# taz.de -- Kulturtaxe: Immenser Imageschaden
       
       > Die Hotelabgabe ist verfassungswidrig, sagt der Kieler
       > Rechtswisssenschaftler Florian Becker.
       
 (IMG) Bild: Möglicherweise verfassungswidrig: Die soganannte Bettensteuer.
       
       Die geplante Kulturtaxe scheint zurzeit das einzige zu sein, was dem
       unseligen Kultursenator Reinhard Stuth (CDU) noch Halt verspricht: Die
       fünfprozentige Besteuerung von Hotelübernachtungen könnten ab kommendem
       Jahr geschätzte zehn Millionen Euro in die Kasse bringen. 7,5 Millionen
       sollen davon der Kultur zugute kommen - die damit als heimlicher Gewinner
       aus der Sparklausur hervorgehen würde, wie Stuth nicht müde wurde, seinen
       Kritikern vorzurechnen.
       
       Glaubt man Florian Becker von der Universität Kiel, so klammert sich Stuth
       allerdings an einen Strohalm: "Die Kulturtaxe ist zweifelsfrei
       verfassungswidrig." So fasste der Rechtswissenschaftler gestern ein
       Gutachten zusammen, das er im Auftrag des Deutschen Hotel- und
       Gastättenverbandes (Dehoga) erstellt hatte. Den Hoteliers empfiehlt er, die
       entsprechenden Abgabenbescheide vor dem Finanzgericht anzufechten.
       
       Da der Gesetzentwurf noch nicht vorliegt, hat Becker die zwei möglichen
       Varianten der Kulturtaxe durchgespielt: Entweder sie wird, wie etwa die
       Hundesteuer, als örtliche Aufwandsteuer erhoben - oder als Abgabe, wie es
       in Kurorten geschieht.
       
       Um eine "Bettensteuer" als Aufwandsteuer zu erheben, habe Hamburg aber
       keine Gesetzgebungskompetenz. Laut Becker wäre sie eine landesrechtliche
       Imitation der bundesrechtlichen Umsatzsteuer. Mehr noch: Die Kulturtaxe
       ziele darauf, die bundesgesetzliche Senkung der Mehrwertssteuer zu
       konterkarieren - und widerspreche damit dem Gebot der "Widerspruchsfreiheit
       der Rechtsordnung". Hinzu kommt laut Becker, dass die Aufwandsteuer es
       nötig mache, geschäftliche Übernachtungen von der Regelung auszunehmen.
       Damit seien aber der Umgehung Tür und Tor geöffnet.
       
       Als Abgabe nach dem Modell der Kurorte wiederum könne die Kulturtaxe zwar
       auf alle Übernachtungen erhoben werden. Nur bedarf es dazu laut Becker
       einer Typisierung, nach der jeder Übernachtungsgast üblicherweise die
       kulturelle Infrastruktur eines Ortes in Anspruch nimmt. Was in Hamburg bei
       50 Prozent geschäftlichen Übernachtungen keinesfalls ginge.
       
       Die Kulturbehörde nahm diese Einwände gelassen zur Kenntnis. Im
       Gesetzentwurf, der noch mit den anderen Behörden abgestimmt werde, habe man
       die rechtlichen Bedenken gegen die Kulturtaxe berücksichtigt, sagte
       Sprecherin Claudia Fregiehn. Die Behörde könnte sich dabei auf Klaus
       Rosenzweig berufen, einem Kollegen von Florian Becker, der an der Uni
       Lüneburg lehrt. Rosenzweig hat, wie er sagt, "aus eigenem Antrieb" zur
       Kulturtaxe geforscht und seine Ergebnisse dann als Gutachter für die Grünen
       in Stuttgart zusammengefasst, wo ebenfalls eine Kulturtaxe beschlossen
       wurde. Sein Fazit: "Es geht, ganz klar."
       
       So sicher wie ihr Gutachter Becker scheint sich schließlich auch die Dehoga
       nicht zu sein. Ihr Hamburger Vorsitzender, Lutz Nicolaus, beschwor wohl
       auch deshalb eine Schreckensvision, wenn die Kulturtaxe tatsächlich käme:
       Die Aufschwungsphase in der Tourismusbranche würde abgewürgt, Kongresse
       verließen die Hansestadt, um sich anderswo anzusiedeln, "der Imageverlust
       für Hamburg als Reiseziel wäre immens".
       
       Zunichte gemacht würden durch die Kulturtaxe auch der Segen der gesenkten
       Mehrwertssteuer für Hotelübernachtungen. Die hat laut Dehoga dazu geführt,
       dass "landauf, landab Hotels investieren und neue Mitarbeiter einstellen".
       
       25 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Maximilian Probst
       
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 (DIR) Tourismus
       
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