und Doc Scott haben in dem
Kellerschuppen in der Cantianstraße aufgelebt. Doch im August dieses Jahres
war dem Club überraschend vom Bezirk die Baugenehmigung entzogen worden.
Ein neuer Anwohner habe sich über Besucher beschwert, die sich spätabends
vor dem Eingang des Clubs aufhielten, erzählte die Betreiberin Pamela
Schobeß der taz im Sommer, kurz nachdem die Konzession entzogen wurde. Der
Nachbar, ein Anwalt, habe mit einer einstweiligen Verfügung gedroht.
Von offizieller Seite klang das so: Wegen der heranrückenden Bebauung sei
die ursprünglich erteilte Genehmigung baurechtlich nicht mehr gegeben - so
das Bezirksamt. Tatsächlich war direkt über dem Eingang ein Neubau mit
Wohnungen errichtet worden. Ein Sachbearbeiter hatte daraufhin die
Schließung des Clubs angeordnet.
Damit schien dem Icon dasselbe Schicksal zu drohen wie anderen Musikläden,
etwa dem Knaack Club, die von den Beschwerden lärmgeplagter Anwohner aus
Prenzlauer Berg vertrieben werden. Um den Club doch noch zu retten, bat das
Icon um die Unterstützung seiner Besucher. Facebook-Gruppen wurden
gegründet, Unterschriften gesammelt. Mit Erfolg, wie sich nun gezeigt hat.
Die Entscheidung des Sachbearbeiters wurde vom Bezirksamt Pankow rückgängig
gemacht. Der Widerruf sei nicht fristgerecht erfolgt und damit ungültig,
heißt es in einer Mitteilung von Mittwoch. Der Betrieb des Icon-Clubs sei
damit über das Jahresende 2010 hinaus baurechtlich weiter zulässig.
"Das Thema ist vom Tisch", hofft der zuständige Baustadtrat Michail Nelken
(Linke). Er gab "formale Fehler" des Amts zu.
ALEXANDRA ROJKOV
8 Oct 2010
## AUTOREN
(DIR) Alexandra Rojkov
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