# taz.de -- Werbebanner-Abofallen für Smartphones: Abzocke mit Apps
       
       > Profiteure nutzen Werbebanner in iPhone- und Android-Anwendungen, um
       > Nutzer mit wenigen Klicks in teure Abofallen zu locken. Und die
       > Netzbetreiber stellen die Rechnung.
       
 (IMG) Bild: Ein Klick auf ein Werbebanner - und plötzlich hat man ungewollt ein neues Abo für sein Smartphone.
       
       Für moderne Smartphones gibt es zahllose kostenlose Anwendungen - vom Spiel
       bis zum Infoangebot. Um diese finanzieren zu können, setzen die
       Programmierer zunehmend auf Werbebanner. Das ist grundsätzlich nichts
       schlechtes, erhalten Nutzer doch gegen Reklameansicht eine Leistung. Wer
       auf einen solchen Banner klickt, landet dann beispielsweise auf der Website
       des Werbetreibenden.
       
       Allerdings mehren sich in letzter Zeit Berichte von Nutzern, denen nach
       Einsatz einer kostenlosen "App" und dem (möglicherweise fehlerhaft
       durchgeführten) Besuch einer per Banner beworbenen Seite ein teures
       kostenpflichtiges Abo aufgedrückt wurde. Diese Seiten, die z.B. Klingeltöne
       oder Hintergrundbilder versprechen, sind aufgebaut wie typische Abofallen:
       Die Gebühren werden versteckt oder tauchen nur nach dem Durchlesen diverser
       Browserseiten auf.
       
       Mancher Betroffener erhält kurze Zeit nach dem Klick noch eine SMS, die
       sehr werblich abgefasst ist und keinen genauen Hinweis darauf enthält, dass
       man gerade ein Abo abgeschlossen hat. Der Schock kommt dann mit der
       nächsten Mobilfunkrechnung, auf der der teure Dienst dann auftaucht: 4 Euro
       pro Woche können das sein, manchmal sogar 3 Euro pro Tag.
       
       Besonders unheimlich an der Sache: Wie kommt ein Abofallen-Geschäftemacher
       an die Daten des Nutzers, um ihm überhaupt eine Rechnung stellen zu können?
       Schließlich haben die Opfer nirgendwo ihre Telefonnummer eingetippt und
       auch sonst keine Identifikationsmerkmale hinterlassen, wie sie stets
       beteuern.
       
       Des Rätsels Lösung hört auf den Namen "WAP-Billing", wie das
       Computermagazin "c't" in seiner [1][aktuellen Ausgabe] schreibt. WAP, das
       "Wireless Application Protocol", ist eine speziell für Handys optimierte
       Variante der Web-Sprache HTML. Die Technik wurde ursprünglich entwickelt,
       weil Mobiltelefonen die Fähigkeit fehlte, Internet-Angebote vollständig
       darzustellen. Mittlerweile nutzt WAP fast niemand mehr, weil Smartphones
       sehr leistungsfähig geworden sind. Trotzdem unterstützen auch moderne
       Handys mit iPhone- oder Android-Betriebssystem die Uralt-Technik aus
       Kompatibilitätsgründen noch.
       
       Und genau hier wird es nun interessant: WAP enthält eine Funktion, die es
       im Web so nicht gibt und die Abzocker für sich ausnutzen können. Mit der
       Abfrage einer WAP-Seite wird nämlich automatisch die sogenannte MSISDN
       mitgeschickt. Das ist eine weltweit eindeutige Nummer, die die SIM-Karte
       des Nutzers identifiziert. Aus dieser MSISDN lässt sich wiederum die
       Rufnummer des Nutzers machen - beziehungsweise über den Netzbetreiber
       sofort der Bezahlvorgang (auf Englisch: Billing) einleiten.
       
       WAP-Billing funktioniert nur, wenn ein Content-Anbieter einen Vertrag mit
       einem Netzbetreiber geschlossen hat oder einen sogenannten
       Factoring-Dienstleister einsetzt, der über alle Netzbetreiber abrechnen
       kann und dafür dann einen Anteil nimmt. Und genau hier scheint es
       Unternehmen zu geben, die die Seriosität ihrer Kunden nicht intensiv genug
       prüfen.
       
       Ist man einmal in eine solche Abofalle getappt, lässt sich das nur schwer
       wieder rückgängig machen. Wer sich weigert, den Betrag zu bezahlen,
       riskiert die Sperrung seines kompletten Telefonanschlusses. Die
       Netzbetreiber verweisen dabei stets auf die "Content-Anbieter", also die
       Hintermänner der Abofallen, mit denen man sich im Falle einer strittigen
       Zahlung auseinandersetzen soll.
       
       T-Mobile & Co. verstehen sich also nur als reine Geldeinzieher, die
       WAP-Billing darüber hinaus auch noch als besonders zukunftsweisend ansehen.
       "Die Abrechnung von Inhalten und Diensten im mobilen Internet über die
       Rechnung des Netzbetreibers ist ein stark wachsender, innovativer Markt",
       so ein Konzernsprecher der Telekom gegenüber "c't". Dabei komme man nur
       "den Wünschen der Kunden nach werthaltigen, mobilen Services" entgegen.
       
       Besonders problematisch bei alledem ist, dass sich WAP-Billing nicht
       grundsätzlich bei allen Netzbetreibern sperren lässt. Während T-Mobile und
       Vodafone dies auf Anfrage immerhin kostenlos durchführen, ist bei E-Plus
       laut "c't" nur möglich, einzelne Anbieter zu blockieren, die der Nutzer
       vorab aber wohl kaum kennen kann. Bei O2 fehlt laut dem Bericht die
       Möglichkeit der Sperrung derzeit noch komplett.
       
       Unterdessen interessieren sich auch Datenschützer für WAP-Billing: Sie
       gehen davon aus, dass das Übertragen der höchst sensiblen MSISDN via WAP
       möglicherweise illegal sein könnte, also dem deutschen Datenschutzrecht
       widerspricht. Schließlich erteilt ein Nutzer an keiner Stelle seine
       explizite Einwilligung, dass derart persönliche Informationen an
       irgendwelche fremden Dienstleister übermittelt werden.
       
       18 Oct 2010
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.heise.de/ct/artikel/Inkasso-auf-Fingertipp-1102753.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ben Schwan
       
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