# taz.de -- Eine Banane gegen Deutschland: Augen auf beim Flaggenkauf
> Wer ein Produkt kauft, das das Ansehen der Republik beschädigt, kann
> Ärger mit der Polizei bekommen. Zum Beispiel wegen einer Deutschlandfahne
> mit Banane.
(IMG) Bild: Aus der Bananenrepublik.
Das Stück Stoff kostet 9,99 Euro bei einem Flaggen-Universalhandel im
Internet. Laut Produktbeschreibung besteht die Fahne aus 100 Prozent
Polyester, ist 90 mal 150 Zentimeter groß, waschbar bei 30 Grad und mit
Sicherheitsnähten doppelt gesäumt. Doch die Flagge hat eine versteckte
Nebenwirkung, von der auf der Webseite nichts steht: Wer sie aufhängt, kann
Ärger mit der Polizei bekommen.
So erging es Michael Pramann, Tischlermeister aus Eschershausen im
niedersächsischen Landkreis Holzminden. Wegen der Fahne beschloss das
Amtsgericht Hildesheim: "Wegen Verunglimpfung des Staates und seiner
Symbole wird die Durchsuchung der Wohnung mit allen Nebenräumen"
angeordnet. Der Beschuldigte werde verdächtigt, auf seinem Grundstück "eine
mit der Abbildung einer Banane verunstaltete Deutschlandfahne aufgehängt zu
haben". Dies sei "mit Strafe bedroht gemäß § 90 a Strafgesetzbuch".
Laut diesem Paragrafen wird mit bis zu drei Jahren Haft verurteilt, wer
"die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft". Genauso wird verurteilt,
wer die Bundesrepublik "beschimpft oder böswillig verächtlich macht". Der
Paragraf verteidigt "das Ansehen des Staates, das nicht nur gegen
Verfassungsfeinde, sondern gegen jedermann geschützt werden soll",
erläuterte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil.
Verboten ist die Verunglimpfung der Bundesrepublik laut Strafgesetzbuch
allerdings nur "öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von
Schriften". Im privaten Rahmen ist Staatskritik also erlaubt. So ist nichts
dagegen einzuwenden, die Bananenflagge zu kaufen, sie zu besitzen und sie
in einer geschlossenen Schublade aufzubewahren.
Aber auch wenn man die Fahne öffentlich zeigt, so wie Michael Pramann vor
seinem Haus oder die taz auf einem Foto, muss das nicht immer eine Strafe
nach sich ziehen. Privatleute können sich etwa auf die Meinungsfreiheit
berufen, die taz auf die Pressefreiheit - und dann kommt es auf eine
Abwägung an.
Im Fall der Bananenflagge wiegen die Grundrechte schwerer. Bereits Ende
2008 entschied die Staatsanwaltschaft bei einem anderen
Bananenflaggen-Aufhänger: "Das öffentliche Hissen der Flagge stellt, anders
als beispielsweise provokatives Aufstellen der Bundesflagge in einem
Misthaufen, keine Verunglimpfung der Flagge dar."
Eigentlich ist die Lage also klar. Ähnlich wie bei den Hakenkreuzen. Immer
wieder wurden Antifaschisten verfolgt, weil sie das Symbol trugen -
durchgestrichen selbstverständlich. Früher oder später wurden die Verfahren
meist eingestellt. Erst als sich ein Verfolgter bis zum Bundesgerichtshof
durchklagte, stellte der fest, was eigentlich auch so schon jeder gewusst
hatte: Dass nämlich das durchgestrichene Hakenkreuz "in offenkundiger und
eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung
ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt" und es daher erlaubt ist.
Das Problem ist: Es gibt keine offizielle Liste, in der man vor dem Kauf
nachschlagen könnte, ob später eine Hausdurchsuchung und ein
Ermittlungsverfahren droht. Es kommt auf die genaue Produktgestaltung im
Einzelfall an - nicht zuletzt kann das Strafrecht auch von Beamtem zu
Beamtem unterschiedlich ausgelegt werden. Eine Hausdurchsuchung ist schnell
gemacht - und bis der Betroffene sich einen Anwalt geholt und vor Gericht
recht bekommen hat, können ein paar Jahre vergehen. Michael Pramann hat
sich übrigens direkt nach der Beschlagnahmung wieder eine neue Bananenfahne
gekauft und vor seinem Haus aufgehängt. Und da weht sie bis heute.
22 Oct 2010
## AUTOREN
(DIR) Sebastian Heiser
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